Von Apple festgelegte Regelungen zum Tracking des Nutzerverhaltens bei der Verwendung Drittanbieter-Apps sind Gegenstand einer kartellrechtlichen Prüfung. Das BKartA will klären, ob Apple eigene Angebote bevorzugt behandelt.
Gestützt auf § 19a Abs. 2 Satz 1 GWB und Artikel 102 AEUV hat das Bundeskartellamt (BKartA) ein Verfahren zur Prüfung von Tracking-Regelungen und das von Apple 2021 eingeführte "App Tracking Transparency Framework" angestoßen. Die damit verbundene Möglichkeit, eine Nachverfolgung nutzerseitig stark einzuschränken, hatte dem Unternehmen insbesondere aus der Werbewirtschaft Kritik eingebracht.
Nach Angaben der Behörde besteht ein Anfangsverdacht, wonach Apple mit dem bestehenden Regelwerk Drittanbieter behindern und die eigenen Angebote bevorzugen könnte. Das BKartA hatte bereits im Juni des vergangenen Jahres ein Verfahren gegen Apple eingeleitet, mit dem eine überragende marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb im Sinne des § 19a Abs. 1 GWB festgestellt werden soll. Bis jetzt wurde dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Gewonnene Daten liefern Grundlage für personalisierte Werbung
Mit dem App Tracking Transparency Framework wird eine Nachverfolgung des Nutzerverhaltens durch Apps von Drittanbietern an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere bei Anbietern von kostenlos herunterladbaren Apps sind die aus dem Tracking gewonnenen Daten ein elementarer Teil des Geschäftsmodells, da sie als Basis zur zielgerichteten Einblendung von Werbeanzeigen dienen.
Andreas Mundt, Präsident des BKartA, erläutert die Hintergründe des kartellrechtlichen Prüfverfahrens: "Wir begrüßen datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzerinnen und Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumen. Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten. Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen. Damit könnte Apple eigene Angebote bevorzugen oder andere Unternehmen behindern. Unser Verfahren stützt sich maßgeblich auf die neuen Befugnisse, die wir im Rahmen einer verschärften Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne im letzten Jahr erhalten haben. Es reiht sich ein in Verfahren, die wir auf dieser Basis gegen Google / Alphabet, Meta / Facebook und Amazon führen oder bereits abgeschlossen haben.“
Das BKartA will insbesondere klären, welche Vorteile Apple aus der dienstübergreifenden Zusammenführung gesammelter Daten ziehen kann und ob bestehende Tracking-Regeln Auswirkungen auf die Zahl der angebotenen werbefinanzierten Apps haben.
sts/LTO-Redaktion
Tracking-Regelungen für Apps von Drittanbietern: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48740 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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