Der Internetkonzern Alphabet und seine Tochter Google werden künftig schärfer kontrolliert. Das Bundeskartellamt stellte eine dafür notwendige "marktübergreifende Bedeutung" fest – die erste Entscheidung dieser Art.
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die Weichen gestellt, um den US-Internetkonzern Alphabet und sein Tochterunternehmen Google in Zukunft schärfer zu kontrollieren. Man habe "eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Google festgestellt", teilte Behördenpräsident Andreas Mundt am Mittwoch mit. Damit unterliege der Internetgigant der erweiterten Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörde.
Eine im Januar 2021 in Kraft getretene neue Vorschrift des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 19a GWB) erlaubt dem BKartA ein früheres und effektiveres Eingreifen, insbesondere gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne. In einem zweistufigen Vorgehen kann es Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Google ist eine multinationale Unternehmensgruppe, die eine Vielzahl von Internetdiensten und Softwareprodukten anbietet. Obergesellschaft ist die Alphabet Inc. Die bekanntesten Google-Dienste sind die Suchmaschine, der Karten- und Navigationsdienst Google Maps, der Videodienst YouTube, der Browser Chrome, das Betriebssystem Android, der App-Store Play Store und der E-Mail-Dienst Gmail. Finanziert werden die für den privaten Nutzer im Regelfall kostenlosen Dienste überwiegend über Werbung.
Wesentlicher Anbieter für suchgebundene Werbung in Deutschland
Google verfügt nach Auffassung der Wettbewerbsbehörde über eine wirtschaftliche Machtposition im Sinne von § 19a GWB, das dem Konzern vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte, marktübergreifende Verhaltensspielräume eröffnet.
In Deutschland habe das Unternehmen mit Marktanteilen von über 80 Prozent eine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Suchdienste und sei der wesentliche Anbieter für suchgebundene Werbung. Google habe bedeutenden Einfluss auf den Zugang anderer Unternehmen zu seinen Nutzerinnen und Nutzern und Werbekundinnen und -kunden, etwa über seine Werbedienste, die Google-Suche oder YouTube.
Google könne deshalb marktübergreifend gegenüber anderen Unternehmen die Regeln und Rahmenbedingungen vorgeben, betonte die Behörde. Die überragende Bedeutung für den Wettbewerb zeige sich auch im Börsenwert, der weltweit einer der höchsten sei und Googles große Finanzkraft widerspiegele.
Google verzichtet auf Rechsmittel
Die Entscheidung des BKartA ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf fünf Jahre befristet. Innerhalb dieses Zeitraumes unterliegt Google in Deutschland der besonderen Missbrauchsaufsicht durch das BKartA.
Google habe erklärt, gegen den Beschluss kein Rechtsmittel einzulegen, teilte die Wettbewerbsbehörde mit. Konzernsprecherin Lena Heuermann betonte: "Die Menschen, die unsere Produkte und Dienstleistungen in Anspruch nehmen, erwarten, dass wir unser Geschäft verantwortungsbewusst betreiben und reguliert werden." Google sei zuversichtlich, die Vorschriften einzuhalten. Soweit aber Änderungen erforderlich sein sollten, kündigte das Unternehmen eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem BKartA an.
Zunächst keine Auswirkungen für Verbraucher
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher hat die Maßnahme des Kartellamtes zunächst keine Auswirkungen, es werde nichts untersagt. Doch könne es im weiteren Verlauf des Verfahrens dazu kommen, dass für die Nutzerinnen und Nutzer spürbare Maßnahmen ergriffen werden.
Eine zentrale Frage werde außerdem sein, ob Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten hätten, wenn sie Google-Dienste wie die Suchmaschine, YouTube, Maps, den Browser Chrome oder das Betriebssystem Android nutzen, hatte Kartellamtspräsident Mundt bereits in der Vergangenheit signalisiert.
Derzeit prüft das BKartA bereits die Verarbeitung persönlicher Daten durch Google sowie das Nachrichtenangebot Google News Showcase. Parallel dazu betreibt die Wettbewerbsbehörde weitere Verfahren gegen Amazon, Apple und Meta, ehemals Facebook. Auch dabei geht es um eine marktübergreifende Bedeutung der Unternehmen. Wann in diesen Fällen mit einer Entscheidung zu rechnen ist, teilte die Behörde nicht mit.
dpa/fkr/LTO-Redaktion
Bundeskartellamt verschärft Überwachung: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47123 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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