Seit Jahren streiten der Autozulieferer Mitec und der Ford-Konzern um Schadensersatz wegen verletzten Geschäftsgeheimnissen. Nun gibt es ein überraschendes Urteil des LG Meiningen, das wohl der Auftakt für eine neue Runde ist.
Eigentlich ging es in dem Verfahren vor dem Landgericht (LG) Meiningen nur um die Höhe des Schadensersatzes, den Ford dem Thüringer Automobilzulieferer Mitec zahlen muss. Zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Zulassung einer Rechtsbeschwerde von Ford gegen ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichtes (OLG) in Jena abgelehnt. Das OLG hatte Ford vor nunmehr fast drei Jahren verurteilt. Ford hafte dafür, dass Zeichnungen und Daten für ein Mitec-Teil zur Verringerung von Motorgeräuschen und Vibrationen an einen anderen Zulieferer gingen (Urt. v. 08.12.2015, Az. 5 U 1042/12).
Nach dem bisherigen Verlauf des Prozesses sei es völlig überraschend, dass das LG am Donnerstag eine Schadensersatzpflicht von Ford verneint hätte, hieß es am Freitag von der Mitec AG in Eisenach. Zumal es in der mündlichen Verhandlung zunächst noch einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 16 bis 20 Millionen Euro gegeben habe. "Erstaunlich ist auch, dass vom Landgericht bislang die Feststellungen des OLG zur Verjährung des Schadensersatzanspruchs nicht problematisiert wurde", so Mitec-Anwalt Dr. Christof Aha von der Kanzlei Beiten Burkhardt. Nach dem Urteil der Handelskammer muss der Autozulieferer auch die Prozesskosten der ersten Instanz tragen (Urt. v. 22.11.2018; Az.: HKO 78/08). Mitec hat Berufung angekündigt.
Damit geht der Rechtsstreit zwischen den Unternehmen in eine neue Runde - er schwelt seit etwa acht Jahren. Allein drei Jahre hatte es über alle Instanzen gedauert, bis der Gerichtsstandort - Deutschland statt USA - festgelegt war.
Der Vorstand des Autozulieferers setzt nun seine Hoffnung auf das OLG in Jena und will mit der Berufung gegen das Meininger Urteil erreichen, dass die Frage der Verjährung erneut geprüft wird. "Einerseits finden wir es schade, dass das Landgericht nun nicht die bei uns eingetretenen erheblichen Schäden festgestellt hat, andererseits fühlen wir uns mit der nun anstehenden Entscheidung des Senats des Thüringer Oberlandesgerichts wesentlich wohler", sagt Vorstandsmitglied Aribert Klippert.
dpa/ah/LTO-Redaktion
LG Meiningen verneint Schadensersatzpflicht: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32303 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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