Seit Jahren streiten Adidas und Puma um eine Schuhsohle. Vor dem LG Braunschweig hat Adidas nun einen Etappensieg eingefahren. Konkurrent Puma zog einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück.
Philipe Kutschke
Adidas gegen Puma - seit Jahrzehnten sind die beiden Weltunternehmen aus Herzogenaurach erbitterte Rivalen. Vor dem Landgericht (LG) Braunschweig ging es nun um das Design eines Schuhmodells - konkret um die Sohle des Adidas-Modells "Stan Smith Boost", deren Design Puma für sich beansprucht.
Puma hatte am 20. April 2017 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht, mit dem das Unternehmen sich gegen den Vertrieb des Schuhmodells "Stan Smith Boost" richtete, also gegen die neueste Variante des Sneaker-Klassikers aus den sechziger Jahren. Begründet wurde der Antrag damit, dass die Sohle des "Stan Smith Boost" angeblich zwei Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Puma verletze.
Das LG Braunschweig folgte allerdings dem Antrag auf umgehenden Erlass einer Unterlassungsverfügung nicht, sondern beraumte zunächst eine mündliche Verhandlung an. Nach Erörterung aller Argumente der Parteien teilte der Vorsitzende Richter mit, dass nach Ansicht der Kammer die beiden Gemeinschaftsgeschmacksmuster von Puma nicht durch das Modell "Stan Smith Boost" verletzt würden. Puma folgte daher dem Vorschlag des Vorsitzenden den Verfügungsantrag zurückzunehmen, wird allerdings die Kosten des Verfahrens tragen müssen.
Der vorliegende Rechtsstreit reiht sich in eine Vielzahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Puma und Adidas sowie zwischen Puma und der BASF ein, in denen es um diese Gemeinschaftsgeschmacksmuster bzw. um das Boost-Schuhsohlendesign und die Boost-Technologie geht. Insgesamt hat Puma bislang sieben verschiedene Boost-Schuhmodelle von Adidas gerichtlich angegriffen.
ah/LTO-Redaktion mit Material von dpa
Bardehle Pagenberg für Adidas (Adidas AG und Adidas International B.V.):
Dr. Philipe Kutschke, Partner, München
Dr. Hans Wegner, Patentanwalt, Partner, Münche
Simon Schopper, Münche
Adidas Inhouse:
Christof Wolpert
KNPZ Rechtsanwälte für BASF SE (Nebenintervenientin auf Seiten von Adidas; laut Marktinformationen):
Professor Christian Klawitter
BASF Inhouse (laut Marktinformationen):
Helge Erkelenz
Göhmann für Puma SE (laut Marktinformationen):
Dr. Maximilian Schunke
Puma Inhouse (laut Marktinformationen):
Neil Narriman
Bardehle Pagenberg / KNPZ: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23269 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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