Die Frist für den Antrag auf Gewährung von Soforthilfen vom Bund wegen der Auswirkungen der Coronakrise läuft Ende des Monats ab. Der DAV fordert, sie zu verlängern, etwa um drei Monate. Anwälte würden erst später von der Krise getroffen.
Ein Ende der Krise ist noch nicht in Sicht, die Frist für die Beantragung von Soforthilfen vom Bund aber läuft am 31. Mai ab. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat das zum Anlass genommen, seine Forderung nach einer Verlängerung dieser Frist in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zu bekräftigen. Das teilte der Verband am Mittwoch mit.
Der DAV hat - wie auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) - seit Beginn des Lockdowns bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Antragsfrist bis zum 31. Mai für Anwälte zu kurz bemessen sei. Ihr Argument: Bei Rechtsanwälten wie auch in zahlreichen anderen freien Berufen träten Umsatzrückgänge und Liquiditätsengpässe regelmäßig erst zeitversetzt ein. Tatsächlich stellen Anwälte ihre Rechnungen oder einen Großteil davon regelmäßig erst nach Abschluss des Mandats. Zu Beginn der Krise kamen also bei den meisten von ihnen noch Gelder aus beendeten Angelegenheiten an, die mit der Krise in vielen Fällen wegbleibenden Mandanten werden sich finanziell erst zeitverzögert bemerkbar machen.
Bei einer Umfrage der BRAK um die Osterzeit herum, also rund einen Monat nach Beginn des Lockdowns, gingen rund 45 Prozent der antwortenden Anwälte davon aus, staatliche Hilfen in Anspruch nehmen zu müssen. 28,1 Prozent davon hatten bis dahin noch keinen Antrag auf Soforthilfen gestellt, nahmen aber an, in den kommenden zwei Monaten noch auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Der finanzielle Engpass der Anwälte verschiebt sich also nach hinten.
Die Hauptgeschäftsführerin des DAV konkretisierte die Forderung nach einer Fristverlängerung am Mittwoch: "Gerade in der Krise brauchen viele Bürgerinnen und Bürger rechtliche Beratung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Aber auch die Anwaltschaft selbst ist eben von der Krise betroffen; die finanziellen Auswirkungen zeigen sich nur häufig erst zeitversetzt", so Dr. Sylvia Ruge. Daher müsse die Beantragung von Soforthilfen dann noch möglich sein. "Eine Fristverlängerung, etwa um drei Monate bis Ende August, ist nicht nur geboten – sie ist auch möglich: Noch nicht einmal ein Drittel der eingestellten Mittel des Bundes ist bisher abgerufen worden."
pl/LTO-Redaktion
Corona-Soforthilfen für Anwälte: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41743 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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