Das von CDU, SPD und FDP regierte Sachsen-Anhalt setzt den umstrittenen Vorschlag des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz um: Wer Deutscher werden will, hat das Existenzrecht Israels "ohne Wenn und Aber" anzuerkennen.
Bewerber für die deutsche Staatsangehörigkeit müssen in Sachsen-Anhalt ab sofort ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels ablegen. Das hat das Magdeburger Innenministerium in einem Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte festgelegt. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (CDU) greift damit einen Vorschlag des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz vom Oktober auf. Dieser hatte dafür jede Menge Kritik einstecken müssen.
Unter anderem das SPD-geführte Bundesinnenministerium (BMI) als auch die SPD-Bundestagsfraktion halten die Idee für überflüssig und hatten auf die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verwiesen. Danach wird im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) klargestellt, dass antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar sind und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) verstoßen. "Solche Handlungen schließen eine Einbürgerung folglich aus. Hierunter fällt natürlich auch israelfeindlicher Antisemitismus", so ein Sprecher des BMI.
Der in der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsbürgerschaftsrecht zuständige Berichterstatter Hakan Demir hatte zudem auf die bereits geltende Rechtslage hingewiesen: "Bereits jetzt können Verfassungsfeinde nicht eingebürgert werden. Denn das Bekenntnis zur FDGO und Straffreiheit sind Voraussetzungen für die Einbürgerung."
Erlass macht konkreten Formulierungsvorschlag
In Sachsen-Anhalt werden die Einbürgerungsbehörden aber nun zusätzlich den speziellen Erlass des Landesministeriums für Inneres und Sport vom 29. November 2023 zu beachten haben. Menschen, die eingebürgert werden möchten, müssen schriftlich die besondere deutsche Verantwortung für den Staat Israel und das Existenzrecht Israels anerkennen. Der Erlass, der hier heruntergeladen werden kann, empfiehlt den Kommunen in Sachsen-Anhalt, folgendes Bekenntnis von den Bewerbern einzufordern:
"Ich erkenne ausdrücklich die besondere deutsche Verantwortung für den Staat Israel und das Existenzrecht Israels an und verurteile jegliche antisemitischen Bestrebungen. Ich verfolge weder Bestrebungen, die gegen das Existenzrecht des Staates Israel gerichtet sind, noch habe ich solche Bestrebungen verfolgt."
Bereits heute gibt § 16 StAG vor, die Einbürgerungsurkunde nur auszuhändigen, wenn zuvor ein "feierliches Bekenntnis" zu Deutschland abgegeben wird: "Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte."
"Existenzrecht Israels ist deutsche Staatsräson"
Sachsen-Anhalt reicht das offenbar nicht mehr. Für die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit wird das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels zur Voraussetzung. Schließlich sei dieses deutsche Staatsräson, heißt es im Erlass. Einbürgerungsbewerber müssen also künftig unmittelbar vor der Einbürgerung schriftlich bestätigen, dass sie das Existenzrecht Israels anerkennen und zudem jegliche gegen die Existenz des Staates Israel gerichteten Bestrebungen verurteilen.
Für den Fall, dass Einbürgerungsbewerber die Abgabe des Bekenntnisses verweigern, darf ihnen die Einbürgerungsurkunde nicht ausgehändigt werden und ihr Antrag auf Einbürgerung wird abgelehnt.
"Die Sicherheit Israels und der Schutz jüdischen Lebens in Deutschland ist deutsche Staatsräson und gemeinsame Verpflichtung. Wer in unser Land kommt und hier Schutz sucht, hat dies ohne Wenn und Aber anzuerkennen. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen will, muss sich zu dieser Verpflichtung und zum Existenzrecht Israels bekennen", erklärte Sachsen-Anhalts Innenministerin Zieschang. Zusätzlich sollten nach Meinung der CDU-Ministerin auch Einbürgerungstests um Fragen zur besonderen Verantwortung für jüdisches Leben in Deutschland und zum Existenzrecht Israels ergänzt werden. Bei antisemitischen Einstellungen müsse die Einbürgerung versagt werden.
Volker Beck kritisiert "tagespolitisch fokussierte Formulierung"
Grundsätzliche Sympathie für den Magdeburger Erlass ließ der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft und ehemalige Grünen-Politiker Volker Beck gegenüber LTO erkennen: "Das Bekenntnis nach § 16 StAG sollte man sich in der Tat noch einmal anschauen." Ein klares und für die Bekennenden verstehbares Bekenntnis zur Menschenwürde und zur FDGO sei schon richtig, so Beck. Und da das Bundesverfassungsgericht gesagt habe, dass antisemitische Konzepte gegen Menschenwürde und FDGO verstoßen, sei eine Absage an Antisemitismus und Bejahung von Israels Sicherheit und Existenz durchaus sinnvoll. "Durch ein solches Bekenntnis ist die Rücknahme der Einbürgerung bei arglistiger Täuschung künftig möglich. Damit eröffnet sich die Option bei künftig Eingebürgerten, im Falle von Antisemiten oder anderweitigen Antidemokraten nachträglich wieder die Einbürgerung zurückzunehmen."
In der Tat regelt der Erlass auch, dass die Rücknahme der Einbürgerung zu prüfen ist, "sollte im Nachhinein festgestellt werden, dass der oder die Eingebürgerte das Bekenntnis unter arglistiger Täuschung abgegeben hat". Allerdings gab Beck zu bedenken, dass die konkrete Bekenntnis-Formel im Erlass ihn nicht überzeuge: "Sie ist zu sehr tagespolitisch fokussiert."
Während man in Sachsen-Anhalt künftig auf die innere Einstellung der Einbürgerungsbewerber abzielt, hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kürzlich angekündigt, im Rahmen der anstehenden Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auch antisemitisches Verhalten stärker zu berücksichtigen: Einbürgerungsbehörden sollen künftig sogar bei Bagatelldelikten wie etwa einer Beleidigung nachforschen, ob die Taten aus antisemitischen Gründen begangen wurden. "Hat ein Richter festgestellt, dass antisemitische Beweggründe vorliegen, kann der Täter nicht mehr deutscher Staatsbürger werden", sagte Buschmann Ende Oktober der Bild am Sonntag.
Erlass in Sachsen-Anhalt: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53352 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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