Die AfD will keine Strafe wegen der Annahme einer illegalen Auslandsspende zahlen. Nun soll die Spende plötzlich eine Schenkung an Alice Weidel persönlich gewesen sein. Christian Rath wundert sich.
Überraschendes Manöver der AfD: Die umstrittene Spende aus der Schweiz sei gar keine illegale Parteispende an die AfD gewesen, so die Rechtsaußen-Partei, sondern eine persönliche und legale Spende an die Kandidatin Dr. Alice Weidel. Damit wird die AfD aber wohl kaum durchkommen.
Zwischen Juli und September 2017 erhielt der AfD-Kreisverband Bodenseee, in dem Alice Weidel für den Bundestag kandidierte, rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma. Die Summe kam gestückelt in mehreren Teilen von meist rund 9.000 Schweizer Franken.
Die Spende war doppelt illegal. Zum einen dürfen Parteien gem. § 25 Abs. 2 Nr. 3 Parteiengesetz (PartG) maximal 1.000 Euro von Spendern aus dem Nicht-EU-Ausland annehmen. Außerdem müssen Spenden über 50.000 Euro gem. § 25 Abs. 3 PartG sofort der Bundestagsverwaltung gemeldet und veröffentlicht werden. Diese Pflicht sollte mit der Stückelung offensichtlich umgangen werden. Dass die ominöse Spende im April 2018 zurückgezahlt wurde, heilt den Verstoß nicht.
Die Bundestagsverwaltung hat deshalb vor einigen Wochen angekündigt, dass sie der AfD die gem. § 31c PartG übliche Sanktion in dreifacher Höhe der illegalen Spende auferlegen will. Die AfD müsste dann 396.000 Euro an den Fiskus zahlen.
Saliger: Wahlkampfspende an Alice Weidel
Das will die AfD nun mit einer Stellungnahme des renommierten Straf- und Parteienrechtlers Prof. Dr. Frank Saliger verhindern. Saliger hat einen Strafrechts-Lehrstuhl an der Uni München, agiert aber auch als Of Counsel für die Kölner Anwaltskanzei Tsambikakis. Über Saligers Stellungnahme hatte zuerst die Süddeutsche Zeitung berichtet. Danach habe es sich nicht um eine Parteispende gehandelt, sondern um eine Spende an Alice Weidel als kandidierende Einzelperson.
Saliger bezieht sich auf die Aussage eines Züricher Drogisten, der das Geld von einem Geschäftsfreund aus Deutschland erhalten haben will und es dann über eine seiner Firmen an die AfD weiterleitete. Jede Überweisung habe den Verwendungszweck "Alice Weidel Social Media" getragen. Von dem Geld seien unter anderem Rechnungen der Kölner
Medienrechts-Kanzlei Höcker bezahlt worden, die für Weidel tätig war.
Grundsätzlich ist es möglich, an einen Kandidaten statt an eine Partei zu spenden. Sinnvoll ist dies zum Beispiel bei einem parteiunabhängigen Bewerber. "Dann gelten auch die Regeln des Parteiengesetzes nicht", sagt Prof. Dr. Martin Morlok, emeritierter Rechtsprofessor und Spezialist für Parteienrecht. Das heißt, es gibt auch keine Begrenzung für
Auslandsspenden und keine Transparenzpflicht. "Allerdings muss der Kandidat das Geld dann als Schenkung versteuern", so Morlok. Für Nicht-Verwandte gilt dabei ab einem Freibetrag von 20.000 Euro gem. § 19 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (EStG) ein Steuersatz von 30 Prozent. Und der Spender kann Schenkungen an Einzelkandidaten nicht wie Parteispenden gemäß §§ 10b und 34g EStG von der Steuer absetzen.
Weidel 2018: "Keine persönliche Spende"
Im Fall der Schweizer Spende ist es jedoch ziemlich abwegig, den Charakter als Parteispende zu bestreiten. Die Spende ging an ein Konto der AfD, nicht auf ein Konto von Weidel. Alice Weidel kandidierte auch nicht als Einzelbewerberin, sondern war AfD-Spitzenkandidatin in Baden-Württemberg. Die Rechnungen der Anwaltskanzlei Höcker gingen nicht
an Weidel, sondern an die AfD.
Weidel selbst sagte früher, dass sie erst im Januar 2018 von der Spende erfuhr. Bis dahin habe sich die Kreisschatzmeisterin der AfD im Dialog mit dem Landesschatzmeister um die Spende gekümmert. Als Weidel wegen der illegalen Spende 2018 innerparteilich unter Druck geriet, betonte sie, dass es "ein Parteikonto gewesen ist". Ganz deutlich erklärte sie: "Es ist keine persönliche Spende gewesen, die dort angekommen ist."
Heute behauptet die AfD das Gegenteil.
AfD-Parteispendenaffäre: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39503 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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