Berufsziel Notar

Wie Jura­stu­die­rende die Wei­chen stellen können

von Sabine OlschnerLesedauer: 4 Minuten

Wer mit dem Gedanken spielt, später im Notarberuf zu arbeiten, kann schon im Studium darauf hinarbeiten. Neben den klassischen Rechtsgebieten wie Erbrecht und Gesellschaftsrecht sollte man sich auch für wirtschaftliche Fragen interessieren.

Hans Tönnies hatte Glück: Sein Vater arbeitet als Notar, sodass er, der mittlerweile Notarassessor ist, schon früh Einblick in den Notarberuf bekommen hat. "Viele haben Vorbehalte gegen die Notarsarbeit, glauben, dass die Aufgaben trocken und eintönig sind", hat Tönnies aus Gesprächen mit Mitstudierenden herausgehört. "Genau das Gegenteil ist jedoch der Fall: Im Notariat hat man täglich mit den unterschiedlichsten Menschen zu tun und deckt in juristischer Hinsicht eine große Bandbreite zivilrechtlicher Fragen ab." Dass die Aufgaben von Notar:innen oft unterschätzt werden, berichten auch drei Notare, die ihren Job lieben.

Ein paar Wochen Arbeit in der Notarkanzlei seines Vaters zwischen Erstem Examen und Referendariat haben Tönnies in seinem Wunsch bestärkt, Notar zu werden. Auch Einblicke in andere juristische Berufe während des Referendariats haben ihn von seinem Berufsziel nicht abgebracht.

"Im Jurastudium habe ich mich schon früh im Zivilrecht zu Hause gefühlt und meine Veranstaltungen entsprechend gewählt, auch wenn sie keine Pflichtveranstaltungen waren", berichtet Tönnies. Außerdem hat er als studentische Hilfskraft am Rheinischen Institut für Notarrecht an der Universität Bonn gearbeitet und dessen Veranstaltungen, zum Beispiel zu aktuellen Themen der Vertragsgestaltung, besucht. Außer in Bonn gibt es solche Art von Instituten auch an der Universität Würzburg, der Humboldt-Universität Berlin, der Universität Jena, der Universität Bielefeld und an der LMU München.

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Im Studium mit Wirtschaftsthemen beschäftigen

Dass man schon im Studium die Weichen für den Notarberuf stellen kann, findet auch der Bonner Notar Dr. Christoph Dorsel, der zudem Lehrbeauftragter am Rheinischen Institut für Notarrecht ist. "Notare beschäftigen sich, im Gegensatz zu Rechtsanwälten, mit Rechtsgestaltung. Sie legen für ihre Mandanten künftige Rechte und Pflichten vertraglich fest. Das ist für die meisten Studierenden erst einmal eine ganz neue Perspektive auf die Arbeit von Juristen", so seine Erfahrung. Daher sollten sich, so sein Rat, angehende Notarinnen und Notare neben Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht und Gesellschaftsrecht – also Rechtsgebiete, mit denen ein Notariat häufig zu tun hat – auch für wirtschaftliche Fragen interessieren. "Denn am Ende geht es in Verträgen unserer Mandanten fast immer um wirtschaftliche Interessen, von Immobilienangelegenheiten über Erbschaften bis zur Besteuerung von Gesellschaften".

Dorsel hat neben Jura Betriebswirtschaft studiert und daher einen guten Einblick in Wirtschaftsthemen erhalten. "Aber auch die Beschäftigung mit Steuerrecht und Wirtschaftsrecht im Studium oder die regelmäßige Lektüre von Wirtschaftszeitungen können hilfreich sein." Der Notar weiß, dass man es im Studium nicht schaffen kann, sich mit allen für Notare relevanten Themen zu beschäftigen. "Aber einen Teil kann man durchaus versuchen abzudecken, zum Beispiel indem man Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht oder Gesellschaftsrecht als Schwerpunktfach wählt. Den Rest lernt man dann im notariellen Anwärterdienst."

Eine weitere Möglichkeit, sich zu orientieren: Um Jurastudierende frühzeitig über die Karrieremöglichkeiten im Anwaltsnotariat oder im hauptberuflichen Notariat zu informieren, will die Bundesnotarkammer in Berlin in Zukunft Workshops zum Notarberuf veranstalten. Termine werden hier veröffentlicht.

Anwaltsnotare und Nur-Notare

Circa 1.700 hauptberufliche Notarinnen und Notare sowie etwa 5.000 Anwaltsnotarinnen und -notare arbeiten in Deutschland. Welches Notariatssystem für den Karriereweg infrage kommt, hängt vom Bundesland ab: In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, im Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und in den rheinischen Teilen Nordrhein-Westfalens sind Notar:innen hauptberuflich tätig. Sie bekleiden ausschließlich das öffentliche Notaramt.

Anwaltsnotar:innen hingegen, die in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und in den westfälischen Teilen Nordrhein-Westfalens zu finden sind, sind neben ihrem Notaramt auch als Anwält:innen tätig. Voraussetzung für die Bestellung zur Anwaltsnotarin oder zum Anwaltsnotar ist das Bestehen der notariellen Fachprüfung, für die man mindestens drei Jahre lang als Rechtsanwalt oder -anwältin zugelassen sein muss. Nach der Prüfung durchlaufen die Bewerber:innen eine Praxisausbildung in einem Notariat, machen Lehrgänge oder sammeln Erfahrungen in der Notariatsvertretung oder der Notariatsverwaltung.

Nur die Besten dürfen Anwärterdienst absolvieren

In den Bundesländern mit hauptberuflichen Notar:innen durchlaufen alle zunächst den Anwärterdienst. "Die Einstellung in den notariellen Anwärterdienst erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese, wobei insbesondere das Ergebnis des Zweiten Juristischen Staatsexamens berücksichtigt wird", erläutert Dr. Milan Bayram, Pressesprecher bei der Bundesnotarkammer in Berlin. "Neben der fachlichen Eignung müssen die Bewerber:innen auch persönlich für das Amt geeignet sein."

Mit einem Praktikum in einem Notariat oder einer entsprechenden Station im Referendariat etwa kann man sich von den Mitbewerbenden abheben – und prüfen, ob die notarielle Arbeit zu den eigenen Interessen passt. "Man sollte gern mit Menschen zu tun haben und Spaß daran haben, juristischen Laien als 'Übersetzer' rechtliche Themen zu erklären", weiß Tönnies aus seinen bisherigen Erfahrungen als Assessor zu berichten. "Außerdem muss man bereit sein, als selbständiger Freiberufler unternehmerisch zu handeln und zu leben."

"Notarassessoren müssen sich keine Sorgen um Notarstellen machen"

Während des dreijährigen Anwärterdienstes ist man verschiedenen Notar:innen zur Ausbildung zugeteilt und lernt damit ganz unterschiedliche Notarstellen kennen. "Während der Tätigkeit an der Notarstelle führt man zum Beispiel Besprechungen zu Testamenten und Grundstücksschenkungen durch, entwirft Immobilienkaufverträge und Eheverträge oder berät bei der Gründung eines Start-up-Unternehmens", sagt Bayram.

Nach ein paar Monaten der Einarbeitung übernehmen die Notarassessor:innen Notarvertretungen und dürfen selbst beurkunden und beglaubigen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, sich zu sogenannten Sonderverwendungen bei berufsständischen Vertretungen, etwa der Bundesnotarkammer in Berlin oder Brüssel, oder zum Deutschen Notarinstitut, der wissenschaftlichen Einrichtung der Bundesnotarkammer in Würzburg, abordnen zu lassen. Hier erhalten sie Einblick in berufspolitische beziehungsweise wissenschaftliche Themenfelder.

Nach Beendigung des Anwärterdienstes kann man sich auf offene Notarstellen bewerben. "Dabei müssen sich Notarassessor:innen um ihre spätere Notarstelle keine Sorgen machen", erläutert Milan Bayram. "Denn bei der Einstellung in den Anwärterdienst berücksichtigen die Landesjustizverwaltungen die Anzahl der in Zukunft auszuschreibenden Stellen. Das heißt: Notarassessor:innen werden nur eingestellt, wenn in absehbarer Zeit auch eine Notarstelle für sie frei wird."

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