LJPA verlegt den Prüfungsort

Hei­del­berger Prüf­linge müssen fürs schrift­liche Examen nach Hocken­heim fahren

Lesedauer: 2 Minuten

Das LJPA Baden-Württemberg hat eine Entscheidung getroffen, die bei den Studierenden nicht gut ankommt: Prüflinge müssen die schriftlichen Examensklausuren im Herbst 2023 in Hockenheim statt in Heidelberg ablegen.

Nachdem vor Kurzem die Streichung der Ruhetage im schriftlichen Examen in Baden-Württemberg und weiteren Bundesländern bekannt wurde, sorgt nun die nächste Meldung für Aufruhr unter den Studierenden: Anstatt die Prüfungen - wie bisher - vor Ort ablegen zu können, müssen Heidelberger Examenskandidat:innen in der kommenden Prüfungskampagne im Herbst 2023 für ihre schriftlichen Prüfungen nach Hockenheim fahren, weil an den Universitätsstandorten nicht genug Platz verfügbar sei, wie es heißt.

Die Kritik ließ nicht lange auf sich warten: Der Fachschaftsrat Jura der Universität Heidelberg spricht sich auf seiner Webseite gegen diese Entscheidung aus und fordert das Landesjustizprüfungsamt (LJPA) dazu auf, sich um bessere Bedingungen zu bemühen. Hockenheim liege etwa 25 Kilometer von Heidelberg entfernt und die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sei dürftig, so die Fachschaft. Ohne Auto bräuchten die Prüflinge über eine Stunde zu dem Prüfungsort. Dies verstärke die ohnehin schon von Stress und Druck geprägte Examenszeit.

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Landesjustizministerium: Verlegung dient Angleichung der Prüfungsbedingungen

Das Justizministerium Baden-Württemberg begründet seine Entscheidung mit dem Mangel an Räumlichkeiten an den Universitätsstandorten. Die bisher genutzten Räumlichkeiten könnten den gestiegenen Anforderungen an moderne Prüfungsräume nicht mehr vollumfänglich gerecht werden. Das Ausweichen nach Hockenheim sei daher erforderlich gewesen. "Mit der Verlegung der Prüfungen in große und klimatisierte Hallen sollen landesweit für alle Prüflinge vergleichbare Prüfungsbedingungen gewährleistet werden", erklärt Dr. Gunter Carra, stellvertretender Pressesprecher des Justizministeriums auf LTO-Anfrage.

Dem Mehraufwand, der durch die längere Anreise entsteht, wolle das Ministerium begegnen, indem es den Beginn der Bearbeitungszeit auf neun Uhr nach hinten verlegt. Bisher begann die Bearbeitungszeit in den Examensklausuren immer um halb neun morgens.

Heidelberger Examenskandidat:innen sind aber nicht die einzigen, die die schriftlichen Prüfungen nicht an ihrem Universitätsstandort schreiben können. Auch die Prüflinge aus Tübingen müssen für das schriftliche Examen im Herbst woanders hin, sie schreiben die Aufsichtsarbeiten nämlich in Reutlingen. 

lmb/LTO-Redaktion

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