Verein klagt gegen ein Verbot des Finanzamts Hannover

Erste Tax Law Clinic an der Uni aus­ge­b­remst

Lesedauer: 2 Minuten
Ab diesem Wintersemester sollten in der ersten Tax Law Clinic in Deutschland Ratsuchende im Bereich Steuern unentgeltlich von Studenten beraten werden - wenn das Verbot des Finanzamts in Hannover nicht wäre. Dagegen klagt der Verein nun.

Eigentlich wollen sie ab diesem Wintersemester rechtlich beraten. Dafür haben sie aber zunächst einen eigenen Rechtsstreit zu führen. Der Verein zur Förderung der Steuerrechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover (VFS) hat beim Niedersächsischen Finanzgericht (FG) – wie auch bereits gegenüber LTO angekündigt – Klage gegen das Verbot einer unentgeltlichen Steuerrechtsberatung der Finanzverwaltung erhoben. Das gab der Verein am Montag bekannt. Der VFS Hannover folgt dabei dem Prinzip von Law Clinics, wie sie sich in Deutschland mittlerweile schon etabliert haben. Der Gedanke, der dahintersteht, ist einfach: Studenten unterstützen unter Anleitung von Berufsträgern Ratsuchenden pro bono in den unterschiedlichsten Bereichen, zum Beispiel im Asyl-, Arbeits- oder Mietrecht. Die bestehenden Legal Clinics stützen sich auf § 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Danach sind unentgeltliche Rechtsdienstleistungen erlaubt, allerdings nur, wenn die Rechtsdienstleistung durch einen Volljuristen oder unter dessen Anleitung erfolgt. Aufgrund dieser Regelung können auch Studierende unter Anleitung eines Volljuristen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen erbringen.

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Im Steuerrecht ist es schwieriger

Im Steuerrecht gestaltet es sich dagegen etwas komplizierter. Das Niedersächsische Finanzministerium, die Steuerberaterkammer Niedersachen und zuletzt das für den Verein zuständige Finanzamt Hannover-Nord vertreten die Auffassung, dass der Errichtung einer Tax Law Clinic § 2 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) im Wege stehe, der im Steuerrecht neben dem RDG Anwendung findet. Danach dürfen die Hilfeleistung in Steuersachen geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Das sind aber insbesondere nur Steuerberater und Rechtsanwälte, nicht aber Studierende oder ein studentischer Verein, selbst wenn eine Anleitung durch Rechtsanwälte oder Steuerberater erfolgt. Das Verbot des § 2 StBerG entspricht jedoch im Wesentlichen dem des früheren Art. 1 § 1 des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG), dessen enge Auslegung das BVerfG im Jahr 2004 als verfassungswidrig angesehen hat (Beschl. v. 29.07.2004, Az. 1 BvR 737/00). Der VFS Hannover ist deswegen der Meinung, dass die Ausführungen des BVerfG zum RBerG in gleicher Weise für das StBerG gelten. Mit der Feststellungsklage will der Verein nun erreichen, dass er im Rahmen einer Tax Law Clinic unentgeltliche Hilfe in Steuer­sachen durch Studierende unter Anleitung von Rechtsanwälten leisten darf. Mit der Law Clinic wollte der VFS eigentlich schon in diesem Wintersemester beginnen, wie Dr. Thomas Keß, Lehrbeauftragter für Steuerrecht der Leibniz Universität Hannover und Vorstandsvorsitzender des VFS noch im Juni im Gespräch mit LTO erklärte. mgö/LTO-Redaktion

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