Kontroversen ausdrücklich erwünscht
"Es ging uns darum, nach dem Vorbild US-amerikanischer Universitäten eine Plattform zu schaffen, auf der anspruchsvolle studentische Beiträge neben solchen von Praktikern und Professoren stehen können", erklärt Sascha Arnold, Redaktionsmitglied der ersten Stunde und bis heute dabei, die Idee hinter dem Bucerius Law Journal (BLJ). Vor vier Jahren gegründet, erscheint es dreimal jährlich und ist unter www.law-journal.de frei abrufbar. Heute besteht die Redaktion des Journals aus Studenten und wissenschaftlichen Mitarbeitern der Bucerius Law School. Drei Professoren der Hochschule stehen Ihnen als wissenschaftlicher Beirat zur Seite. Den organisatorischen Rahmen bildet ein eingetragener Verein, der 2007 ins Leben gerufen wurde. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass alle Beiträge einen wissenschaftlichen Anspruch haben. "Wir haben uns bewusst dafür entschieden", erläutert Redaktionsmitglied Philipp Tieben, "auf Klausurhilfen, Studientipps und das Campusleben zu verzichten, und uns ausschließlich auf wissenschaftlich anspruchsvolle Veröffentlichungen zu konzentrieren. Das macht unsere Arbeit sicherlich nicht leichter, aber deutlich interessanter – für uns und unsere Leser." Jede der Ausgaben beginnt mit einem Gastkommentar, für den die Redakteure etwa bereits die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries oder den Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer gewinnen konnten. Den Kern einer jeden Ausgabe machen Aufsätze aus den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht aus, die überwiegend aus besonders guten studentischen Seminararbeiten hervorgegangen sind.
"Keine abgeschlossene Bucerius-Veranstaltung"
Auch wenn eine Vielzahl der Arbeiten von Studierenden und Mitarbeitern der Bucerius Law School stammen, bietet das Bucerius Law Journal auch Mitgliedern anderer Hochschulen eine Veröffentlichungsplattform: "Das Journal ist keineswegs eine abgeschlossene Bucerius-Law-School-Veranstaltung, und als solche wollen wir sie auch gar nicht verstanden wissen. Wir freuen uns sehr über jede gute und spannende Einsendung", sagt Manuel Waldmann, erster Vorsitzender des Bucerius Law Journal e.V. Darüber hinaus veröffentlichen regelmäßig renommierte Praktiker und Akademiker wie etwa Prof. Mathias Habersack von der Universität Tübingen. Während Beiträge grundsätzlich in deutscher Sprache veröffentlicht werden, erscheinen in der Kategorie "Internationales" in jeder Ausgabe englische Beiträge zu Themen außerhalb des deutschen Rechts, die bewusst auch Leser aus den ausländischen Rechtskreisen ansprechen sollen. "Besonderes Herausstellungsmerkmal des BLJ sind die regelmäßig organisierten Streitgespräche zu aktuellen rechtswissenschaftlichen Themen", sagt Chefredakteur Torsten Spiegel. Diese finden in der Regel in der Form von öffentlichen Podiumsdiskussionen statt, bei denen Praktiker wie Akademiker zu aktuellen rechtswissenschaftlichen Fragen kontrovers Stellung nehmen. Eine Abschrift der Diskussion erscheint jeweils in der folgenden Ausgabe. "In der Vergangenheit wurde schon zur Privatisierung der Deutschen Bahn, den rechtlichen Problemen der heutigen Piraterie oder zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert. Die Veranstaltungen finden regelmäßig großen Anklang und es gelingt uns, Zuhörer zu interessieren, die nicht Mitglieder der Hochschule sind", so Torsten Spiegel. Dabei sei es unter den Diskutanten schon heiß hergegangen. Bevor der Moderator, entweder ein externer Experte oder ein Promotionsstudent, die Leitung übernimmt, erfolgt eine Einführung in die Problemstellung, etwa durch einen Professor oder eine Professorin der Bucerius Law School.Von der Seminararbeit zum publizierten Aufsatz
Damit die Ausgaben in dieser Form zustande kommen können, trifft sich die fünfzehnköpfige Redaktion regelmäßig. Dann werden die kommende Ausgabe geplant und die einzelnen Beiträge diskutiert. Der Großteil der redaktionellen Tätigkeit findet jedoch außerhalb der Sitzungen statt. Beiträge wollen akquiriert, Einsendungen evaluiert und Streitgespräche organisiert werden. Vor allem aber unterstützen jeweils zwei Redakteure die Autoren der ausgewählten studentischen Beiträge bei der inhaltlichen Überarbeitung und der Anpassung an das Format des BLJ. Einsendungen werden also nicht einfach nur übernommen, sondern an ihnen wird gefeilt, bis die Redakteure und vor allem der Autor mit dem Endprodukt voll zufrieden sind und es mit Selbstbewusstsein einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen wollen. Mittlerweile hat sich das BLJ in der deutschen Hochschullandschaft etabliert und die Zahl der Leser steigt stetig. Eine Suche bei den einschlägigen Datenbanken ergibt, dass das Journal zunehmend in anderen Publikationen wie etwa der NJW oder dem Münchener Kommentar zum BGB zitiert wird. Bereits seit einiger Zeit sponsert die internationale Anwaltskanzlei Morgan Lewis die studentische Unternehmung, welche kürzlich auch in die Zeitschriftenerfassung der Datenbank juris aufgenommen wurde. Für die Zukunft hat sich die Redaktion viel vorgenommen. Sie will neue Jahrgänge schnell an die redaktionelle Tätigkeit heranführen, um ausreichenden Nachwuchs zu sichern. Ein möglicher Schritt Richtung Druck ist angedacht. Diesen Januar hat ein arbeitsrechtliches Streitgespräch in prominenter Besetzung stattgefunden, an das sich im Februar ein Vortrag des bekannten Münchener Arbeitsrechtlers Prof. Dr. jur. Volker Rieble zum umstrittenen Thema Plagiarismus an deutschen Universitäten angeschlossen hat. Die Planungen für die nächsten Veranstaltungen laufen bereits auf Hochtouren. Manuel Waldmann bringt es auf den Punkt: "Wir scheuen die Kontroverse nicht." Anm. d. Red.: Dachzeile der Überschrift wurde am 14.7.2011 geändert Serie "Law Journals stellen sich vor" auf LTO.de: "Ad Legendum" aus Münster - Hohe Auflage mit pfiffigen Ideen Goettingen Journal of International Law - Völkerrecht, Peer Review und Open Access Das Bonner Rechtsjournal - Schnittstelle für generationenübergreifenden DialogAuf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.
2011 M02 16
Wissenschaft
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