Über Belesenheits- und Wissenschaftsmimikry
Wer im täglichen Prüfungsgeschäft, genervt von den vielen sich wiederholenden Fehlern in Anfängerarbeiten, Erholung braucht, greift am besten zu einem Krimi. Oder zu einer guten juristischen Doktorarbeit, wenn man schon alle Krimis kennt. Als es kürzlich wieder so weit war, nahm ich eine aktuelle Diss zur Hand. Sie war kurz: Mit 86 Textseiten gerade genug Lesestoff für eine Fahrt im Regionalexpress von Frankfurt nach Fulda. Das ist zwar weniger Text als manche Bachelor- oder Masterthesis, mit denen ich sonst befasst bin, aber size doesn´t matter, wie man gemeinhin sagt. Jeder Schluss von der Quantität auf die Qualität fällt auf den Fehlschließenden zurück. Trotzdem freute ich mich, weil ich eine so schlanke Dissertation das letzte Mal Ende der 1950er Jahre in der Hand gehabt hatte.
Kurz und kürzer
Als sich die ersten sechs Seiten als Einleitung erwiesen und die letzten beiden als Zusammenfassung, wurde ich nachdenklicher. Ich habe schon universitäre Schwerpunktbereichsabschlussarbeiten (Bearbeitungszeit: ein paar Wochen) gelesen, die mehr als 78 Seiten aufwiesen – und deren Fußnotenapparat die gut 400 leicht hinter sich ließ, die hier den wissenschaftlichen Unterbau darstellten. Um bei den schnöden Zahlen zu bleiben: Im Schrifttumsverzeichnis, das überwiegend alphabetisch sortiert war, standen 105 Einträge. Zweibändige Werke waren mit zwei Einträgen aufgeführt. Klingt harmlos, führt aber schon beim Münchener Kommentar zum BGB zu verblüffenden Bläh-Effekten, vom Staudinger ganz zu schweigen. Und bei Beiträgen in Sammelbänden hatte der Verfasser immer einen Eintrag für den Sammelband angelegt und einen weiteren für den Beitrag selbst. Die Zahl der ausgewerteten Texte lag in Wirklichkeit also unter 100. Davon hatte sieben der Doktorvater verfasst – und einen der Vater des Doktoranden. Letzterer wiederum war auch der Verfasser des Vorworts eines vom Doktorvater herausgegebenen Handbuchs. Dieses hatte der Doktorand in etwa jeder zehnten Fußnote zitiert. Na gut. Die Welt ist halt klein. Während die Habilitationsschrift des Doktorvaters nicht nur ausführlich verarbeitet, sondern gelegentlich wortlautnah oder wortlautidentisch wiedergegeben war (nur die lästigen Anführungsstriche hatte der Doktorand vergessen), wurden sechs Doktoranden-Vorgänger in jeweils genau einer Fußnote abgefrühstückt. Wenn ihre Arbeiten zum Thema nicht recht passten, war der gedankliche Zusammenhang in der Fußnote passend gemacht worden. Diese Technik der Verbeugung vor dem Lebenswerk des Doktorvaters hatte ich mit dem Verschwinden der Ordinarienuniversität ausgestorben geglaubt. Kein Doktorvater zwingt doch heute mehr seine Doktoranden zu solchem Kotau. Und kein Doktorand mit Rückgrat schleimt sich so plump bei seinem Prüfer ein. Die Vergangenheit hob für einen kurzen Augenblick ihr grauses Haupt. Ich fühlte mich, als hätte ich einen lebendigen T-Rex gestreichelt.Es geht auch anders, doch so geht es auch …
Das seltsame Schicksal der Sekundenberühmtheit teilten die Doktoranden-Vorgänger indes mit den Verfassern etwa sechzig weiterer Quellen. Um diese ins Verzeichnis aufnehmen zu können, hatte der Autor der Doktorarbeit sie jeweils exakt einmal zitiert. Besonders hübsch wirkte das bei den Buchrezensionen, die in den Fußnoten ein schönes schmückendes Beiwerk zu den je besprochenen Büchern bildeten, ohne für den Gedankenfaden eine Rolle zu spielen. Von den anderen etwa zwei Dutzend Texten waren sieben wirklich oft zitiert worden, der Rest je ungefähr eine Handvoll Male. Der Schreibtisch des Doktoranden kann sich nicht gebogen haben unter der Last der Bücher. Hatte er dieses einigermaßen durchsichtige Aufpumpen des Quellenverzeichnisses denn nötig gehabt? Eigentlich nein. So recht bewandert bin ich im Thema der Arbeit nicht, aber es fiel doch schnell auf, dass er von den einschlägigen Lehrbüchern nur ein oder zwei und auch von den Standardkommentaren und -handbüchern zu den betroffenen Rechtsgebieten bei weitem nicht alle verarbeitet hatte. Vermutlich musste die Arbeit einfach nur schnell fertiggestellt werden. Am Ende hat mich der Text übrigens ziemlich gelangweilt. Das lag weniger daran, dass ich vom Kartellrecht nicht genug verstehe. Anstrengend wirkte, dass etliche Passagen einschließlich der Fußnoten doppelt oder dreifach verwendet worden waren. Copy and Paste mit marginalen Modifikationen, aber unter Beibehaltung der grammatikalischen Fehler. So etwas fällt leicht auf, wenn der Gesamttext nicht allzu umfangreich ist. Hätte der Verfasser sich auf Verweise beschränkt statt Papier mit Wiederholungen zu füllen, wäre die Arbeit gleich noch ein paar Seiten kürzer geworden.Und wo bleibt das Positive?
Wenigstens einen Fehler hatte er nicht begangen: Die letzthin so beliebten Plagiate, die mehr und mehr Politiker- und Wissenschaftlerkarrieren ausbremsen, waren nicht zu sehen. Wo anderthalb Seiten wörtlich aus der Wikipedia kopiert waren, hatte er das – wissenschaftlich eher verpönte – Online-Lexikon konsequent in den Fußnoten genannt. Nur die Anführungsstriche… - aber das erwähnte ich wohl schon. Anführungsstriche werden sowieso überschätzt dieser Tage. Um Missverständnisse zu vermeiden: Die Arbeit war inhaltlich gewiss ertragreich. Ich habe einiges gelernt beim Lesen. Zum Beispiel: "Politiker sind Menschen und als solche sind sie entweder auch fußballinteressiert oder sind sich zumindest der Bedeutung des Fußballs bewusst." Das war mir vorher nicht klar gewesen. Immerhin eine steile These, vielleicht sogar eine echte neue Erkenntnis.Who cares?
Letzten Endes bleibt die pragmatische Einsicht: Wenn auch ein Text diese und ein paar andere Schwächen hat - für den Erwerb eines juristischen Doktorgrads reicht es allemal. Der Doktorvater kann sich an diesen Petitessen jedenfalls nicht gestört haben, sonst hätte er den Verfasser nicht promoviert. Aber wenigstens vor Erteilung des Druckfreigabevermerks hätte er auf Korrektur offensichtlicher Fehler im Gebrauch der deutschen Sprache, Bereinigung unnötiger Wiederholungen und Anführungszeichen für wörtliche Zitate bestehen können. Meine Eisenbahnfahrt jedenfalls hätte er gerettet. Roland Schimmel lehrt Bürgerliches Recht an der FH Frankfurt am Main. (Anm. des Autors: Den Namen des Verfassers und den Titel der Arbeit habe ich absichtlich nicht genannt. Wer sich dafür interessiert, möge mir eine E-Mail schicken. Der Text mag langweilig zu lesen sein. Aber als Vorbild für das Aufpumpen einer anständigen Seminararbeit zu einer Doktorarbeit des Typs ultra slim kann man ihn bestimmt verwenden. Für den Erfolg will ich aber nicht garantieren. Es geht schließlich auch anders.)Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.
2013 M01 24
Wissenschaft
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