Professoren kritisieren Reform des Jurastudiums

"Die Schwerpunktbereiche gehören abgeschafft"

von Constantin KörnerLesedauer: 3 Minuten
Das fordern die Heidelberger Hochschullehrer Ute Mager und Andreas Piekenbrock. Studenten und Fakultäten seien überfordert, die Noten könne man nicht vergleichen und das Grundlagenwissen bleibe auf der Strecke. Nur die neue Anwaltsorientierung des Studiums wollen die beiden Professoren erhalten. Damit sich etwas ändert, müssen sie als erstes aber ihre Kollegen an den anderen Fakultäten überzeugen.

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Zehn Jahre ist es her, dass die Juristenausbildungsreform das Jurastudium erheblich veränderte. Seitdem schließt das Studium nicht mehr mit einer reinen Staatsprüfung ab, sondern mit einer universitären Schwerpunktsbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Der Schwerpunktbereich, den die Studenten sich je nach Angebot ihrer Fakultät selbst aussuchen, fließt mit 30 Prozent in die Gesamtnote ein. Die restlichen 70 Prozent ergeben sich aus der staatlichen Pflichtfachprüfung. Weil § 5d Abs. 2 S. 2 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) lediglich vorschreibt, dass in der universitären Schwerpunktbereichsprüfung "mindestens eine schriftliche Leistung zu erbringen" ist und im Übrigen auf das Landesrecht verweist, sind Anzahl und Gewichtung der Prüfungsleistungen von Fakultät zu Fakultät sehr unterschiedlich. Diese und weitere Aspekte der Reform diskutierten Professoren, Richter und Anwälte Mitte Juni auf der 11. Soldan-Tagung. Das Ergebnis war für die Heidelberger Dekanin Ute Mager sowie für ihren Kollegen, den Studiendekan Andreas Piekenbrock, klar: "Wir streben die Abschaffung der Schwerpunktbereiche an."

"Studenten und Fakultäten sind überfordert"

Für beide stehen Aufwand und Ertrag der universitären Schwerpunktbereichsprüfung in keinem Verhältnis zueinander. "Sie führt zu einer Überforderung der Studierenden, deren Aufmerksamkeit in der zweiten Hälfte des Studiums in den Schwerpunktbereichen gebunden wird. Und zwar zu Lasten des Grundlagenwissens", sagt Mager. Besonders gravierend seien die Auswirkungen im Bereich des Strafrechts, wo viele Studenten offenbar auf Lücke setzten. Dabei komme es doch gerade im Strafrecht auf die Auslegung des Wortlauts an, was eine gute Basisübung für das gesamte Studium sei. Piekenbrock hält nicht nur die Studenten, sondern auch die Fakultäten für überfordert. Durch die Organisation der Schwerpunktbereiche und die Prüfung, die in Heidelberg aus einer Klausur, einer vierwöchigen Studienarbeit  und einer zehnminütigen mündlichen Prüfung besteht, habe sich der Fakultätsalltag massiv verändert: "Die Schwerpunktbereichsprüfung bürokratisiert das Vertiefungsstudium. Ohne den Druck der Universitätsprüfung ließen sich Vorlesungen und Seminare in Gebieten, die heute den Schwerpunktbereichen zugeordnet sind, wesentlich freier gestalten." Interessante, aber anspruchsvolle Seminarthemen mit rechtsvergleichenden Bezügen, die spezifische Fremdsprachenkenntnisse, eine längere Bearbeitungszeit und Rücksprache mit dem Dozenten erfordern, seien als Studienarbeiten ungeeignet, weil die Prüfungsthemen anonym zugelost werden und Chancengleichheit bestehen müsse. Dadurch gehe die Wissenschaftlichkeit des Studiums, die durch die Schwerpunktbereiche gestärkt werden sollte, wieder verloren.

"Noten sind nicht vergleichbar"

Als "marginal" bezeichnen beide die Bedeutung der Note in der Schwerpunktbereichsprüfung im Verhältnis zu dem "immensen Prüfungsaufwand" außerdem auch noch aus einem ganz anderen Grund: "Potentielle Arbeitgeber in der Anwaltschaft und der Justiz rechnen die Teilnote vielfach heraus, weil die Anforderungen und die Notengebung schon innerhalb einer Fakultät, geschweige denn bundesweit, nicht vergleichbar sind." Zudem sollte die Juristenausbildungsreform 2003 zu einer "deutlichen Verbesserung der Betreuungssituation" führen, was aber bis heute nicht eingetreten sei, betont Piekenbrock: "Fehlt für eine Reform das Personal, muss man sie zurücknehmen." Zwar sei an ihrer Fakultät der Wunsch nach einer Abschaffung der Schwerpunktbereiche "weit verbreitet", an anderen Unis sei das aber nicht unbedingt so. "Es muss noch Überzeugungsarbeit in den Fakultäten geleistet werden. Der in vielen Einzelgesprächen zu hörende Unmut über die Belastung muss artikuliert werden."

"Anwaltsorientierung des Studiums sollte bleiben"

Was an die Stelle der Schwerpunktbereiche treten soll, skizziert Mager so: "Wir sollten insofern zum Zustand vor der Ausbildungsreform zurückkehren, als dass es wieder Wahlfächer gibt, die Gegenstand der mündlichen Staatsprüfung sind. Von der Ausbildungsreform sollte aber die Anwaltsorientierung erhalten bleiben." Wird Piekenbrock mit diesem "Herzensanliegen" bei anderen Hochschullehrern auf Zustimmung stoßen? Manfred Wissmann, Vorstand der Hans-Soldan-Stiftung, ist zuversichtlich, wenngleich nicht aus Gründen, die die Sache betreffen: "Ich meine, dass manche Hochschullehrer die Befassung mit den Schwerpunktfächern als lästig empfinden. Das weicht von ihrem gewohnten Arbeitsalltag ab." Die Professoren hätte daher sicher nichts dagegen, die zusätzliche Belastung loszuwerden. "Ich glaube nicht, dass es so sehr um die Sache geht als um die Erinnerung des Gesetzgebers daran, dass Kompensationen versprochen worden sind, die es dann nie gegeben hat." Im LTO-Uni-Guide: Schwerpunktbereiche und Durchschnittsnoten aller Fakultäten

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