Der Schwerpunkt bleibt wohl
Kommenden Donnerstag, den 7. November 2019, treffen sich die Justizminister zur Herbstkonferenz (JuMiKo). Wie bereits seit einigen Jahren wird dann auch wieder das Schwerpunktbereichsstudium, in dessen Rahmen sich Jurastudenten vertieft mit einem Rechtsgebiet befassen, Thema sein. Denn dieses steht im Rahmen der Reformbestrebungen zum Jurastudium besonders in der Kritik.
Nicht nur, dass Jurastudenten seit Einführung des Schwerpunktes im Jahr 2003 durchschnittlich 1,7 Semester länger bis zum Examen brauchen und Fakultäten wie Lehrstühle über die zusätzliche Arbeitslast klagen. Studenten, Dozenten, Verbände und Arbeitgeber stören vor allem die teils massive Noteninflation und die von Hochschule zu Hochschule recht unterschiedlichen Anforderungen, die der universitäre Teil des Examens an die Kandidaten stellt.
Der federführende Koordinierungsausschuss zur Harmonisierung und Angleichung der Juristenausbildung (KOA) hatte der JuMiKo deshalb bereits 2016 umfangreiche Vorschläge für eine Reform des Jurastudiums gemacht, gerade auch hinsichtlich des Schwerpunktbereichstudiums. 2017 beauftragten die Justizminister den Ausschuss dann damit, verschiedene Möglichkeiten zu prüfen: Sollte man den Schwerpunkt beibehalten, verkürzen oder gar ganz abschaffen?
Der KOA hat daraufhin in den vergangenen zwei Jahren die Jurafakultäten, Branchenverbände, Studenten und viele weitere Betroffene befragt und nun Handlungsempfehlungen für die JuMiKo 2019 zusammengestellt, die LTO vorliegen.
Kein "Heidelberger Modell" und auch kein "Zulassungsmodell"
Die Befragung des KOA brachte viele Vorschläge in die Diskussion mit ein. Diese reichten von der Idee, den Schwerpunkt ersatzlos zu streichen oder seinen Anteil am Examen von derzeit 30 Prozent massiv zu reduzieren, bis hin zu der Forderung, das juristische Staatsexamen auf das Bachelor-Master-System umzustellen. Im Verlauf des Austausches innerhalb der Branche hatten sich mit der Zeit jedoch zwei wesentliche Modelle besonders hervorgetan.
So soll nach dem "Heidelberger Modell" künftig keine Gesamtnote mehr aus staatlichem und universitärem Teil im Examenszeugnis gebildet werden. Stattdessen soll neben der Note im staatlichen Teil nur noch das Bestehen des universitären Schwerpunktbereichsstudiums ohne Angabe einer Note bescheinigt werden.
Die Idee des "Zulassungsmodells" ist es, das Schwerpunktstudium ganz aus dem Examen herauszunehmen und sein bloßes Bestehen zur Voraussetzung für die Anmeldung zum staatlichen Teil zu machen, der dann hundert Prozent der Examensnote ausmachen würde.
Der KOA sieht in diesen beiden Modellen aber letztlich "keinen Lösungsansatz, der weiterverfolgt werden sollte", wie es in seinem Papier heißt. Der Grund: Beide Vorschläge stoßen insbesondere unter Jurastudenten und -fakultäten auf massiven Widerstand.
KOA: Schwerpunkt "grundsätzlich bewährt"
Denn bei aller Kritik, die es an der Reform von 2003 gibt: Sie hat auch ihre Vorteile. So begrüßen gerade Dozenten wie Berufsverbände, dass das wissenschaftliche Arbeiten mit dem Schwerpunkt einen besonderen Platz im Jurastudium erhält. Studenten betonten im Austausch mit dem KOA, dass sie vor allem die Wahlmöglichkeit schätzten, sich mit einem Rechtsgebiet zu befassen, das ihren Neigungen entspricht.
So kommt letztlich auch der Ausschuss selbst zu dem Ergebnis, dass sich das Schwerpunktbereichsstudium "grundsätzlich bewährt" habe. Er hält es deshalb nicht für sinnvoll, entgegen dieser Erkenntnis und dem massiven Widerstand aus der Branche im großen Stil etwas am Schwerpunktbereich zu ändern.
Das heißt allerdings nicht, dass er keine Empfehlungen für die Justizminister hat. Vielmehr schlägt der KOA vor, die Prüfungsbedingungen und -anforderungen aus Transparenz- und Harmonisierungsgründen zu vereinheitlichen. Diese Möglichkeit hatte er bereits 2017 vorgestellt.
Empfehlung: vergleichbarer Zeit- und Prüfungsaufwand, präzisere Notenaufschlüsselung
So soll der Schwerpunkt an allen Universitäten künftig nur noch aus mindestens zwei, höchstens drei Prüfungsleistungen bestehen, wovon wenigstens eine eine wissenschaftliche Hausarbeit zu sein hat. Sofern es eine dritte Prüfung geben sollte, soll diese eine mündliche sein.
Außerdem soll präziser als bisher im Zeugnis aufgeschlüsselt werden, in welcher Prüfung der Kandidat wie abgeschnitten hat. Zeitlich soll das Schwerpunktbereichsstudium nicht mit mehr als zehn bis 14 Semesterwochenstunden (SWS) zu Buche schlagen.
Mit diesen Maßnahmen möchte der KOA die Anforderungen der Universitäten auf ein vergleichbares Maß reduzieren. An manchen Hochschulen müssen Jurastudenten aktuell zum Beispiel sechs oder noch mehr Prüfungsleistungen für den Schwerpunkt erbringen oder im Vergleich zu anderen Jurafakultäten mehr als das doppelte an entsprechenden Veranstaltungen besuchen.
Die Justizminister sind an die Empfehlungen des KOA nicht gebunden. In aller Regel folgen sie aber den Empfehlungen der von ihnen beauftragten Ausschüsse.
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2019 M10 31
Jurastudium
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