Hammer Prüfungsamt will den Begriff "Blockversager" streichen
Nach einem massiven Shitstorm möchte das Justizprüfungsamt (JPA) Hamm in Zukunft davon absehen, diejenigen Examenskandidaten, die durch den schriftlichen Teil des Ersten Staatsexamens gefallen sind, intern als "Blockversager" zu bezeichnen. "Fehler geben immer auch Anlass, zu reflektieren", schrieb die Pressestelle des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm auf LinkedIn und bat um Entschuldigung. Das JPA ist beim OLG angesiedelt.
Jeden Monat veröffentlicht das JPA Hamm auf seiner Website eine Liste derjenigen Prüflinge, die bereits im schriftlichen Teil des ersten Staatsexamens durchgefallen, also nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen sind. Unter den Studierenden wird diese Auflistung oft als "Todesliste" bezeichnet. Intern trug die Liste im JPA Hamm aber bisher einen ganz anderen Namen, denn die Todesliste für den Examensdurchgang April 2024 war für etwa eine Stunde mit dem Titel "Internet Blockversager April 2024" abrufbar. Das genügte: Innerhalb weniger Stunden kursierte ein entsprechender Screenshot mit der Bezeichnung zunächst auf X, später auch auf anderen sozialen Medien. LTO berichtete.
Die Empörung über die interne Bezeichnung ließ nicht lange auf sich warten. Online ergoss sich eine regelrechte Kritikflut über das Prüfungsamt. Auf LTO-Anfrage hatte ein Sprecher erklärt, bei dem Begriff "Blockversager" handele es sich um althergebrachten Verwaltungssprech, der nur durch ein Versehen publik geworden sei. Man habe damit niemanden despektierlich herabstufen wollen.
Nun teilte das OLG Hamm am Freitag mit: "Der bedauerliche menschliche Fehler bei der Veröffentlichung der Liste hat auch dazu geführt, dass das JPA Hamm selbstkritisch auch die allein verwaltungsinterne Nutzung des Begriffs 'Blockversager' geprüft hat. Dieser kann die Gefühle der konkret Betroffenen verletzen. Er soll zukünftig auch intern keine Verwendung mehr finden."
ms/xp/LTO-Redaktion
Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.
2024 M08 2
Jurastudium
Verwandte Themen:- Jurastudium
- Staatsexamen
Teilen