Kaum Legal Tech in Studium & Referendariat

"Juris­ten­aus­bil­dung wie seit über 100 Jahren"

von Hasso SuliakLesedauer: 5 Minuten

Legal Tech spielt in der deutschen Juristenausbildung kaum eine Rolle. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Universität Ulm. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Rechtsstandorts Deutschland zu sichern, seien Reformen unerlässlich.

Wo liegt die Zukunft des Rechts? Ersetzen Rechtsautomaten bald Anwälte und Richter oder bleibt der Mensch weiterhin der zentrale Träger der Rechtspflege? Fragen wie diese werden in der Legal-Tech-Szene schon seit Jahren kontrovers diskutiert. Allerdings: In der deutschen Juristenausbildung spielt das Thema Digitalisierung bisher keine oder allenfalls eine untergeordnete Rolle. Nach einer von der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung in Auftrag gegebenen und vom Ulmer Universitäts-Professor Prof. Dr. Heribert M. Anzinger jetzt vorgestellten Untersuchung ist das Thema Legal Tech in den Curricula grundständiger juristischer Stu¬diengänge absolut unterrepräsentiert.

Anzinger hat dabei für sein Gutachten die Ausbildungsinhalte der 54 deutschsprachigen Jurafakultäten unter die Lupe genommen und diese mit denen von 75 internationalen Fakultäten, insbesondere aus dem europäischen, nordamerikanischen und asiatischen Raum verglichen. Das Ergebnis klingt dramatisch: Erhebliche Reformbemühungen seien erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit des Rechtsstandorts Deutschland und der deutschen Absolventen mittel- und langfristig zu sichern.

Der Untersuchung zufolge nimmt Legal Tech zunehmend rechtsgebietsübergreifend Einfluss auf das Berufsbild und die allgemeinen Anforderungen an Juristen. Um diese fit für die digitale Welt zu machen, müssten "schnellstmöglich" vor allem statistische Methoden (Data Sciences) und die technischen Grundlagen von Legal Tech in das Pflicht- und Wahlpflichtprogramm sowie den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Auch die Methodenkompetenz, Praxisorientierung und Innovationsförderung müssten deutlich verstärkt werden, heißt es in dem Papier.

Anzeige

Keine Legal-Tech-bezogenen Inhalte im Pflichtstoff

Anzinger geht in seinem Gutachten von einem weiten Legal-Tech-Begriff aus. Neben der Automatisierung von Rechtsdienstleistungen finde eine Digitalisierung des Rechts auf diversen Ebenen statt. Legal Tech umfasse Technologien, die im Zusammenhang mit Rechtsdienstleistungen, bei der Ausgestaltung und beim Vollzug von Privatrechtsverhältnissen und bei der Ausübung von staatlichen Hoheitsrechten durch Gesetzgebung und Verwaltung sowie bei der Streitbeilegung eingesetzt werden können.

Das reiche von einfachen Kommunikationsmitteln über Medien der Plattformökonomie bis hin zu regelorientierten Expertensystemen, statistischen Verfahren, Machine Learning und sogenannten Distributed-Ledger- bzw. Blockchain-Technologien sowie Methoden der automatisierten Streitbeilegung.

Allerdings: Laut dem Fazit der Untersuchung findet die aktuelle deutsche Juristenausbildung derzeit kaum eine befriedigende Antwort auf die fortschreitende Digitalisierung der Wirklichkeit und die zunehmende Bedeutung von Daten und Algorithmen. Entsprechende Inhalte gingen an den Jurastudenten praktisch vorbei.

So fänden sich in den bundes- und landesrechtlichen Regelungen über die Inhalte von Studium, Vorbereitungsdienst und Prüfungen "bisher keine Legal-Tech-bezogenen Inhalte". An keiner juristischen Fakultät seien sie Gegenstand des Pflichtfachbereichs.

Ausbildungsinhalte? "Wie seit über 100 Jahren"

Überhaupt fänden sich in keiner der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen Bezüge, Ausbildungsinhalte oder Schlüsselqualifikationen zu konkret Legal-Tech- und Data-Science-bezogenen Inhalten. Stattdessen: "In ihrem Zentrum stehen wie seit über 100 Jahren die tiefe Kenntnis des geltenden Rechts als praxisbezogene Fachkompetenz und die Methoden, das Recht anzuwenden, in deren Mittelpunkt die Falllösungstechnik."

Ausdrückliches Lob findet sich in der Untersuchung allerdings für Baden-Württemberg und das Saarland: In ihre Ausbildungs- und Prüfungsordnungen hätten beide Länder den Katalog der Schlüsselqualifikationen um "digitale Kompetenzen" und den "Umgang mit modernen Informationstechnologien" ergänzt. Und auch in Sachsen-Anhalt würden diese Fähigkeiten "zumindest rudimentär" in der fakultativ angebotenen E-Klausur erwartet. Dabei handele es sich aber nur um die Möglichkeit, die schriftlichen Aufsichtsarbeiten nicht handschriftlich, sondern auf zur Verfügung gestellten Laptops zu verfassen.

Immerhin finden sich laut Anzingers Analyse an fast allen deutschsprachigen juristischen Fakultäten außercurriculare Aktivitäten, die schrittweise in anrechenbare Schlüsselqualifikationen und Wahlfachangebote überführt werden. Einzelne Fakultäten hätten zudem damit begonnen, Ergänzungs- und Weiterbildungsstudiengänge zu entwickeln, die die Studenten auf freiwilliger Basis belegen können. Im internationalen Vergleich liege das Angebot jedoch nur im Mittelfeld.

Juristen der Zukunft ohne Datenkompetenz?

Ein erhebliches Defizit macht die Untersuchung für den Bereich der Datenkompetenz aus. Quantitative, statistische Methodenlehre finde sich fast in keinem Studienplan. Um die Wettbewerbsfähigkeit sowohl des Rechtsstandorts als auch der Absolventen zu erhalten, müssten die statistischen Methoden der Data Science und die technischen Grundlagen von Legal Tech aber schnellstmöglich und geeignet in das Pflicht- und Wahlpflichtprogramm und in den Vorbereitungsdienst überführt werden.

So heißt es zum Beispiel in der Studie: "Juristinnen und Juristen sollten wissen, wie Chatbots funktionieren, wenn sie sie einsetzen und wenn sie sich ihnen gegenübersehen, und sie müssen mehr als bisher wissen, wie unstrukturierten Massendaten Prognoseentscheidungen entnommen werden können."

Während Grundlegendes wie Datenkompetenz mit statistischen Methoden in das Studium einbezogen werden müsste, besteht laut Anzingers Gutachten "der größere Handlungsbedarf bezogen auf die Grundlagen von Legal-Tech-Anwendungen im Rechtsreferendariat". Um die "Geltung und die Wettbewerbsfähigkeit des Rechts und der Juristenausbildung zu erhalten", empfiehlt er nunmehr diverse Maßnahmen, sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene.

Ergänzungen im Deutschen Richtergesetz

Auf Bundesebene soll der rechtliche Rahmen an mehreren Stellen des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) ergänzt werden. § 5a Abs. 2 DRiG, der den Gegenstand des Jurastudiums regelt, sollte nach dem Vorbild Baden-Württembergs klarstellen, dass zu den erlernenden rechtswissenschaftlichen Methoden auch "die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung und der Anwendung statistischer Methoden" gehöre. 

Angepasst werden soll der Studie zufolge ferner der detailreiche Katalog der Schlüsselqualifikationen in § 5a Abs. 3 Satz 1 DRiG. Dieser soll künftig folgende Fassung erhaltene: "Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre, Kommunikationsfähigkeit und Datenkompetenz."

Darüber hinaus sollten auch die Vorgaben des DRiG für den Vorbereitungsdienst in § 5b DRiG ergänzt werden. Vor § 5b Abs. 3 Satz 1 DRiG könnten die folgenden Sätze 1 und 2 eingefügt werden, lautet der Vorschlag aus Ulm:

"(3) Die Ausbildung berücksichtigt in allen Stationen die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung, die Chancen und Risiken des Einsatzes von Informationstechnologien und statistischer Verfahren bei der Ausübung juristischer Tätigkeiten sowie deren rechtliche, technische und wirtschaftliche Grundlagen."

In den Justizausbildungsgesetzen und Justizausbildungs- und Prüfungsordnungen der Länder könnten diese Anforderungen dann konkretisiert und darüber hinaus eine Zusammenarbeit der Ausbildungsstellen mit Einrichtungen der Universitäten vorgeschrieben werden, so die Handlungsempfehlung. Das ermögliche es gleichzeitig, die neuesten Entwicklungen in die Ausbildung unabhängig von den personellen Ressourcen der Länder und unabhängig vom Einfluss einzelner Legal-Tech-Anbieter integrieren zu können.

Mathe und IT dazu: Legal-Tech-Ausbildungsnetzwerke?

An den Bund richtet sich auch der Appell der Studie, an den Hochschulen die Interdisziplinäre Zusammenarbeit in Sachen Legal Tech zu stärken. Eine beschränkte Zahl an Professuren pro Hochschule müsse dazu neu eingerichtet werden. Und "um einen ersten Impuls zu setzen und Rollenvorbilder zu schaffen", sei eine einmalige Bundesförderung gerechtfertigt.

Auf Landesebene sollte erwogen werden, die Ausbildung im Vorbereitungsdienst aufzuwerten, indem für eine Transformationsphase besonders ausgebildete Richter in Kooperation mit einschlägigen Institutionen der Universitäten Ausbildungsinhalte- und Formate für den Vorbereitungsdienst entwickeln.

Abschließend empfiehlt Anzinger "zur Harmonisierung und zur Verbreitung von Best-Practice-Ansätzen" nach Vorbildern im Ausland ein Ausbildungsnetzwerk. Daran sollten sowohl die juristischen Fakultäten als auch die Justizressorts der Länder beteiligt sein, um geeignete Ausbildungsinhalte und Ausbildungsformate zu identifizieren, fortzuentwickeln und abzustimmen. In ein solches Netzwerk könnten auch die Fachbereiche der Informatik, der Mathematik und der Wirtschaftswissenschaften einbezogen werden.

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Legal Tech

Verwandte Themen:
  • Legal Tech
  • Jurastudium
  • Studium
  • Ausbildung
  • Digitalisierung
  • Universitäten und Hochschulen
  • Instagram-News

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter