JAPO-Reform in Rheinland-Pfalz

Über­gangs­re­ge­lung für ums­trit­tenes Mar­kie­rungs­verbot kommt

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Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin hat zu der Debatte um den geplanten Neuerlass der JAPO Stellung genommen. Er kündigte eine Übergangsregelung für das heftig umstrittene Markierungsverbot an.

Die Ankündigung, dass Gesetzesmarkierungen in juristischen Hilfsmitteln in Rheinland-Pfalz bald unzulässig sein sollen, stieß unter den Studierenden auf große Empörung. Die Fachschaft der Universität Trier hatte beispielsweise aufgrund dieser angekündigten Änderung sogar eine Petition gestartet, die innerhalb weniger Stunden viele Unterstützer:innen fand. 

Nun äußerte sich der Justizminister des Landes, Herbert Mertin, zu der Debatte. Er fand lobende Worte für das Engagement der Studierenden: "Mitunter wird der jungen Generation vorgeworfen, sie leide unter Politikverdrossenheit und würde sich wenig interessieren oder nicht leidenschaftlich genug für ihre Belange einsetzen. Diesen Vorwurf kann ich voller Überzeugung widerlegen! In kürzester Zeit haben sich Studierende und Referendarinnen und Referendare unter geschicktem Einsatz der digitalen Medien vernetzt, organisiert und mobilisiert, um ihren Bedenken gegen diesen Punkt mit den Markierungen Gehör zu verschaffen."

Für diese Ge- und Entschlossenheit spreche er allen seine Anerkennung aus, so funktioniere Politik - und die reagiere entsprechend auf die massive Kritik.

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Das Markierungsverbot wird kommen - aber später als gedacht

Den Bedenken hinsichtlich des Verbots der Gesetzesmarkierungen werde nun durch eine "großzügige Übergangsregelung" Rechnung getragen, versprach Mertin am Donnerstag. Erst im Jahr 2025 statt - wie zunächst angedacht - zum 01. August 2023 soll das Markierungsverbot kommen. Dadurch wolle man insbesondere diejenigen Examenskandidat:innen sowie Referendar:innen schützen, die ihre Gesetze und Kommentare für die schon bald anstehenden Prüfungen bereits besorgt und markiert haben.

Von dem grundsätzlichen Vorhaben rückt das Justizministerium jedoch nicht ab, das Markierungsverbot werde letztlich kommen. Dies begründete der Justizminister vor allem mit dem erheblichen Aufwand, den die Kontrolle der Hilfsmittel auf unzulässige Markierungen schon jetzt zur Folge habe. Denn immer häufiger wendeten sich Prüflinge an das Landesjustizprüfungsamt und bäten um eine Bestätigung, dass die von ihnen vorgenommenen Markierungen zulässig sind. Dieser Kontrollaufwand sei weder personell noch finanziell wirtschaftlich leistbar. Zudem solle auf die Einführung der digitalen Prüfung mit elektronischen Hilfsmitteln, in denen eine Markierung ohnehin nicht möglich sei, vorbereitet werden. Insofern diene das Verbot auch der Chancengleichheit und Rechtssicherheit.

lmb/LTO-Redaktion

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