Längere Regelstudienzeit für Jurastudenten
Bis zum ersten Staatsexamen ist es ein langer Weg. Im Jahr 2016 lag die durchschnittliche Studiendauer von Studenten der Rechtwissenschaften bei 11,3 Semestern. Wer in Regelstudienzeit fertig werden will, muss die erste juristische Prüfung aber in neun Semestern schaffen. Ungerecht, findet zum einen der Bundesrat, der sich deshalb über ein Vorhaben des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen zur Verlängerung der Regelstudienzeit freute. Nun gibt es auch Unterstützung von Bundesjustizministerin Katarina Barley.
Die bekräftigte nun: "Wer Jura studiert hat, weiß, dass dieses Studium alles andere als leicht ist. Der Weg von den ersten Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Strafrechts bis zum ersten Staatsexamen ist weit." Sie begrüße deshalb eine Angleichung der Studiendauer des klassischen Jurastudiengangs an die der Bachelor-Master Studiengänge. "Ein Studium der Rechtswissenschaften dauert so lange wie ein Masterstudium. Das wird jetzt anerkannt: Wir verlängern die Regelstudienzeit inklusive der Staatsprüfung auf fünf Jahre. Damit können Studierende auch für diese Zeit Bafög erhalten. Das ist wichtig für gerechte Bildungschancen."
Wer einen Bachelor- und Masterabschluss anstrebt, hat dafür in der Regel fünf Jahre Regelstudienzeit, also zehn Semester. Umfang und Inhalt eines Jurastudiums sind aber nach Ansicht der Initiatoren des Vorhabens mindestens vergleichbar mit dem, was Absolventen für einen Bachelor und Master tun müssen; eher noch übersteige das Pensum des ersten Staatsexamens die Anforderungen an die Abschlüsse nach dem Bologna-Prozess.
tik/LTO-Redaktion
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2019 M03 21
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