Gesetzesmarkierungen sollen in Rheinland-Pfalz bald unzulässig sein
Nach der Streichung der Ruhetage zwischen den schriftlichen Examensklausuren, sorgt nun eine weitere geplante Änderung der Prüfungsbedingungen für Missmut unter den angehenden Jurist:innen. Das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz hat einen Entwurf für den Neuerlass der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) vorgelegt. Der sieht in § 6 Abs. 2 vor, dass Unterstreichungen oder sonstige Hervorhebungen und Anmerkungen aller Art in den zugelassenen Gesetzessammlungen und Hilfsmitteln unzulässig sind.
Betroffene Student:innen und Rechtsreferendar:innen befürchten durch diese Änderung eine zusätzliche Belastung des ohnehin schon zehrenden juristischen Staatsexamens.
Fachschaft kritisiert psychische und finanzielle Belastung
Zum einen müssten die Student:innen ihre Lernmethoden umstellen, wenn sie sich nicht mehr auf Kommentierungen in ihren Matierialen verlassen könnten. Zum anderen bedeute die Änderung eine enorme finanzielle Belastung. Die markierten Gesetzestexte und Kommentare müssten entsorgt und neue angeschafft werden.
Die neue Regelung soll ab dem 01. August 2023 gelten. Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen. Insofern wären vor allem diejenigen Kandidaten besonders hart getroffen, die ab dem 21. August 2023 das Examen schreiben. Die Regelung ist Teil einer umfassenderen Erneuerung der JAPO, mit der unter anderem ermöglicht werden soll, dass das Referendariat in Teilzeit abgeleistet werden kann. Das Justizministerium begründet das Markierungsverbot, einerseits auftretenden Nachfragen zu einzelnen Markierungsarten abzuschaffen und andererseits auf die langfristige Einführung elektronischer Hilfsmittel – die keine Markierungen enthalten werden – vorzubereiten.
Hiergegen wehren sich die betroffenen Nachwuchsjurist:innen. Der Fachschaftsrat Rechtswissenschaften der Universität Trier hat zu diesem Zweck eine Petition gestartet und innerhalb weniger Stunden bereits über 1.000 Unterschriften gesammelt. Die Forderungen der Student:innen lautet: "Das Gesetz ist unser Werkzeug, lasst uns damit arbeiten!"
Bundesweite Angleichung der Prüfungsbedingungen
Hintergrund des Entwurfs ist, dass die Länder die Juristenausbildung bundesweit weiter vereinheitlichen wollen. Die Prüfungsanforderungen und die Leistungsbewertungen in den juristischen Prüfungen sollen stärker angeglichen werden.
Denn: Wogegen sich die Student:innen aus Rheinland-Pfalz nun wehren, ist für andere schon lange Realität. In nicht wenigen Bundesländern sind Gesetzesmarkierungen grundsätzlich unzulässig. Dies gilt zum Beispiel für Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Die wenigsten Justizprüfungsämter lassen uneingeschränkte Markierungen in den Hilfmitteln zu.
lmb/LTO-Redaktion
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2023 M04 25
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