Fremdsprachenausbildung im Jura-Studium

Auf dem langen Weg nach Sibi­rien

von Sabine OlschnerLesedauer: 5 Minuten

Englisch, Russisch, Chinesisch? Wer zum Ersten Staatsexamen zugelassen werden will, muss juristische Fremdsprachenkenntnisse nachweisen. Mit der richtigen Wahl unter den Sprachen zahlt sich das für Jurastudierende gleich mehrfach aus.

Die Bezeichnung Fachspezifische Fremdsprachenausbildung, kurz FFA, ist eigentlich irreführend. "Die Internationalen Rechtsstudien sind kein Fremdsprachenunterricht. Wir unterrichten vielmehr Einführungen in ausländische Rechtssysteme. Das erfolgt über juristische Kurse, also Fachkurse in der Fremdsprache des jeweiligen Rechtssystems", erklärt Dr. Ute Goergen, Juristin und Leiterin der International Legal Studies an der Universität Trier.

Seit 1989 bietet der Fachbereich Rechtswissenschaft in Trier seinen Studierenden die Möglichkeit, internationale Rechtssysteme kennenzulernen. Mit Englisch und Französisch fing es vor über 30 Jahren an, heute können die angehenden Juristen ein FFA-Zertifikat für anglo-amerikanisches, französisches, spanisches, italienisches, portugiesisches, japanisches, chinesisches und türkisches Recht erlangen.

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Sprachliche Vorlieben der Studierenden ändern sich mit jedem Jahrgang

In der Regel dauern die Zertifikatsstudiengänge vier Semester, bei exotischen Sprachen wie Japanisch und Chinesisch sechs Semester. "Die wenigsten Studierenden sprechen eine dieser Fremdsprachen so gut, dass sie bereits an juristischen Vorlesungen teilnehmen könnten. Daher werden diese beiden Zertifikatsstudiengänge durch intensive Sprachkurse ab Anfängerniveau begleitet", sagt Goergen. Bei den Fachspezifischen Fremdsprachenausbildungen für andere Länder werden Tests zum Stand der Sprachkenntnisse durchgeführt.

Die meisten Jurastudenten an der Universität Trier entscheiden sich laut Goergen für Englisch, gefolgt von Französisch, Türkisch und Spanisch. Chinesisch und Japanisch sind meist noch beliebter als Portugiesisch und Italienisch – die Reihenfolge ändert sich allerdings von Jahr zu Jahr. "Authentizität ist uns wichtig. Daher werden die FFA-Veranstaltungen ausschließlich von muttersprachlichen Juristen unterrichtet", betont Goergen. Die Nähe der Universität Trier zu Luxemburg mit seinen internationalen Institutionen mache die Auswahl an Dozenten einfacher.

Noch früher als die Universität Trier hat Passau die FFA eingeführt. Heute werden an der Universität im Osten Bayerns neun Sprachen angeboten, darunter auch Besonderheiten wie Polnisch, Russisch und Tschechisch. Elisabeth Maier hat sich für Russisch entschieden. "Es gibt einen Muttersprachler-Kurs und einen Kurs für Studierende, die die Sprache noch nicht so gut beherrschen", erklärt die Jurastudentin. Da ihre Eltern Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion sind, kannte Maier die Sprache von zu Hause. Sie stieg in den Muttersprachler-Kurs ein. "Aber erst im Kurs habe ich gemerkt, wie viel ich noch falsch gemacht habe", erzählt sie lachend. Auch mit dem russischen Rechtssystem kannte sie sich bislang nicht aus. "Im ersten Semester haben wir das russische Strafrecht behandelt. Das war für mich recht schwer, weil ich – ebenfalls im ersten juristischen Semester – dieses Rechtsgebiet noch gar nicht behandelt hatte." Verfassungsrecht im zweiten FFA-Semester fiel ihr dann schon leichter.

So früh wie möglich mit dem Sprachen lernen im Jurastudium anfangen

"Unsere Dozentin achtet darauf, dass sie nicht nur Vorlesungen hält, sondern uns zum Diskutieren anregt", berichtet Maier, die eigentlich für ein Jahr zum Studium nach Sibirien gehen wollte. Die Corona-Pandemie hat ihre Pläne durchkreuzt. Ihr Tipp an Studierende, die eine FFAabsolvieren wollen: "So früh wie möglich damit anfangen. In späteren Semestern hat man weit weniger Zeit, sich um die Fremdsprache zu kümmern. Ich würde trotz des zusätzlichen Aufwands jedem raten, die Fremdsprachenangebote der Unis zu nutzen." Sie selber hat die Universität Passau unter anderem deswegen ausgewählt, weil hier eine russische FFA angeboten wurde. Auch mit Englisch und Spanisch will sie demnächst beginnen. Wem eine besondere Sprache sowie die FFA grundsätzlich wichtig ist, sollte sich also vor Studienbeginn das Angebot der einzelnen Unis anschauen – nicht alle haben die FFA im Programm, manche nur in wenigen Sprachen.

An der Universität Münster beginnen rund die Hälfte aller Jurastudenten eine Fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Englisch, Französisch oder Spanisch, berichtet FFA-Studiengangskoordinator Andreas Braun. "Aber nicht alle ziehen das Zertifikatsstudium auch bis zum Ende durch." Zum einen verlassen die Studienabbrecher die FFA – denn nur wer in Jura eingeschrieben ist, kann auch das Zertifikatsstudium absolvieren. "Zum anderen ist es für den Nachweis der fachspezifischen Fremdsprachenkenntnisse für das Erste Examen nur notwendig, einen der neun FFA-Kurse zu bestehen. Manchen reicht das neben der Belastung des Jurastudiums."

Wer bis zum Ende der FFA die gesamten 16 Semesterwochenstunden besucht, hat jedoch einen entscheidenden Vorteil: Er oder sie bekommt nicht nur einen tieferen Einblick in ein ausländisches Rechtssystem, sondern darf sich noch im neunten statt nur bis zum achten Semester zum Freiversuch des Ersten Staatsexamens melden. Der Mehraufwand der FFA wird also belohnt.

"Je nach Dozent sind die Kurse ganz unterschiedlich angelegt: Manche – vor allem Gastdozierende von ausländischen Partneruniversitäten – bieten Blockkurse an, andere Kurse finden wöchentlich statt", erklärt Andreas Braun. Voraussetzung für eine Teilnahme an einer englischen FFA an der Universität Münster ist der Nachweis des Sprachniveaus C1, ein Zertifikat wie TOEFL oder das Cambridge Certificate. In Französisch und Spanisch sind die Eingangshürden niedriger. "Wer noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse vorweisen kann, erhält Unterstützung durch das Sprachenzentrum der Universität", sagt der Studiengangskoordinator. Jeder FFA-Kurs endet mit einer Prüfung, bei der Fälle aus dem ausländischen Recht behandelt werden.

Was bringt die Fremdsprachenausbildung für Jurastudierende?

Und was bringt nun der Abschluss einer Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung? Lohnt sich die Mühe, neben dem ohnehin schon aufwendigen Jurastudium auch noch ein Zertifikatsstudium zu durchlaufen? "Wer später in einer internationalen Großkanzlei arbeiten will, bekommt durch die FFA sicherlich schon einen guten ersten Einblick in internationales Rechtssysteme", sagt Braun von der Universität Münster. "Auch Richter und Staatsanwälte haben immer häufiger mit englischen Akten zu tun, etwa bei Fällen mit Bezug zum Europarecht. Da sind entsprechende juristische Sprachkenntnisse ebenfalls hilfreich." Zudem, so seine Erfahrung, erhöht sich die Chance für FFA-Studenten, einen der begehrten Auslandsstudienplätze zu bekommen.

Goergen von der Universität Trier kennt viele Absolventen, die nach ihrem Staatsexamen die internationale Seite ihrer Ausbildung weiterleben und in Deutschland oder im Ausland in internationalen Kanzleien, Unternehmen oder europäischen oder internationalen Institutionen arbeiten. Was mit internationalen Rechtskenntnissen alles möglich ist, erfahren die Jurastudenten der Uni Trier unter anderem durch Exkursionen in verschiedene Länder oder bei der alljährlichen Abschlussfeier, bei denen Alumni von ihrem Weg berichten.

Dabei sind sich die Koordinatoren Goergen und Braun jedoch einig: Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung ist nur der erste Schritt zu einer internationalen Karriere. Auslandssemester und -praktika, eine Wahlstation im Ausland, die Teilnahme an internationalen Moot Courts, eine Promotion oder ein LL.M. im Ausland, Kontakte zu international tätigen Kanzleien im In- und Ausland – all das können weitere Bestandteile eines internationalen Lebenslaufs sein.

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