Erfolg im Ersten Staatsexamen

4 goldene Regeln vom obersten Prüfer

von Aline KühneLesedauer: 3 Minuten
Es ist der Schlusspunkt und die höchste Hürde der juristischen Universitätsausbildung: das erste Staatsexamen. Die meisten Studenten fürchten das ganze Studium diese umfangreiche und allesentscheidende Abschlussprüfung. Unlängst half der Leiter des bayerischen Landesjustizprüfungsamtes mit wertvollen Tipps für ein erfolgreiches Ergebnis weiter.

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Gut gemeinte Ratschläge für das Examen gibt es zuhauf. Doch welche davon sind wirklich nützlich? Die von Dr. Helmut Palder mit Sicherheit. Denn er ist Leiter des bayerischen Landesjustizprüfungsamts und wählt mit seinem Team die Prüfungsaufgaben aus. Auf einer Feierstunde zum fünfjährigen Bestehen der "Serviceeinheit Lehre und Studienberatung" des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg gab er den Studierenden 4 goldene Regeln mit auf den Weg. Tipp 1: Aktuelle Rechtsprechung analysieren In der Examensvorbereitung sollte die aktuelle Rechtsprechung der Obergerichte verfolgt werden. Es geht aber nicht darum, Leitentscheidungen auswendig zu lernen, sondern zu erkennen, was gerade rechtlich "en vogue" ist. Derzeit aktuell: Aufklärungspflichten der Banken und Bürgenrechtsprechung. Tipp 2: Zeitmanagement Im Examen selbst muss die knappe Zeit optimal genutzt werden. Es bringt nichts, die Grundlagen zu vernachlässigen: Lesen Sie zunächst den Bearbeiterhinweis, analysieren Sie den Sachverhalt genau, strukturieren Sie die Rechtsbeziehungen auf Papier vor, suchen Sie passende Anspruchsgrundlagen auf und erstellen Sie eine detaillierte Gliederung. Für diese Vorüberlegungen sind drei Stunden Zeit angemessen, zwei Stunden verbleiben dann für das Niederschreiben. Tipp 3: Richtige Schwerpunktsetzung Erkennen Sie das Problem und gehen Sie ihm nicht aus dem Weg. Für seitenlange Ausführungen zu unproblematischen Fragen gibt es keine Punkte. Vielmehr wird erwartet, dass die wirklichen Probleme vertieft werden. Aber: Es kommt auf eine nachvollziehbare Begründung an, nicht auf die letztendliche Entscheidung. Tipp 4: Konsequent zu Fehlern stehen Merkt man erst in der Schreibphase, dass man sich bei einer wesentlichen Weichenstellung der Klausur falsch entschieden hat, dann sollte man konsequent zu seiner Entscheidung stehen und nicht nachträglich Teilkorrekturen versuchen. Denn dann drohen logische Brüche innerhalb der Ausführungen, welche das Ergebnis in aller Regel stärker nach unten ziehen. Eine falsche Entscheidung ist menschlich, logische Widersprüche hingegen unverzeihlich.

"Ich löse alle Arbeiten im Zivil- und Strafrecht selbst"

Woher kommen die Aufgaben im Ersten Staatsexamen überhaupt? 80 Prozent der Prüfungsfälle stammen von Hochschullehrern, nur 20 Prozent aus der Praxis. Natürlich erfahren die Einreichenden nicht, ob es ihr Vorschlag – in der Regel überarbeitet - zur Staatsprüfung schafft. Alles bleibt streng geheim, die auserkorenen Arbeiten werden in einem Panzerschrank verwahrt. Ein wichtiges Auswahlkriterium für Dr. Palder: "Ich habe den Anspruch, alle Arbeiten im Zivil- und Strafrecht selbst zu lösen." Auf dem Weg zum erfolgreichen Examen kann auch die Hochschule neben der bloßen Stoffvermittlung nützliche Unterstützung bieten. Wie sieht das konkret aus? An der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg verfolgt man ein ganzheitliches Konzept, sagte Studiendekan Prof. Dr. Bernd Mertens während der Feierstunde. Die Studierenden werden hier von der "Serviceeinheit Lehre und Studienberatung" während des gesamten Studiums begleitet und unterstützt. "Die Universität kann und möchte dem Einzelnen nicht die Verantwortung für die Examensvorbereitung abnehmen, sie kann aber individuelle Qualitäten stärken und geeignete Hilfestellung geben", so der Studiendekan.

Hilfe zur Selbsthilfe während des gesamten Studiums

Die Serviceeinheit hat die Bedürfnisse der Studierenden fest im Blick. Es geht vor allem darum, individuelle Informationsbedürfnisse zu stillen und die Studenten umfassend in der juristischen Arbeitstechnik zu schulen. Hierbei lässt sich das Angebot der Serviceeinheit in drei Studienphasen einteilen: Entscheidungshilfen für die Wahl des Jurastudiums sowie Angebote für Studienanfänger, Hilfestellungen während des gesamten Studiums und schließlich spezielle Veranstaltungen für Examenskandidaten und Absolventen. All diese Angebote der "Hilfe zur Selbsthilfe" hätten sich seit mittlerweile fünf Jahren Bestehen der Serviceeinheit "Lehre und Studienberatung" hervorragend bewährt. Das stetig wachsende Angebot umfasst dabei neben der Studienfachberatung u.a. Seminare zur Gutachten- und Klausurentechnik, die Klausurenwerkstatt bzw. Klausurenklinik sowie ein schriftliches und mündliches Probeexamen unter Originalbedingungen. Mit diesen Maßnahmen sollen die goldenen Regeln zur erfolgreichen Prüfungsbewältigung frühzeitig im Studium eingeübt werden und im Examen richtig umgesetzt werden können.

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