Ein Semester länger BAföG-Leistungen
Jurastudenten dürfen sich bald über eine längere Regelstudienzeit freuen. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag einstimmig, die reguläre Studienzeit für Rechtswissenschaften einschließlich Prüfungen von viereinhalb auf fünf Jahre zu verlängern. Der bislang veranschlagte Zeitraum sei zu knapp bemessen, heißt es zur Begründung im Gesetzentwurf.
Durch die Reform der Juristenausbildung im Jahr 2002, mit der das Schwerpunktbereichsstudium eingeführt wurde, sei die tatsächliche Studiendauer von durchschnittlich 9,6 Semestern auf 11,3 Semester angestiegen. Die Festlegung der Studiendauer hat auch deshalb unmittelbare Auswirkungen auf die Studenten, weil die staatliche Förderung per BAföG im Normalfall nur während der Regelstudienzeit gewährt wird.
Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses hatte sich auch die frühere Bundesjustizministerin Katarina Barley hinter den Vorschlag gestellt und gefordert, dass die Studienzeit für Jura an die Zeit angepasst werden soll, die Studenten anderer Fachrichtungen für ein Masterstudium benötigten, weil der notwendige Zeitaufwand verlgeichbar sei.
Auch die Initiatoren des Gesetzesvorhabens hatten argumentiert, der Aufwand für ein Jurastudium sei mindestens vergleichbar mit dem, was Absolventen für einen Bachelor und Master tun müssen; eher noch übersteige das Pensum des ersten Staatsexamens die Anforderungen an die Abschlüsse, die mit dem Bologna-Prozess eingeführt wurden.
dpa/mam/LTO-Redaktion
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2019 M10 18
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