Adieu deutsche Hybris, bonjour große weite Welt!
Ob der Place Kléber in Strasbourg oder der Eifelturm in Paris - wer nicht schon als Student mal zum Frühstück nach Frankreich gefahren ist, hat das dann jedenfalls später irgendwann nachgeholt. Und der eine oder andere hat mit Sicherheit davon geträumt, dort auch einmal zu leben und zu arbeiten. Auf dem Weg ins Büro noch schnell in einer der wunderbar duftenden Boulangerien ein pain au chocolat mitnehmen und abends den Tag im Café de Flore in St. Germain ausklingen lassen ... Aber wovon dort leben, wenn man in Deutschland Jura studiert hat? Jeder Mediziner oder Ingenieur kann sein Handwerk fast überall in der Welt ausüben; an unserem Abstraktionsprinzip dagegen hat außerhalb von Deutschland kaum jemand Interesse. Und mit einem "appel en garantie" konfrontiert müssen wir sofort einen französischen Kollegen konsultieren. Noch im Februar dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof präzisiert, dass es sich bei dem Beruf des Rechtsanwaltes um einen solchen handelt, "...dessen Ausübung eine genaue Kenntnis des nationalen Rechts erfordert und bei dem die Beratung beziehungsweise der Beistand in Fragen des innerstaatlichen Rechts ein wesentlicher und ständiger Bestandteil ist ...". Deshalb verstoßen nationale berufsständische Vorschriften zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufes nicht grundsätzlich gegen europäisches Recht.
Es gibt viel zu lernen, auch über das eigene Rechtssystem
Wer aber gar nicht mit dem Anspruch antritt, mit seinem deutschen Staatsexamen die Franzosen im französischen Recht beraten zu wollen, der hat als Unternehmensjurist und Syndikusanwalt vielfältige und durchaus attraktive Möglichkeiten, den Traum vom Arbeiten im Ausland für sich zu verwirklichen. Das bietet sich vor allem für denjenigen an, der seine Berufung darin sieht, als Wirtschaftsjurist das Team der Rechtsabteilung eines internationalen Konzerns zu bereichern. Dabei kann man vieles lernen – nicht zuletzt auch über das eigene Rechtssystem. Verschiedene international tätige Konzerne haben inzwischen ihre Konzern-Rechtsabteilung jedenfalls für Europa in nur einem Land konzentriert. Von dort aus betreuen Juristen unterschiedlicher Herkunft zentral die Rechtsfragen, die das jeweilige Heimatrecht betreffen. Aus einer solchen Position heraus ergibt sich auch die Möglichkeit, sich als Spezialist beispielsweise für die gesamten europäischen Aktivitäten des Konzerns in Bereichen wie dem Kartellrecht oder dem M&A-Geschäft zu qualifizieren. Und? Gelingt es uns als deutschen Juristen, uns in diesem ungewohnten internationalen Wettbewerb mit den juristischen Kollegen anderer Länder durchzusetzen? Seien wir ehrlich zu uns selbst: unsere spontane Reaktion ist Überheblichkeit. Die wollen uns das Wasser reichen?Unabhängig, prüfungsgestählt, effizient: Das deutsche Bollwerk?
Als letztes Bollwerk in Europa gegen den Bologna-Prozess haben die deutschen Juristen ihre Ausbildung zum selbstständigen und unabhängigen Denken bis zum heutigen Tage erfolgreich verteidigt, wo unsere Kollegen aus dem romanischen Kulturkreis sich doch schon lange hatten verschulen lassen. Wir haben alle die Befähigung zum Richteramt erlangt, haben gesehen, wie Staatsanwälte und Großkanzleien arbeiten und wie eine effiziente Verwaltung aussieht. Wir sind heldenhaft durch zwei Staatsprüfungen gegangen, deren Prüfungsdruck schon in Deutschland seinesgleichen sucht. Was haben wir, zumal mit unserem Talent für Fremdsprachen, denn da zu befürchten, fragt sich der deutsche Jurist, den es nach seiner Ausbildung in die große weite Welt zieht.Der internationale Vergleich: Vieles anders, manch Deutsches überflüssig
Da empfiehlt sich ein selbstkritischer Blick auf das Anforderungsprofil des internationalen Wirtschaftsjuristen. Schnell stellt man fest, dass sich große Teile jedenfalls der praktischen Referendarausbildung in ihrer Bedeutung für einen international tätigen Syndikusanwalt stark relativieren lassen. Ist es doch erste Aufgabe des Unternehmensjuristen, dafür zu sorgen, dass man einen Richter oder gar einen Staatsanwalt eigentlich nicht mehr zu Gesicht bekommt. Auch fundierte Kenntnisse über die Tiefen und Untiefen des Prozessrechts benötigt der Unternehmensjurist nicht. Sein spanischer Kollege, der stattdessen einen LL.M. in den USA absolviert hat, hat da möglicherweise seine Zeit sinnvoller genutzt. So ist es keine Seltenheit, dass italienische oder französische Kollegen bei der Verhandlung eines Unternehmenskaufs noch nachts um zwei freihändig englischsprachige Klauseln in den Computer diktierten. Und doch bewährt sich auch im internationalen Vergleich unser deutscher Ansatz immer wieder. Wir werden zu soliden juristischen Handwerkern ausgebildet, die sich mit ihrer abstrakten und analytischen Herangehensweise furchtlos jedem unbekannten Rechtsgebiet nähern. Ob im Job oder abends beim Wein: Am Ende macht’s die MischungDer in einer anderen rechtlichen Kultur ausgebildete Kollege durchpflügt verzweifelt seine Erinnerung nach der einschlägigen Einzelfallrechtsprechung, wobei er über ein überwältigendes Wissen verfügt. Der Deutsche dagegen greift zuerst zur Methodik, um dann im Anschluss das Prüfungsergebnis mit der Rechtsprechung abzugleichen. Am Ende ist es vielleicht gerade diese Vielfalt unterschiedlicher Ansätze, die bei internationalen Projekten zu überzeugenden Ergebnissen führt. Wer sein Metier dann auch noch in ein oder zwei Fremdsprachen ausüben kann, ist als in Deutschland ausgebildeter Jurist mit Sicherheit bestens für den internationalen Einsatz gewappnet. Überheblichkeit gegenüber den Kollegen aus den anderen Rechtskreisen ist allerdings keineswegs angebracht. Die Erfahrung, Teil eines solchen internationalen Teams zu sein, ist vielmehr eine große menschliche und berufliche Bereicherung, die einen nicht zuletzt in die Lage versetzt, auch die eigene Ausbildung kritisch zu würdigen. Das dann aber gerne abends, beim Glas Rotwein, im Café de Flore. Matthias Zenner ist Chefsyndikus bei der Compagnie de Saint-Gobain und leitet die Rechtsabteilung für die Aktivitäten des Konzerns in Mittel- und Nordeuropa. Zuvor war er für Faurecia, eine Tochter des Peugeot-Konzerns, zwei Jahre in Paris tätig und hat anschließend in Deutschland die Rechtsabteilung aufgebaut. Mehr auf LTO.de: EuGH zum deutschen Notariat: Notare müssen nicht deutsch sein Anwälte: DAV fordert Änderungen bei der Anwaltshaftung
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2011 M06 2
Anwaltsberuf
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