Am Dienstag erreichte das erste Cum-Ex-Verfahren den BGH. Er verhandelte über die Revisionen zweier Londoner Börsenhändler gegen die Urteile des LG Bonn. Beide waren im März 2020 zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden.
Die Europäische Union will den Kampf gegen Geldwäsche verstärken. Dabei ist auch eine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld in der Diskussion. Das Vorhaben ist allerdings umstritten, der Bundesbank-Vorstand äußert Kritik.
Auch in dritter Instanz hat ein wegen Volksverhetzung verurteilter Mann keinen Erfolg gehabt. Weil er den Holocaust geleugnet hatte, war er zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden.
Er habe "so ziemlich gegen alle anwaltlichen Sorgfaltspflichten verstoßen", strafbar habe er sich aber nicht gemacht. Nun ist der Freispruch für den Anwalt eines erfundenen NSU-Opfers rechtskräftig.
Weil dem Angeklagten in einem Strafprozess das Urteil nicht gepasst hat, hat er den Amtsrichter als "Volksverräter" bezeichnet. Dafür wurde eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro gegen ihn verhängt.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Ex-VW-Chef Winterkorn wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt. Zudem schloss VW mit ihm und weiteren Ex-Managern um Rupert Stadler einen Rekordvergleich über 280 Millionen Euro.
Dass Bücher in Jura-Bibliotheken gerne mal versteckt werden, ist unter Jurastudierenden leider nichts Neues. In Leipzig allerdings wurde 2019 sogar ein Bücherdiebstahl aufgedeckt und der Täter, ein damaliger Referendar, nun verurteilt.
Ratko Mladić, ehemaliger bosnisch-serbischer General, muss unter anderem wegen Völkermordes lebenslang in Haft. Das hat ein UN-Kriegsverbrechertribunal in einem Berufungsurteil entschieden.