Die juristische Presseschau vom 1. April 2015: Thomas Fischer über Diebstahl und Raub – Gesetzentwurf zu Syndikusanwälten – Gefängnisflucht per Mail

01.04.2015

Justiz

EuGH zu Insiderinformation: Rechtsanwalt Martin Ritzer stellt in der FAZ das "Lafonta-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs vom 11. März dieses Jahres vor. Das Gericht hat entschieden, dass eine geplante größere Unternehmensbeteiligung als eine Insiderinformation im Sinne des Weltpapierhandelsgesetzes gilt, über die die Öffentlichkeit unverzüglich informiert werden muss. Zur Einordnung des Urteils erläutert der Autor den Begriff der Insiderinformation, die Rechtsfigur des "verständigen Anlegers" und die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

BVerfG - Presseempfang: Die FAZ (Joachim Jahn) fasst in einem kurzen Beitrag die Themen des diesjährigen Presseempfangs beim Bundesverfassungsgericht zusammen. Noch dieses Jahr sei mit der mündlichen Verhandlung zum Atomausstieg zu rechnen. Zudem habe das Gericht bedauert, dass die Politik die Bemühungen des Gerichts um Entlastung bisher nicht aufgegriffen habe; auf Dauer sei die Belastung nicht zu bewältigen.

BVerfG zum Kopftuchverbot: Den Kopftuch-Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts bespricht Jost-B. Schrooten auf juwiss.de und geht dabei insbesondere auf das Neutralitätsgebot und die dogmatischen Fragen der Abwägung von mehrpoligen Grundrechtsverhältnissen ein. Rechtsprofessor Hans Michael Heinig geht für verfassungsblog.de der Frage nach, ob der Erste Senat eine Plenarentscheidung hätte erwirken müssen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Erste Senat von einem tragenden Rechtsgrund für das Kopftuch-Urteil des Zweiten Senats aus dem Jahr 2003 abgewichen ist, sodass das Plenum hätte befasst werden müssen.

BGH zu Testamentvollstreckervermerk: Der Bundesgerichtshof hat in einem am gestrigen Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 24. Februar 2015 entschieden, dass ein Testamentsvollstreckervermerk auf der Gesellschafterliste unzulässig ist; die mit einem solchen Vermerk versehene Gesellschafterliste darf vom Registergericht abgelehnt werden. Für Zusatzangaben auf der Liste müsse ein erhebliches praktisches Bedürfnis bestehen, was die Richter im Fall des Testamentsvollstreckervermerks nicht gegeben sahen, erklärt Rechtsprofessor Ulrich Noack auf dem Handelsblatt-Rechtsboard.

BGH zu Besitz: Ein ehemaliger Geschäftsführer einer Bezirkszahnärztekammer wollte die Herausgabe von vormals unterschlagenem Altzahngoldes an sich selbst erreichen und musste hierfür seinen Besitz an dem Gold vor der Beschlagnahme nachweisen. Da das Gold aber in den Räumlichkeiten der Ärztekammer gelagert worden war, ist er vor dem Bundesgerichtshof mit seinem Vorbringen gescheitert. Wie die FAZ (Joachim Jahn) meldet, hat der BGH in dem Fall entschieden, dass er als leitender Angestellter Besitzdiener seines Arbeitgebers war, selbst wenn er die Schlüsselgewalt über den Raum innegehabt habe, in dem das Gold gelagert worden war.

LG Dresden - Kannibalen-Mord: spiegel.de (Gisela Friedrichsen) berichtet von den Plädoyers der Verteidigung und Staatsanwaltschaft in einem Mordfall vor dem Landgericht Dresden. Ein ehemaliger Mitarbeiter des Landeskriminalsamtes soll in seiner Pension einen Mann getötet und zerstückelt haben, den er in einem Kannibalen-Forum kennen gelernt habe. Dieser solle ihn um seine Tötung gebeten haben. Es habe sich nicht aufklären lassen können, ob das Opfer oder der Angeklagte für die Tötung verantwortlich gewesen war.

LG Stuttgart zu Kofferleichenmord: Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten im Prozess um die Stuttgarter Kofferleichen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, meldet spiegel.de. Der Mann soll im Alkoholrausch seine beiden Begleiter getötet und in zwei Koffern im Stuttgarter Schlossgarten deponiert haben. Der Verteidiger des Angeklagten habe Revision angekündigt.

Peter Gauweiler: Nachdem Peter Gauweiler (CSU) am gestrigen Dienstag angekündigt hat sein Bundestagsmandat niederzulegen und sich von der CSU-Parteispitze zurückzuziehen, wird er unter anderem von der FAZ (Joachim Jahn), der SZ (Sebastian Beck u.a.) und zeit.de (Katharina Schuler) porträtiert. Unter den Bundestagsabgeordneten habe der Jurist sich durch zahlreiche Abwesenheitstage und die höchsten Nebeneinkünfte zu seinem Bundestagsmandat ausgezeichnet. Seine Kanzlei in München habe zahlreiche aufsehenerregende Prozesse, unter anderem im Fall Leo Kirch, geführt; daneben habe er die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die EU-Rettungsmaßnahmen angestrengt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. April 2015: Thomas Fischer über Diebstahl und Raub – Gesetzentwurf zu Syndikusanwälten – Gefängnisflucht per Mail . In: Legal Tribune Online, 01.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15121/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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