Die türkische Zeitung Sabah klagt vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Platzvergabe im NSU-Prozess. Außerdem in der Presseschau: Ermittlungsexzesse im Fall Wulff, Streit um Offshore-Leaks, EuGH zu Reisepass, BVerfG zu DNA-Verwandtenabgleich, Merkel im verfassungswidrigen Chat und wer mehr dopt: Juristen oder Sportler?
NSU-Prozess/Klage vor dem BVerfG: Am späten Freitagabend haben die türkische Zeitung Sabah sowie ein Sabah-Journalist Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, berichtet die Montags-taz (Christian Rath). Die Klage richte sich gegen die Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden Richter am OLG München Manfred Götzl, die 50 Presse-Plätze für den NSU-Prozess nach Reihenfolge der Anmeldungen zu vergeben. Weiter wende man sich gegen mögliche "Unregelmäßigkeiten bei Bekanntmachung des Vergabeverfahrens". Die Kläger, vertreten durch den "renommierten Medienrechtler" Ralf Höcker, rügten eine Verletzung der Pressefreiheit und des Gleichheitssatzes.
Es berichtet ebenfalls ausführlich zu den Erfolgsaussichten die Samstags-FAZ (Helene Bubrowksi). Nach Aussage des Staatsrechtlers Christian von Coelln könne ein Grundrechtsverstoß nur darin erblickt werden, dass das OLG "bei seiner Entscheidung die Tragweite und Bedeutung des Umfangs der Pressefreiheit verkannt" hätte. Die "formalistische Argumentation des Gerichts" lege dies nahe. Ein Anspruch auf Zugang für bestimmte Medien bestehe nicht, so Coelln laut FAZ weiter.
Die Chancen einer Beschwerde hält Dietmar Hipp (spiegel.de) für "keineswegs aussichtslos". "Zwei Dinge" könnten türkische Journalisten in Karlsruhe geltend machen: Die Benachteiligung ausländischer Medien durch das Akkreditierungsverfahren sowie die unterbliebene Sicherstellung des OLG München, dass türkische Medien bei der Platzvergabe nicht "völlig leer" ausgingen.
Christian Bommarius (FR) kommentiert: Der Prozess sei bereits mit dem "Makel evidenter Verfassungswidrigkeit" behaftet. Rügen wird das BVerfG wohl unter anderem das Akkreditierungsverfahren oder jedenfalls die Akkreditierung selbst. Auch könnte gerügt werden, dass der für die Akkreditierung maßgebliche Anmeldezeitpunkt nicht korrekt vom OLG festgehalten wurde.
Zschäpe-Verteidigung zu Presse-Akkreditierung: "Detailliert prüfen" wollen die Platzvergabe auch die Verteidiger von Beate Zschäpe, wie der Focus (Göran Schattauer) meldet. Sie hätten beim OLG München umfassende Akteneinsicht zum Akkreditierungsvorgang beantragt. Verlangt hätten sie auch Auskünfte über Gespräche von "OLG-Juristen" mit der Bundesregierung und "auswärtigen Regierungen" mit Blick auf die Teilnahme türkischer Politiker und Journalisten am Prozess.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Bekämpfung Abgeordnetenkorruption: Mit dem Sinneswandel des Bundestagsabgeordneten und Vorsitzenden des Rechtsausschusses Siegfried Kauder (CDU) zum Thema Abgeordnetenbestechung setzt sich der Spiegel (Ralf Beste/Peter Müller) (Vorabmeldung auf spiegel.de) auseinander: Wollte Kauder früher noch das "freie Mandat nicht durch das Strafrecht" eingeschränkt sehen, habe er nun den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Korruption von Mandatsträgern erarbeitet. Danach soll das Annehmen oder Einfordern von Vorteilen für die Mandatsausübung strafrechtlich geahndet werden. Der Entwurf soll die UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung umsetzen, die Deutschland bereits im Jahr 2003 unterzeichnet habe, so der Spiegel.
Berliner Verfassungsrichter zu Bestandsdatenauskunft: Beim netzpolitischen Abend des Vereins Digitale Gesellschaft sprach der Berliner Verfassungsrichter Meinhard Starostik über (verfassungs)rechtliche Probleme der neu geregelten Bestandsdatenauskunft. netzpolitik.org (Markus Beckedahl) stellt ein Video von der Veranstaltung bereit.
Gesetze Menschenhandel/ BGH zu "Pussy-Club": In einem breit angelegten Beitrag zu Menschenhandel und Zwangsprostitution von Simone Meyer und Marc Neller (Welt am Sonntag) (Kurzmeldung auf welt.de) ist zu erfahren, dass es keine fristgemäße Umsetzung einer EU-Richtline zur Bekämpfung von Menschenhandel geben wird. Auch geplante Änderungen am Prostitutionsgesetz gebe es in dieser Legislaturperiode nicht mehr. Weiter wird an den sogenannten "Pussy-Club"-Prozess erinnert, einem der größten deutschen Verfahren gegen Menschenhändler. Das Landgericht Stuttgart habe die zwei Hintermänner des Clubs 2012 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof entscheide in den kommenden Wochen über einen Revisionsantrag der Verteidigung.
Googles Privatsphäre-Bestimmungen: Mit Johannes Caspar, dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten, spricht lto.de (Claudia Kornmeier) über die Kritik an Googles Datenschutzerklärung. Nutzern werde bei der Registrierung für Google-Dienste nicht hinreichend klar gemacht, wie der Konzern ihre Daten verknüpfe, so Caspar. Eine "Task Force" bestehend aus Deutschland und fünf weiteren EU-Mitgliedstaaten überprüfe nun die Zulässigkeit der Datenverarbeitung nach dem jeweiligen nationalen Recht.
Weitere Themen – Justiz
Nebenkläger NSU-Prozess: Der Spiegel (Gisela Friedrichsen) setzt sich mit den Nebenkläger im NSU-Prozess auseinander. Nach der Opferrechtsreform nähmen die 71 Nebenkläger mit 49 Rechtsbeiständen im konkreten Fall nicht nur im Gerichtssaal einen prominenten Platz auf dem "Parkett" ein. Sie seien eben richtige Prozessbeteiligte mit eigenen Zielvorstellungen: vor allem Rechtsfrieden durch Aufklärung der Morde. Damit entstehe ein Zielkonflikt mit dem Senat, der nach Aussage des OLG-Präsidenten Karl Huber, "kein weiterer Untersuchungsausschuss" sei und hauptsächlich die "individuellen Strafbarkeiten der Angeklagten" zum Gegenstand habe.
NSU-Prozess/Kritik an OLG: Im Feuilleton der Samstags-SZ kritisiert Heribert Prantl das "eigensinnige Verhalten" des OLG München mit Blick auf die Forderungen nach mehr internationaler Öffentlichkeit im Prozess scharf: "In der Tat" sei die richterliche Unabhängigkeit das höchste Justiz-Gut und "Rückgrat der Dritten Gewalt". Wer unabhängig sein soll, müsse aber Kritik hören und wägen. Indes agierten die Zuständigen so, als sei die "Öffentlichkeit ein Feind oder zumindest ein Störer".
Mit scharfen Unterton wundert sich Volker Rieble (FAS), dass "alles rechtlich Relevante" in der Diskussion derer, die sich "zur Justizaufsicht berufen" fühlten, ausgeblendet würde: etwa die Pressefreiheit. In deren Kern greife indes jede "Bewertung des Berichterstattungsinteresses einer Sonderöffentlichkeit ein". "Welche Schläfrigkeit türkische Medien daran gehindert hat", bei der Platzvergabe schneller zu sein, frage auch niemand.
EuGH - biometrischem Reisepass: bild.de (Rainer Schuldt) berichtet über ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur Frage der Rechtmäßigkeit der von der EU vorgeschriebenen Speicherung biometrischer Daten im Reisepass. Ein Mann aus Bochum habe vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geklagt, vertreten durch Wolfgang Nešković, Bundestagsabgeordneter und ex-Bundesrichter. Es liege ein Verstoß gegen sein "Grundrecht auf den Schutz persönlicher Daten" vor. Auch sei die EU gar nicht für die Regelung zuständig, so der Kläger laut bild.de. Die Fragen habe das Gericht an den EuGH weiter gereicht.
BVerfG – Überführung nach DNA-Test bei Verwandten: Ein vom Landgericht Osnabrück verurteilter Vergewaltiger hat gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde eingereicht. Überführt worden war der Mann, weil Verwandte an einem Massengentest teilnahmen und "genetische Ähnlichkeiten" zum Täterprofil auffielen. Danach hatten die "Ermittler per Gerichtsbeschluss einen Gentest bei dem damals Minderjährigen" durchgeführt, wie lto.de informiert. Der Bundesgerichtshof hatte zwar im Dezember 2012 entschieden, dass dieser "Verwandtschaftsabgleich" unzulässig war, die Verurteilung jedoch nicht aufgehoben.
BVerfG – Sächsisches SchulG: Das Bundesverfassungsgericht wird sich wohl mit dem Sächsischen Schulgesetzes befassen müssen, so die Montags-taz (Thomas Gerlach). Hintergrund sei eine Schule, die ohne Erlaubnis des Kultusministeriums eine fünfte Klasse u.a. mit pensionierten Lehrkräften betreibe und dabei von der Bürgermeisterin unterstützt werde. Die Stadt hatte beim Verwaltungsgericht gegen ihre Schließung vorgehen wollen. Das Gericht legte die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Schulgesetzes dem BVerfG vor. Es könne ein Verstoß gegen die in Art. 28 des Grundgesetzes garantierte kommunale Selbstverwaltung vorliegen, da die Kommunen zwar Schulträger seien, aber "nichts zu melden haben", bei der Entscheidung über Schulschließungen, so die taz.
BPatG zu Apple-Wischerei: Das Bundespatentgericht hat nach Klagen von Motorola und Samsung ein Apple-Patent für nichtig erklärt, berichtet ausführlich die Samstags-FAZ (Corinna Budras) (ähnlich faz.net). Das Patent sollte das Entsperren des Handy-Bildschirms durch eine Wischbewegung schützen. Dies sei jedoch, so das Gericht laut FAZ, keine Maßnahme zur Lösung eines "technischen Problems".
Ermittlungen Wulff/Groenewold: Wie die Samstags-Welt (Ulrich Exner) berichtet, lehnt der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff das Angebot der Staatsanwaltschaft Hannover ab, das "Korruptionsverfahren" gegen Zahlung von 20.000 Euro einzustellen. Im Schriftsatz seiner Anwälte werde vielmehr die "vorbehaltlose Einstellung" gefordert. Dazu berichten auch spiegel.de (Hubert Gude/Martin U. Müller) und die Montags-FAZ (Robert von Lucius). Den Hintergrund des Verfahrens erläutert noch einmal die Montags-taz (Christian Rath). Es gehe nur noch darum, ob eine Einladung des Filmproduzenten David Groenewold zu Hotelübernachtungen "eine Vorabbelohnung für Wulffs Unterstützung" für ein Film-Projektes Groenewolds gewesen sei.
Die Montags-SZ (Hans Leyendecker/Jens Schneider) widmet dem Fall Wulff das Tagesthema und schildert u.a., wie Ermittler das Leben der Wulffs "vom Cappuccino bis zur Schönheitspflege" durchleuchtet haben. Separat listet die SZ (Hans Leyendecker) die 21 "Spurenakten" der Ermittler mit ihren Gegenständen auf. Groenewold, dessen Erfolgsgeschichte im Zuge der Ermittlungen "erst einmal ein Ende gesetzt" wurde, porträtiert die Samstags-SZ (Hans Leyendecker/Ralf Wiegand) insbesondere mit Blick auf sein Verhältnis zu Wulff.
Aus "notwendigen und richtigen" Ermittlungen sei ein Ermittlungsexzess geworden, kommentiert Heribert Prantl (Samstags-SZ). Die Staatsanwaltschaft habe "mit Zorn und Eifer" ermittelt. Herrin des Verfahrens sei sie nicht gewesen, diese Rolle habe "de facto" das Landeskriminalamt eingenommen.
Ermittlungen KZ-Aufseher: Über die von der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg eingeleiteten Ermittlungen wegen Beihilfe zum Mord gegen 50 frühere KZ-Aufseher im Lager Auschwitz-Birkenau informiert in einem Schwerpunkt die Montags-taz (Klaus Hillenbrand). Möglich seien Verurteilungen auch ohne "konkrete Mord-Beweise" überhaupt erst seit dem Urteil des Landgerichts München gegen den ehemaligen KZ-Aufseher John Demjanjuk. Dieser sei "allein aufgrund seiner Anwesenheit im Lager" wegen Beihilfe verurteilt worden, so die taz. Die Montags-FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet ebenfalls: Die Zentralstelle habe die Namen von 50 ehemaligen SS-Angehörigen und prüfe nun, gegen wen schon ermittelt wurde oder wer bereits verurteilt ist.
LG Düsseldorf zu Henryk Broder: Vor dem Landgericht Düsseldorf hat die 3sat-Moderatorin Tina Mendelsohn ein Unterlassungsurteil gegen den "Chef-Polemiker" Henryk Broder erwirkt, so der Focus (Alexander Wendt). Geklagt habe sie, nachdem Broder sie als unter anderem "das kleine Luder vom Lerchenberg" genannt hatte. Dem sei wiederum ein Beitrag von Mendelsohn über Broder mit einer "vorsichtig gesagt – eigenwilligen und einseitigen Darstellung" der Augstein-Broder-Debatte vorausgegangen, so der Focus.
LG Düsseldorf zu Jobcenter-Mord: Zu lebenslanger Haft verurteilt wurde Ahmed S., der im September 2012 eine Arbeitsvermittlerin in einem Neusser Jobcenter erstach. Wie die Samstags-SZ (Hans Holzhaider) berichtet, will die Verteidigung das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anfechten. Sie hatte erfolglos auf Totschlag plädiert.
LG Hamburg – Elvis-Foto: An diesem Mittwoch treffen sich vor dem Landgericht Hamburg der Elvis-Fotograf Ed Bonja und die Agentur Getty Images. Bonja behaupte, so der Spiegel knapp, Getty nutze ein "legendäres" Elvis-Foto aus dem Jahre 1975 unrechtmäßig. Das Foto "gehöre ihm" und er habe der Agentur bislang keine Nutzungsrechte eingeräumt, so Bonja laut Spiegel.
StA Braunschweig – Anklage im Transplantationsskandal: Laut einem Bericht des Focus (Jan Philipp Hein/Kurt-Martin Mayer) steht eine erste Anklage im Organtransplantations-Skandal bevor. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wolle in dieser Woche Anklage wegen versuchten Totschlags gegen Aiman O. erheben. Der Arzt sitze seit 3 Monaten in Untersuchungshaft und gelte als "Hauptbeschuldigter" für die "Unregelmäßigkeiten" in Regensburg und Göttingen.
Offshore-Leaks: Steuerhinterziehung sei zwar ein gemeingefährliches Übel, aber allzu sehr beeindrucken lassen solle man sich nicht von all den "Zahlen und Namen" zu den "Offshore-Leaks", findet Christian Bommarius (FR-Online.de). Seit Jahren würden Stellen in den Finanzämter abgebaut, gleichzeitig seien hochqualifizierte Experten in Steuerkanzleien "mit nichts anderem beschäftigt als mit der Suche nach Lücken in Steuergesetzen und der Konstruktion von Steuersparmodellen". Das eigentliche Problem sei, dass der Steuerbetrug oft gar nicht illegal sei.
Heribert Prantl (Montags-SZ) kommentiert die "gefährlichen Forderungen", dass das Datenmaterial von den Medien, darunter der SZ, an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden soll: Medien seien keine Hilfsorgane der Staatsanwaltschaften und sollten sich auch nicht als "V-Leute gerieren".
"Bei allem Respekt vor investigativem Journalismus, in Fällen von Kriminalität gibt es, jedenfalls in Deutschland, keine bessere Adresse als die örtliche Staatsanwaltschaft." So kommentiert Jost Müller-Neuhof (Sonntags-Tagesspiegel) die Weigerung der an den "Offshore-Leaks" beteiligten Medien, die Daten herauszugeben.
Gerkan/BER-Rechtsstreit ruht: In einem Spiegel-Beitrag (Frank Hornig) (Vorabmeldung auf spiegel.de) zur verschobenen Veröffentlichung des Buches "Black Box BER" des im vergangenen Jahr gefeuerten Architekten Meinhard von Gerkan wird berichtet, dass der Rechtsstreit zwischen Gerkan und der Flughafengesellschaft vorerst "ruhe". Hintergrund sei, dass Hartmut Mehdorn, neuer Chef der Flughafengesellschaft, Gerkan ins Projekt zurück holen wolle. Die Gesellschaft hatte Gerkan erst gefeuert und dann seine Planungsgemeinschaft auf 80 Millionen Euro Schadenersatz verklagt, so der Spiegel.
Justizgeschichte Henkersplatz: Im Wissenschafts-Teil des Spiegel (Matthias Schulz) findet sich ein Beitrag zur Erforschung von Henkersplätzen aus dem Mittelalter. Archäologen und Historiker, wie etwa der "Galgenpapst" Jost Auler, befassten sich mit den "aufwendigen Marter-Orgien" und ihren Protagonisten anhand von Ausgrabungen alter Exekutionsplätze.
Weitere Themen – Recht im Ausland
Portugal – Verfassungsgericht urteilt zu Haushalt: Wie zeit.de informiert, hat das portugiesische Verfassungsgericht einige Maßnahmen aus dem Haushalt für das Jahr 2013 für "illegal" erklärt, darunter etwa die Absenkung der Arbeitslosenhilfe.
USA - Urteil zu rezeptfreier "Pille danach": Ein New Yorker Bundesrichter hat geurteilt, dass die "Pille danach" rezeptfrei für "jedermann" und ohne Altersbeschränkung zugänglich sein muss, meldet spiegel.de. Dazu berichtet auch zeit.de (Ragnar Vogt).
Indien – Entscheidung gegen Novartis: Die "wichtigsten Fragen und Antworten" zur Entscheidung des obersten indischen Gerichts zuungunsten des Pharmakonzerns Novartis stellt und beantwortet die Welt am Sonntag (Benedikt Fuest).
Sonstiges
Merkel im verfassungswidrigen Video-Chat?: Bundeskanzlerin Merkel (CDU) plant für kommende Woche einen öffentlichen Google-Video-Chat mit sechs ausgesuchten Bürgern. Fraglich könne dabei sein, so spiegel.de (Ole Reißmann/Annett Meiritz), ob dies "doppelt illegal" sei. Zum einen könne für so ein Format eine Rundfunklizenz nötig sein. Zum andere stelle sich die Frage, ob dies in den Bereich des "Staatsrundfunk" falle, wie er im Jahr 1961 vom Bundesverfassungsgericht verboten worden sei. Dazu berichtet knapp auch netzpolitik.org (Andrea Jonjic). Es berichtet auch Thomas Stadler (internet-law.de).
Elektronische Fußfesseln: Mit der Erfindung der elektronischen Fußfessel vor 50 Jahren und ihrer Nutzung. zur Überwachung von Straftätern befasst sich der Spiegel (Hilmar Schmundt) im Technik-Teil. Einer der Erfinder, Robert Gable aus den USA, habe damals an eine Nutzung zur "Umerziehung statt Strafe" gedacht und sich dabei auf einen umstrittenen Ansatz aus der Verhaltenstherapie von Burrhus Frederic Skinner berufen.
Lohn für kreative Arbeitnehmer: Mit den Tücken des Arbeitnehmererfindungsgesetzes setzt sich Corinna Budras (Samstags-FAZ) auseinander. Kreative Arbeitnehmer sollen darüber für innovative Leistungen vom Arbeitgeber zusätzlich entlohnt werden. Das Arbeitnehmererfindungsrecht sei jedoch, so Ulrich Himmelbach, Vorsitzender der Schiedsstelle beim deutschen Patent- und Markenamt, "so kompliziert, dass man vieles falsch machen kann". Unternehmen würden lieber ein vereinfachtes mehrstufiges Vergütungssystem einführen, statt einer jedes Jahr neu festgesetzten Vergütung und komplizierter Berechnungen.
Tegel vs. BER: Mit dem Rechtsprofessor Elmar Giemulla spricht lto.de (Ludwig Hogrebe) über die Möglichkeit, den Flughafen Tegel weiterzubetreiben. Dafür müsse der Widerruf der Betriebsgenehmigung widerrufen werden; dies könne ein Planfeststellungsverfahren für Tegel nach sich ziehen und die Planrechtfertigung" für BER entfallen lassen, so Giemulla.
Das letzte zum Schluss
Doping im Studium: Jurastudenten dopen ihr Hirn seltener als Sport- oder Kultur-Studis, wie eine Studie Mainzer Wissenschaftler an ihrer Universität ergeben habe, so Jörn Patzak auf blog.beck.de. Befragt worden seien über 2.500 Studenten, ob sie "stimulierende Substanzen zur Steigerung ihrer kognitiven Leistungsfähigkeit" eingenommen hätten.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in den heutigen Printausgaben oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. April 2013: Verfassungsbeschwerde wegen Presseplätzen – EuGH und biometrischer Reisepass – Journalisten als Hilfspolizisten . In: Legal Tribune Online, 08.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8476/ (abgerufen am: 02.07.2024 )
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