Die juristische Presseschau vom 5. Februar 2015: Anti-Terror-Strafrecht beschlossen – BGH zu Eigenbedarfskündigung – Google-Beirat liefert Löschregeln

05.02.2015

EuGH – EMRK-Beitritt: Rechtsprofessor Christoph Grabenwarter befasst sich im Staat-und-Recht-Teil der FAZ mit dem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zum Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention, den das Gericht als unvereinbar mit dem Unionsrecht gesehen hat. Der Autor kritisiert die Einwände des Gerichts als wenig nachvollziehbar und zeigt mögliche Folgen des Gutachtens auf. Die wahrscheinlichste Variante sei, dass es weder zu einem Beitritt der EU noch zu einer Änderung der Verträge kommen werde. Dann wären der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und die Verfassungsgerichte der Mitgliedsstaaten für den Grundrechtsschutz berufen.

Professor Martin Nettesheim hält in der FAZ die Bemühungen des EuGH um Autonomiesicherung für nachvollziehbar vor dem Hintergrund der Ausweitung der EU und der Staatsschuldenkrise. Zudem verfüge die EU mit der Charta der Grundrechte mittlerweile über ein ausbaufähiges Instrument.

Spanien – Hells Angels: Wie spiegel.de meldet, erhebt die spanische Justiz schwere Vorwürfe gegen den deutschen Hells-Angels-Chef Frank Hanebuth, der in Spanien in Untersuchungshaft sitzt. Die Rockerbande werde vom Ermittlungsrichter in seinem Abschlussbericht als kriminelle Vereinigung eingestuft, Hanebuth und weiteren 54 Mitgliedern wird unter anderem Schutzgelderpressung, Menschenhandel und Geldwäsche vorgeworfen.

Sonstiges

EZB: Rechtsprofessor Christian Tomuschat erläutert und kritisiert in der FAZ die Zusammensetzung des Rates der Europäischen Zentralbank. Der vom Prinzip der Staatengleichheit geleitete Aufbau müsse als "gravierende Fehlentscheidung" betrachtet werden. Heute herrsche ein Missverhältnis zwischen der Entscheidungsmacht und der Lastentragung; zudem fehle der EZB für die aktuellen Maßnahmen die demokratische Legitimation.

Google - Löschregeln: Der von Google einberufene Experten-Beirat zum Recht auf Vergessenwerden hat einen Entwurf für den Umgang mit Löschanträgen gegenüber Google erstellt. Die SZ (Heribert Prantl) stellt den Leitfaden vor. Die Experten haben die Bereitstellung eines verbesserten Formulars und die großzügigere Beachtung der Löschanträge empfohlen. Zudem solle für strittige Fälle eine unabhängige Schlichtung eingeführt werden. Streit bestehe weiterhin darüber, ob die Löschung nur die Links auf EU-Domains erfassen soll.

Das Letzte zum Schluss

Rache lohnt nicht: Die Rachegelüste eines Mandanten aus Nordrhein-Westfalen sind gehörig nach hinten losgegangen. justillon.de (Sven Ring) stellt einen Fall aus dem Jahr 1993 dar, bei dem ein Mandant die Forderung seines Anwalts mit Überweisungsaufträgen über jeweils eine Mark beglichen und damit eine Buchungsgebühr von 556,50 DM ausgelöst hat. Diese musste der Rachelustige dann aber auch noch zahlen. Das Amtsgericht Brilon entschied, der Beklagte habe durch die Einzelüberweisungen den Tatbestand der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung erfüllt.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Februar 2015: Anti-Terror-Strafrecht beschlossen – BGH zu Eigenbedarfskündigung – Google-Beirat liefert Löschregeln . In: Legal Tribune Online, 05.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14589/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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