Die juristische Presseschau vom 5. Februar 2015: Anti-Terror-Strafrecht beschlossen – BGH zu Eigenbedarfskündigung – Google-Beirat liefert Löschregeln

05.02.2015

Die Bundesregierung hat eine Verschärfung des Anti-Terror-Strafrechts beschlossen. Außerdem in der Presseschau: Reform des Prostitutionsgesetzes, BGH zu Eigenbedarfskündigung, LG Köln erlaubt Hitlergruß, neue Ermittlungen wegen Oktoberfestattentat, Google-Beirat erarbeitet Löschregeln und wie die Rache eines Mandanten gegen den eigenen Anwalt nach hinten losging.

Thema des Tages

Anti-Terror-Strafrecht: Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch eine Strafrechtsverschärfung auf den Weg gebracht, die der besseren Bekämpfung von Terrorismus dienen soll. Konkret geht es um eine Verschärfung des § 89a des Strafgesetzbuchs; bereits die Ausreise und der Versuch der Ausreise aus Deutschland, mit der Absicht ein terroristisches Ausbildungslager zu besuchen, soll unter Strafe gestellt werden. Zudem soll ein neuer § 89c StGB die Terrorfinanzierung auch mithilfe geringerer Geldbeträge sanktionieren. lto.de (Constantin van Lijnden), die taz (Christian Rath) und zeit.de (Steffi Dobmeier) stellen die Reformpläne und die Reaktionen darauf dar. Kritisiert werde insbesondere die Vorverlagerung der Versuchsstrafbarkeit beim § 89a StGB. Für die Verschärfung spreche die Erweiterung von Ermittlungsmöglichkeiten für die Staatsanwaltschaften.

Für Christian Bommarius (Berliner Zeitung) stellen die Maßnahmen ledigleich ein Placebo dar: "Für die Praxis haben sie keinen Wert, aber für das Strafrecht bedenkliche Konsequenzen". Auch nach Ansicht von Christian Rath (taz) werden die Änderungen in der Praxis kaum Folgen haben: "Deutschland hat jetzt schon äußerst scharfe Anti-Terror-Paragrafen."

Rechtspolitik

Prostitutionsgesetz: Die Fachpolitiker der großen Koalition haben sich auf die Eckpunkte zu einem neuen Prostitutionsgesetz geeinigt, berichten die SZ (Constanze von Bullion/Janina Mütze), spiegel.de (Ann-Katrin Müller) und die taz (Anja Maier). Die umstrittene Kondompflicht für Bordellbesucher werde eingeführt, ebenso wie die Anmeldepflicht für die Prostituierten und eine medizinische Beratungspflicht. Dagegen werde das Alter entgegen den Forderungen der CDU nicht auf 21 Jahre angehoben. Für die Betreiber werde es künftig eine Erlaubnispflicht und eine Zuverlässigkeitsprüfung geben. Heide Oestreich (taz) kommentiert, die Große Koalition habe sich so für Kontrolle und gegen Eigenverantwortung entschieden und die Einwände von Fachleuten – dass etwa freiwillige Gesundheitschecks größeren Anklang finden – ignoriert.

Verbandsklagerecht: Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch den Gesetzentwurf zum Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen beschlossen. Durch eine gesetzliche Klarstellung der datenschutzrechtlichen Normen als Verbraucherschutzvorschriften sollen datenschutzrechtliche Verstöße von Verbänden gerügt werden können. netzpolitik.org (Andre Meister) weist auf den Beschluss hin und stellt die Kommentierungen der Novelle zusammen.

Einwanderungsgesetz: Am gestrigen Mittwoch haben die Grünen ihr Konzept zu einem Einwanderungsgesetz vorgestellt, das auf einem Punktesystem beruhen soll, stellt die Welt (Claudia Kade) und die taz (Daniel Bax) dar. Eine Kommission soll die Kriterien für die Punktevergabe erarbeiten und der Bundestag und Bundesrat den jährlichen Arbeitskräftebedarf festlegen. Zudem sollen Reformen des Staatsbürgerschafts- und Aufenthaltsrechts Deutschland für Fachkräfte attraktiver machen. Die Zeit (Mariam Lau) führt ein Interview mit dem Präsident des Bundesamtes für Migration Manfred Schmidt, der sich gegen ein neues Einwanderungsgesetz ausspricht, weil die diskutierten Forderungen bereits vom Aufenthaltsgesetz erfüllt würden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Februar 2015: Anti-Terror-Strafrecht beschlossen – BGH zu Eigenbedarfskündigung – Google-Beirat liefert Löschregeln . In: Legal Tribune Online, 05.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14589/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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