Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2014: Gurlitt-Anwalt im Interview – Neonazi beruft sich auf Notwehr – Internetpranger in Schweden

30.01.2014

Justiz

BGH zu Schufa: Der IT-Rechtler Gerrit Hornung kritisiert auf lto.de, dass die Wirtschaftsauskunftei Schufa nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes keine Einzelheiten zur Berechnung von Scorewerten offen legen muss. So bleibe ein "Gefühl der Ausgeliefertheit". Die zunehmende Bedeutung von Algorithmen erfordere transparente Regeln. Die SZ (Daniela Kuhr) erklärt in Fragen und Antworten, welche Auskunftsrechte Verbraucher dennoch gegenüber der Schufa zustehen.

BGH zu Methadon-Arzt: Ein bayerischer Arzt muss eine Geldstrafe in Höhe von 360.000 Euro zahlen, weil er Suchtkranken regelmäßig erlaubte, eigenverantwortlich die Ersatzdroge Methadon einzunehmen, obwohl es offenbar Hinweise auf Missbrauch gab. Wie die FR (Ursula Knapp) berichtet, kam es zu einem Verfahren, nachdem ein Patient an einer Überdosis Methadon starb. Das Landgericht Deggendorf hatte 2012 die Geldstrafe und ein Berufsverbot verhängt, der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt bestätigt.

OLG München – NSU-Prozess: Zum dritten Mal ist im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München der ehemalige Verfassungsschützer Andreas T. als Zeuge vernommen worde. Seine Rolle gilt als dubios, weil er offenbar bei dem Mord an Halit Yozgat in einem Kasseler Internetcafé, am Tatort war. spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und die SZ (Tanjev Schultz) berichten. Demnach erklärte T. erneut, er habe die Tat nicht wahrgenommen. Ein Telefonprotokoll deute jedoch darauf hin, dass T. möglicherweise mehr wisse.

LG Freiburg – Neonazi überfährt Antifaschisten: Das Landgericht Freiburg wird am Freitag erneut entscheiden, ob der Neonazi Florian S. in Notwehr gehandelt hat, als er im Oktober 2011 mit dem Auto in eine Gruppe Antifaschisten fuhr, die ihn angreifen wollten – oder ob er wegen gefährlicher Körperverletzung bestraft wird. Einen Freispruch vom Juli 2012 hatte der Bundesgerichtshof kassiert, weil das Landgericht die Vorgeschichte nicht ausreichend gewürdigt hatte. S. hatte zuvor angekündigt, er warte auf einen Angriff, um Antifaschisten unter dem Vorwand der Notwehr "die Klinge fressen" zu lassen, so spiegel.de (Benjamin Schulz) in einem Bericht über den Prozess.

Ermittlungen im Kirch-Fall: Wie die FAZ (Joachim Jahn) berichtet, zeigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München, dass Investmentbanker der Deutschen Bank Szenarien entwickelt hatten, um an einer Insolvenz des mittlerweile verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch zu verdienen. Dies habe sich aus beschlagnahmten Unterlagen und Verhören ergeben. Teilweise hätten der damalige Bankchef Rolf-Ernst Breuer und sein Nachfolger Josef Ackermann von den Plänen gewusst. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf versuchten Prozessbetrug im Streit mit den Kirch-Erben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Januar 2014: Gurlitt-Anwalt im Interview – Neonazi beruft sich auf Notwehr – Internetpranger in Schweden . In: Legal Tribune Online, 30.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10826/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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