Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2013: Keine Aufnahme für Snowden – Haftstrafen für Spione – 200 Stunden Videomaterial für Verteidigung

03.07.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

Frankreich – Immunität Le Pens aufgehoben: Nach einem Bericht der FR (Axel Veiel) hat das EU-Parlament der Europaabgeordneten und Chefin des rechtsradikalen französischen Front National, Marine Le Pen, die Immunität entzogen. Die Staatsanwaltschaft Lyon ermittelt gegen Le Pen wegen "Aufstachelung zum Hass, Diskriminierung und Gewalt gegen eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit". Sie hatte im Dezember 2010 öffentliche Gebete von Muslimen verurteilt und diese mit der Besatzung Frankreichs durch Nazi-Deutschland verglichen.

Türkei – Bauverbot am Gezi-Park: Nach Meldung der SZ (Christiane Schlötzer)
hat das Istanbuler Verwaltungsgericht geurteilt, dass der Gezi-Park nicht bebaut werden darf, und damit zwei Istanbuler Architekten-Kammern Recht gegeben. Die Absicht des türkischen Premier Erdogan, den Park durch den Wiederaufbau einer osmanischen Kaserne zu ersetzen, hatte vor gut vier Wochen die bislang heftigsten Proteste gegen die Regierung ausgelöst. Erdogan hatte vor der gewaltsamen Räumung des Parks durch die Polizei versprochen, er werde sich an die Entscheidung des Gerichts halten.

Sonstiges

Litigation-PR: Gegen den Anwalt von Gustl Mollath, Gerhard Strate, wird wegen des Verdachts der verbotenen Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen ermittelt, weil er auf seiner Homepage u.a. den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft im vollen Wortlaut zur Verfügung stellt. Die Rechtsanwälte Olaf Hohmann und Stefan Petermann befassen sich auf lto.de aus diesem Anlass mit den strafrechtlichen Grenzen zwischen medialer Vertretung von Mandanten und Wahrung prozessualer Interna im Rahmen der immer bedeutender werdenden Litigation-PR. Strafrechtlicher Anknüpfungspunkt ist der Tatbestand des § 353d Nr. 3 StGB, der die Veröffentlichung amtlicher Schriftstücke eines laufenden Strafverfahrens vor ihrer Erörterung in öffentlicher Verhandlung sanktioniert.

Drakonisches Recht: Einen Blick in die athenische Rechtsgeschichte unternimmt die FAZ (Wolfgang Krischke). Insbesondere seien die "drakonischen Gesetze", benannt nach der Schlüsselfigur der griechischen Rechtsgeschichte Drakon, besser gewesen als ihr Ruf, da sie begannen, private Rache und Selbstjustiz in die geordneten Bahnen staatlicher Rechtsfindung zu lenken.

Nicht bestandene Abiturprüfung: Im Interview mit lto.de (Claudia Kornmeier) erläutert der Schulrechtler Thomas Böhm die rechtlichen Möglichkeiten, die der Jahrgang einer privaten Oberschule in Schweinfurt hat, der in seiner Gesamtheit die schriftliche Abiturprüfung nicht bestanden hatte. Für Ansprüche gegen die Schule müssten schwerwiegende Verstöße gegen den Schulvertrag nachweisbar sein, etwa dass Lehrer falsche Inhalte vermittelt haben oder ständig Unterricht ausgefallen sei. Unabhängig davon werde wohl zudem die Schulaufsicht prüfen, ob sie der Schule die Genehmigung entzieht.

Das Letzte zum Schluss

Umgekehrte Sippenhaftung: Von einer folgenreichen gerichtlichen "Argumentationspanne" berichtet lawblog.de (Udo Vetter). In einer Verurteilung wegen Landfriedensbruchs hatte das Landgericht Nürnberg Fürth ausgeführt, man könne vom Angeklagten aufgrund der Tatsache, dass sein Bruder Polizist ist, erwarten, "für andere Polizeibeamte, die pflichtgemäß das tun, was ihnen befohlen wird, etwas Verständnis" aufzubringen. Dieser "argumentative Schlenker" wurde nun vom Bundesgerichtshof als rechtsfehlerhafte strafschärfende Erwägung beanstandet: Der Umstand, dass der Bruder des Angeklagten ebenso Polizeibeamter ist wie die vom Angeklagten angegriffenen Geschädigten, führe nicht zu gesteigerten Pflichten und wirke sich daher auch nicht auf das Maß der der Tat innewohnenden Pflichtwidrigkeit aus.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/js

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2013: Keine Aufnahme für Snowden – Haftstrafen für Spione – 200 Stunden Videomaterial für Verteidigung . In: Legal Tribune Online, 03.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9064/ (abgerufen am: 20.07.2024 )

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