Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2013: Keine Aufnahme für Snowden – Haftstrafen für Spione – 200 Stunden Videomaterial für Verteidigung

03.07.2013

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BGH zu Barüberweisung: Nach einem Urteil des Bundesgerichshofs sind AGB von Energieversorgern, die als Zahlungsweise eine Einzugsermächtigung verlangen, unwirksam. Wie lto.de schildert, müssten die Energieversorger mindestens zwei Zahlungswege anbieten und dabei auch eine Zahlungsmöglichkeit für einkommensschwache Kunden ohne eigenes Konto vorsehen.

OLG Stuttgart zu russischen Spionen: Nach Berichten u.a. der taz (Nadine Michel), der Welt (Uwe Müller, Lars-Marten Nagel) und lto.de hat das Oberlandesgericht Stuttgart ein Agentenpärchen des russischen Geheimdienstes wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu Haftstrafen von fünfeinhalb bzw. sechseinhalb Jahren verurteilt. Getarnt als österreichisches Ehepaar "Heidrun und Andreas Anschlag" hatten die beiden mehr als zwanzig Jahre lang dem russischen Auslandsgeheimdienst SWR Dokumente zu EU und Nato zugespielt. Im Herbst 2011 war es deutschen Verfassungsschützern und der Bundesanwaltschaft gelungen, die beiden Agenten, deren wahre Identität noch immer unbekannt ist, zu enttarnen.

NSU-Verfahren: Im NSU-Verfahren hat gestern u.a. ein Polizist ausgesagt, der Beate Zschäpe im November 2011 vernommen hatte. Auch wenn Zschäpe Angaben zur Sache abgelehnt habe, habe sich während einer Wartezeit doch ein Gespräch entsponnen. Die wesentlichen Inhalte des Verhandlungstags fassen u.a. die FR (Stefan Geiger) und zeit.de (Tom Sundermann) zusammen.

LG Köln zu ohrfeigender Lehrerin: Eine Lehrerin, die eine Auseinandersetzung zwischen zwei Grundschülern mit einer Ohrfeige beendet hatte, ist laut Meldung von spiegel.de vom Landgericht Köln zur Zahlung von 200 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Das Gericht wies dabei die Darstellung der Lehrerin, sie habe sich von dem zehnjährigen Schüler bedroht gefühlt, zurück: "Selbst wenn der Kläger eine aggressive Bewegung in Richtung der Lehrerin gemacht haben sollte, kann dies aus Sicht eines Erwachsenen nicht als Bedrohung empfunden werden, auf die mit einer Ohrfeige zu reagieren wäre."

AG Dresden – Lothar König: Der Prozess gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König vor dem Amtsgericht Dresden ist auf Antrag der Verteidigung für unbestimmte Zeit ausgesetzt worden. Erst Ende Juni hatte Königs Verteidiger Johannes Eisenberg rund 200 Stunden bisher unbekannter Rohdaten von polizeilichen Bild- und Tonaufnahmen erhalten. Für deren Auswertung benötige er schlicht mehr Zeit. König wird vorgeworfen, bei einer Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden im Februar 2011 zu Gewalt gegen Polizisten aufgerufen und schweren Landfriedensbruch begangen zu haben. Die SZ (Cornelius Pollmer), die FAZ (Peter Schilder) und lawblog.de (Udo Vetter) berichten.

Martin Kaul (taz) kritisiert, die Polizei habe in Dresden ganz offensichtlich entlastendes Material zurückgehalten. Und die Staatsanwaltschaft habe es offenbar nicht für nötig gehalten, ihrer Aufgabe nachzukommen und sich selbst ein umfassendes Bild zu machen.

Fall Mollath: Nach Meldung der SZ (Olaf Przybilla) und lto.de hat Bayerns Justizministerin Beate Merk angekündigt, in ihrer Stellungnahme ans Bundesverfassungsgericht zum Fall Mollath deutlich zu machen, dass die Unterbringung Mollaths "mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig" sei. Nach einer Verfassungsbeschwerde des Freiburger Anwalts Michael Kleine-Cosack gegen die Unterbringung hatte das Bundesverfassungsgericht beim bayerischen Justizministerium eine Stellungnahme angefordert.

Nach Einschätzung von Olaf Przybilla (SZ) dürfte hinter dem Sinneswandel der Ministerin vor allem die Furcht davor stehen, dass es am Ende nicht die bayerische Justiz war, die ihr Handeln im Fall Mollath für unverhältnismäßig erklärte, sondern es stattdessen erst des Bundesverfassungsgerichts bedurfte.

Unbeliebte Anwälte: Frank Wiebe (Handelsblatt) geht der Frage nach, weshalb Anwälte allgemein so unbeliebt sind. Er nennt zwei Gründe: Zum einen verstehe der juristische Laie unter "Recht" ein moralisches, mit dem juristischen nicht identisches Recht, so dass Anwälte als Leute empfunden würden, die angeblich für Moral eintreten, in Wirklichkeit aber interessengebunden handeln. Zum anderen spiegele der Berufsstand den unheilvollen gesellschaftlichen Trend der zunehmenden Verrechtlichung aller Bereiche, vom wirtschaftlichen bis hin zum Privatleben, wieder.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. Juli 2013: Keine Aufnahme für Snowden – Haftstrafen für Spione – 200 Stunden Videomaterial für Verteidigung . In: Legal Tribune Online, 03.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9064/ (abgerufen am: 20.07.2024 )

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