Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2014: Schufa-Formel weiter geheim – Filmförderung verfassungsgemäß – Gurlitt zu Rückgabe bereit

29.01.2014

Recht in der Welt

EGMR – Irland: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss Irland einer Frau Schmerzensgeld zahlen, die in den siebziger Jahren als Schülerin an einer öffentlichen Schule widerholt vom Schulleiter sexuell missbraucht worden war. Nach Schilderung von spiegel.de urteilte der Gerichtshof, das irische System zur Erkennung und Verhinderung von Missbrauch sei zu dieser Zeit ineffektiv gewesen, wodurch es zu mehr als 400 Missbrauchsfällen gekommen sei. Eine ausführliche Besprechung des Urteils findet sich auf verfassungsblog.de (Hannah Birkenkötter).

IStGHJ – Karadzic und Mladic: Im Prozess gegen den ehemaligen Präsidenten der bosnischen Serben Karadzic vor dem UN-Jugoslawien-Tribunal in Den Haag wegen unter anderem des Völkermords in Srebrenica hat am Dienstag dessen ehemaliger Armeechef Mladic, der sich ebenfalls vor dem Tribunal verantworten muss, als Zeuge ausgesagt. Höhepunkt des "bizarren" (taz (Tobias Müller) bzw. "absurden" (Die Welt (Kerstin Schweighöfer) Auftritts Mladics war laut FAZ (Michael Martens) seine Aufforderung, ihm seine künstlichen Zähne zu bringen, die er in seiner Zelle vergessen hatte. Auch die SZ (Ronen Steinke) berichtet ausführlich.

Irland – Jobbik: Das Budapester Tafelgericht hat entschieden, dass Ungarns rechtsextreme Parlamentspartei Jobbik als neonazistisch bezeichnet werden darf. Wie spiegel.de meldet, sei die Bezeichnung vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Ukraine – Demonstrationsverbote: Das Parlament der Ukraine hat mit großer Mehrheit mehrere umstrittene Gesetze, insbesondere die Einschränkung des Demonstrationsrechts, abgeschafft. Dazu spiegel.de.

Sonstiges

Fall Gurlitt: spiegel.de (Michael Sontheimer) und die SZ (Ira Mazzoni/Catrin Lorch) im Feuilleton berichten, dass der Münchener Kunstsammler Cornelius Gurlitt nach Auskunft seines Anwalts Hannes Hartung bereit ist, einzelne Bilder aus seiner Sammlung freiwillig zurückzugeben. Zwischen der Taskforce "Schwabinger Kunstfund" und den Anwälten Gurlitts gab es in der vergangenen Woche Gespräche. Zudem verhandeln die Anwälte Gurlitts mit der Staatsanwaltschaft Augsburg über die Rückgabe der Bilder, die zweifelsfrei Gurlitt gehören.

Genussrechte: Anlässlich der Insolvenz des Windkraftunternehmens Prokon erläutert Rechtsanwalt Tilman Schrecker auf der Recht und Steuern-Seite der FAZ die Einzelheiten des Genussrechts als Anlageinstrument. Als Genussrecht bezeichnet werde eine schuldrechtliche Vereinbarung, die ganz individuell Chancen und Risiken verteilt. Die Ausgestaltung der vermögensrechtlichen Ansprüche, insbesondere die Verzinsung des Genussrechtskapitals sei den Vertragsparteien überlassen und folge dem Prinzip: "Alles kann, nichts muss." Anders als etwa Aktionäre habe ein Genussrechtsinhaber keinerlei Mitbestimmungsrechte.

Investitionsschiedsgerichte: Rechtsanwältin Sabine Konrad stellt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard die Verfahrensweise des Investitionsschiedsgerichts der Weltbank vor.

Film zum Fall Harry Wörz: Am heutigen Mittwoch bringt die ARD einen Spielfilm über den Fall von Harry Wörz, der 1998 wegen versuchten Totschlags an seiner Frau verurteilt und im Jahr 2010 rechtskräftig freigesprochen wurde. "Wer die Justiz mit Kafka für ein heilloses Labyrinth hält, in dem es weder Gerechtigkeit noch Rechtssicherheit gibt, sieht sich hier bestätigt", urteilt die FAZ (Heike Hupertz). Weitere Filmkritiken finden sich in der SZ (Bernd Dörries) und der taz (Jens Müller).

Das Letzte zum Schluss

Gefahrengebiet: Die Hamburger Polizei zieht Bilanz aus neun Tagen Gefahrengebiet. Wie zeit.de zusammenfasst, wurden in fast 1.000 Kontrollen unter anderem 19 Böller, ein Schlagstock, zwei Knüppel, Pfefferspray, zwei Tierabwehrsprays und ein Taschenmesser konfisziert. Festgestellt, aber nicht einbehalten wurden außerdem eine unbekannte Anzahl an WC-Bürsten sowie eine "Haushaltsrolle in Alufolie eingewickelt, innen ein Zettel mit der Aufschrift 'Peng'".

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/js

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2014: Schufa-Formel weiter geheim – Filmförderung verfassungsgemäß – Gurlitt zu Rückgabe bereit . In: Legal Tribune Online, 29.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10812/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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