Die juristische Presseschau vom 28. Juni 2013: Einigung bei Bankenrettung – Schutz vor Abmahnungen – Doppeltes Elterngeld

28.06.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA – Richter Anthony Kennedy: spiegel.de (Sebastian Fischer) stellt den "Wechselwähler" am US-Supreme Court, Richter Anthony Kennedy, vor, der an den beiden aktuellen Entscheidungen des Gerichts zur Homo-Ehe und zum Wahlrecht ausschlaggebend beteiligt war.

Tunesien – Bewährung für Femen: Ein Berufungsgericht in Tunis hat die viermonatige Haftstrafe für drei Femen-Aktivistinnen zur Bewährung ausgesetzt, nachdem die Frauen sich für ihre Aktion entschuldigt hatten. Die taz (Reiner Wandler) berichtet.

Edward Snowden: Der US-Anwalt Michael Ratner, der Julian Assange und die Gruppe Wikileaks vertritt, befürchtet, PRISM-Enthüller Edward Snowden würde "sein Leben im Gefängnis verbringen", wenn er in die USA zurückginge. Im Interview mit der taz (Dorothea Hahn) spricht Ratner außerdem über ein mögliches Asyl in Ecuador, das Überwachungsprogramm der US-Regierung, die Haltung der US-Medien und die Lage von Julian Assange. Der Strafverteidiger Kai Peters erklärt im Interview mit lto.de (Claudia Kornmeier) die internationalen Regelungen zur Auslieferung.

Sonstiges

Asylrecht: Angesichts des Hungerstreiks von Asylsuchenden in München erläutert die SZ (Alex Rühle) das bestehende Asylrecht. Zwar sei es juristisch nicht möglich, den streikenden Flüchtlingen sofort Asyl zu gewähren. Die Aussage des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann, jeder Asylsuchende erhalte ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren, sei jedoch "zumindest hinterfragbar". So würden etwa die Asylanträge von serbischen und mazedonischen Roma derzeit in Eilverfahren durchgeführt - und in der Regel abgelehnt -, während andere Asylsuchende teils jahrelang auf eine Entscheidung warteten.

Rechtsanwalt gegen GCHQ: lto.de (Constantin Baron von Lijnden) führt ein Interview mit dem Rechtsanwalt und Politiker Markus Kompa, der angibt, den britischen Geheimdienst GCHQ wegen der Verletzung von Urheberrechten abgemahnt zu haben. Er habe eine E-Mail mit einer von ihm im Jahr 1984 erstellten Mäuse-Zeichnung an einen Freund geschickt und gehe davon aus, dass diese Nachricht mitsamt dem "Kunstwerk" abgefangen und gespeichert wurde.

Das Letzte zum Schluss

Dicke Eier: Der Süßwaren-Hersteller Storck darf weiterhin "Dicke Eier" verkaufen. Seine Schokoküsse mit diesem Namen seien nämlich noch etwas gedrungener als die ähnlichen Exemplare einer Münsteraner Werbeagentur und wichen deshalb ausreichend vom geschützen Design ab, so das Landgericht Düsseldorf. süddeutsche.de berichtet über den Eier-Streit.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ak

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Juni 2013: Einigung bei Bankenrettung – Schutz vor Abmahnungen – Doppeltes Elterngeld . In: Legal Tribune Online, 28.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9033/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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