Die juristische Presseschau vom 28. Juni 2013: Einigung bei Bankenrettung – Schutz vor Abmahnungen – Doppeltes Elterngeld

28.06.2013

Weitere Themen - Justiz

BSG zu Elterngeld: Eltern von Zwillingen bekommen zweimal Elterngeld, wenn sie beide zu Hause bleiben, um die Kinder zu betreuen. Das hat das Bundessozialgericht am Donnerstag entschieden. Wie die SZ (Ulrike Heidenreich) erklärt, argumentierte das Gericht, das Elterngeld sei auf das jeweilige Kind bezogen. Die Eltern konnten deshalb geltend machen, die Mutter bleibe für das eine, der Vater für das andere Kind zu Hause. Zugleich könne jedes Elternteil nur einmal Elterngeld beanspruchen – ein dreifacher oder vierfacher Anspruch bei Mehrlingen sei deshalb ausgeschlossen.

BGH zu kinderpornografischen Texten: lawblog.de (Udo Vetter) erläutert die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach es nicht strafbar ist, einen kinderpornografischer Text zu besitzen und an einzelne andere Personen weiterzugeben - auch wenn ein wirklichkeitsnahes Geschehen geschildert wird. Der Austausch in einem größeren Kreis, etwa über Internetforen, bleibe jedoch strafbar.

Streit um Elbphilharmonie: Wie die taz-nord (Sven.Michael Veit) berichtet, überlegt die CDU-Fraktion der Hamburger Bürgerschaft, den Streit um die Elbphilharmonie vor das Hamburgische Verfassungsgericht zu bringen. Derzeit werde geprüft, ob der Vertrag des Senats mit dem Baukonzern Hochtief gegen das Budgetrecht der Bürgerschaft, die Landeshaushaltsordnung und die Landesverfassung verstoße.

Mollaths Reifenstecherei: Die SZ (Olaf Przybilla/Uwe Ritzer) berichtet über Details aus dem Entwurf des Regensburger Oberstaatsanwaltes Wolfhard Meindl zum Wiederaufnahmeantrag im Fall Gustl Mollath. Meindl habe in dem Entwurf insbesondere die Behauptung scharf angegriffen, dass Mollath in besonders gefährlicher Weise Autoreifen zerstochen haben soll. In dem endgültigen Wiederaufnahmeantrag sei diese Argumentation Meindls jedoch nicht mehr enthalten.

Keine Ermittlungen nach Aktenskandal: Das Bundesamt für Verfassungsschutz muss keine strafrechtlichen Konsequenzen wegen geschredderter Akten fürchten, die offenbar Informationen zum Umfeld des NSU enthielten. Die Staatsanwaltschaft Köln hat gegenüber der SZ (Tanjev Schultz) mitgeteilt, sie sehe keinen Anfangsverdacht für strafrechtlich relevantes Handeln.

Gutachten des ISGH: Darf der Internationale Seegerichtshof Gutachten erstellen? Dieser Frage geht Sebastian Tho Pesch auf dem JuWissBlog nach. Hintergrund ist eine Anfrage von sieben westafrikanischen Staaten an den Gerichtshof. Während umstritten ist, ob das ISGH-Statut eine solche Kompetenz umfasst, hat der Gerichtshof die Erstellung von Gutachten in seiner Geschäftsordnung ausdrücklich geregelt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Juni 2013: Einigung bei Bankenrettung – Schutz vor Abmahnungen – Doppeltes Elterngeld . In: Legal Tribune Online, 28.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9033/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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