Die juristische Presseschau vom 28. Mai 2014: Generalbundesanwalt ermittelt nicht – Korruptionsverdacht beim BER – TV im Gerichtssaal

28.05.2014

Justiz

BVerwG – Anlasslose BND-Überwachung: Am heutigen Mittwoch entscheidet das Bundesverwaltungsgericht über die Klage des Berliner Rechtsanwalts Niko Härting. Er sieht in der anlasslosen Überwachung der grenzüberschreitenden Telekommunikation auf der Grundlage von Suchbegriffen einen unzulässigen Eingriff in den Schutzbereich des Fernemeldegeheimnisses. Es berichten SZ (Frederik Obermaier), taz (Christian Rath) und lto.de (Claudia Kornmeier).

In einem eigenen Beitrag untersucht die SZ (Wolfgang Janisch) die gesetzlichen Grundlagen für das Handeln des BND und hält diese tendenziell für veraltet, weil Voraussetzungen und Grenzen nicht genau bestimmt seien.

BAG zu Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder: Auf dem Handelsblatt-Rechtsboard kommentiert Rechtsanwalt Paul Melot de Beauregard eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, derzufolge es zulässig ist, wenn Arbeitnehmer, die auch Gewerkschaftsmitglieder sind, eine Erholungsbeihilfe von 200 Euro vom Arbeitgeber erhielten. Dies sei eine Bestätigung des Schwenks hin zur erlaubten Ungleichbehandlung. Es sei unglücklich, dass durch die Erfindung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes "die abwegige Annahme, der Arbeitgeber müsse in sozialistischer Gleichmacherei alle über einen Kamm scheren, falsche Nahrung bekommen" habe. Dieses Urteil trete dieser falschen Erwartungshaltung entgegen.

LG Berlin zu Whats App: Das Handelsblatt (Katharina Schneider online) berichtet über die Entscheidung des Landgerichts Berlin, dass Whats App seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch auf Deutsch veröffentlichen muss. Es gebe zwar viele Deutsche mit sehr guten Englischkenntnissen, der Empfängerkreis dürfe aber trotzdem nicht nachhaltig eingeschränkt werden. Dazu außerdem internet-law.de (Thomas Stadler).

OLG München – Hypo Real Estate: Wie das Handelsblatt meldet, hat der Vorsitzende im Prozess gegen die Hypo Real Estate, Guido Kotschy, die Chancen der Kläger optimistischer beurteilt als noch vor einigen Wochen und sie dazu ermuntert weitere Klagen einzureichen. Der zpoblog.de (Benedikt Meyer) kritisiert die martialische Berichtererstattung der SZ vom Vortag über den "Bankenschreck" Kotschy und bezeichnet den Schriftsatz der Hypo Real Estate Anwälte als "erschreckend substanzlos".

LG Hamburg – HSH Nordbank: Das Handelsblatt (Matthias Lambrecht) bringt einen Vorbericht zum Plädoyer von Staatsanwalt Karsten Wegerich im Prozess gegen sechs ehemalige Vorstände der HSH Nordbank am heutigen Mittwoch. Den Bankern wird Untreue zur Last gelegt. Nach den Plädoyers der Verteidigung könnte ein Urteil im Juli gesprochen werden.

StA München – Krauss-Maffei-Wegmann: Das Handelsblatt (Markus Fasse) berichtet über Ermittlungen, die die Staatsanwaltschaft München gegen das Rüstungsunternehmen Kraus Maffei Wegemann eingeleitet hat. Im Zusammenhang mit Panzerlieferungen nach Griechenland steht der Vorwurf von Korruption und Steuervergehen im Raum.

StA Neuruppin – Korruption beim BER: Der Technikchef des Flughafens BER (Schönefeld), Jochen Großmann, steht unter Korruptionsverdacht. Laut der ermittelnden Staatsanwaltschaft Neuruppin geht es um eine Zahlung von 500.000 Euro. Es berichten SZ (Jens Schneider) und spiegel.de (Michael Kröger/Andreas Wassermann).

StA Landshut – mutmaßlicher Geiselnehmer tot: Wie spiegel.de (Gesa Mayr) berichtet, ist der mutmaßliche Entführer einer Lufthansa-Maschine in der JVA Landshut ums Leben gekommen. Er soll sich erst selbst verletzt haben und dann gewalttätig geworden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen acht Beamte wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Mai 2014: Generalbundesanwalt ermittelt nicht – Korruptionsverdacht beim BER – TV im Gerichtssaal . In: Legal Tribune Online, 28.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12112/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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