Die juristische Presseschau vom 28. Januar 2014: BayernLB-Prozess beginnt – LG Köln revidiert RedTube-Entscheidungen – Hirntote Schwangere darf sterben

28.01.2014

Justiz

AG Hoyerswerda zu Nazi-Bedrohung: Das Amtsgericht Hoyerswerda hat acht Angehörige der Neonazi-Szene wegen Bedrohung schuldig gesprochen. spiegel.de (Rainer Leurs) berichtet von dem Prozess, der sich um die Terrorisierung eines Antifa-Pärchens drehte.

AG Koblenz zu Sitzblockade: Anlässlich eines vom Amtsgericht Koblenz erlassenen Strafbefehls setzt sich Wolfgang Janisch auf dem Titel der SZ mit der Sitzblockaden-Rechtsprechung der deutschen Gerichte auseinander. Diese gleiche einer "Springprozession" zwischen ordentlicher und Verfassungsgerichtsbarkeit. Nach jüngster Verfassungsrechtsprechung sei die "Verwerflichkeit" der Blockade entscheidend. Das Amtsgericht Koblenz werde das jedenfalls noch einmal überdenken dürfen – der Betroffene habe gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt.

BGH prüft Schufa-Scoring: Wie die SZ meldet, wird der Bundesgerichtshof auf die Klage einer verhinderten Autokäuferin hin prüfen, ob die Schufa die Formeln offenlegen muss, mit denen sie das Zahlungsverhalten von Verbrauchern einschätzt ("Scoring"). Diese gälten bislang als Betriebsgeheimnis.

OLG Düsseldorf – Kraftwerksabschaltung: In einem Beitrag auf lto.de räumt der Rechtsprofessor Volker Boehme-Neßler der vom Energiekonzern EnBW beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die von der Bundesnetzagentur versagte Abschaltung einiger Kraftwerksblöcke eingelegte Klage "eher geringe Erfolgschancen" ein. Die Blöcke seien für die Versorgungssicherheit erforderlich; die einschlägige Reservekraftwerksverordnung sehe eine faire Kostenverteilung vor.

LG Köln zu RedTube-Abmahnungen: Das Landgericht Köln hat sich laut taz.de (Christian Rath) "selbst korrigiert" und seine Rechtsprechung zur Identifizierung der IP-Adressen von Nutzern des Pornoportals Redtube revidiert. Das Gericht habe nun in vier Präzedenzfällen im Beschwerdeverfahren entschieden, dass die Daten der Nutzer mangels offensichtlichen Urheberrechtsverstoßes nicht hätten herausgegeben werden dürfen. Es spreche zudem vieles dafür, "dass die Zuordnung der IP-Adressen [gerichtlich] nicht verwertbar" sei. Thomas Stadler (internet-law.de) weist darauf hin, dass die Entscheidung den Betroffenen wohl nicht wirklich viel bringe – denn auf ihren Kosten blieben sie angesichts des Untertauchens der Hintermänner des Abmahnunternehmens wohl sitzen.

KG zu Facebook-Datenschutz: Das Kammergericht hat laut internet-law.de (Thomas Stadler) eine Entscheidung des Berliner Landgerichts betätigt, das festgestellt hatte, dass die Anwendung FriendFinder sowie bestimmte Teile der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des sozialen Netzwerks Facebook gegen deutsches Recht verstoßen. Eine Urteilsbegründung liege noch nicht vor.

Beweis der Nichtehe: Auf lawblog.de berichtet Udo Vetter, dass er in einem Strafprozess wegen Doppelehe von der Richterin aufgefordert worden sei, das Nichtbestehen der angeblich in Afrika von einem Stammesältesten geschlossenen ersten Ehe seines Mandanten nachzuweisen. Nachdem er kurz spekuliert, wie das wohl gehen solle, zieht er sich dann auf die strafrechtliche Beweislastverteilung zurück – immerhin müsse sein Mandant nicht seine Unschuld, sondern die Staatsanwaltschaft seine Schuld beweisen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Januar 2014: BayernLB-Prozess beginnt – LG Köln revidiert RedTube-Entscheidungen – Hirntote Schwangere darf sterben . In: Legal Tribune Online, 28.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10796/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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