NSU-Frau Beate Zschäpe wird keine Aussagen machen – oder vielleicht doch? Außerdem in der heutigen Presseschau: Die Pläne zum Verbot von Sodomie, eine Zwischenbilanz zur Affäre um den psychiatrisierten Bankenkritiker Gustl Mollath, die Gebühren des Lehman-Insolvenzverwalters und wie sich englische Paare auf ungewöhnliche Weise vereinigen.
Zschäpes Anwälte: Die drei Verteidiger der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe gaben der Samstags-SZ (Hans Leyendecker/Tanjev Schulz, Zusammenfassung) in einem ausführlichen Interview Auskunft über ihre Verteidigungsstrategie. So werde Zschäpe bis auf Weiteres schweigen. "Wir sind mit unserer Mandantin absolut einig, dass sie keine Angaben zur Sache machen wird. Wir mussten Frau Zschäpe nicht dazu überreden", erklärt Anwalt Hannes Heer. Das Mandat habe er übernommen, weil er "Strafverteidiger aus Leidenschaft" sei. Die Verteidiger antworten auch auf Fragen zur Mord-Anklage: "für die Behauptung, das Konzept sei ein gemeinsamer Plan gewesen, an dem sich auch Beate Zschäpe beteiligt habe, finden wir keinerlei Beleg", sagt Anwalt Wolfgang Stahl.
Zschäpe und die Anwälte: Die Montags-Bild (Josef Ley/Peter Rosberg) berichtet dagegen, Zschäpe würde eigentlich gerne aussagen, wenn Ihre Verteidiger nicht abraten würden. Das Verhältnis zu den Anwälten sei gestört, Zschäpes Mutter sei schon beauftragt, nach Alternativen zu suchen. Zschäpes Äußerungen stammen allerdings vom Juni. Damals wurde sie zu einem Besuchstermin gefahren und kam mit ihren Bewachern vom BKA ins Gespräch.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Beschneidung I: Die Montags-FAZ dokumentiert auf einer ganzen Seite die Stellungnahme des Strafrechtsprofessors und Beschneidungsgegners Reinhard Merkel für den Rechtsausschuss des Bundestags. Merkel kritisiert vor allem, dass traditionelle jüdische Beschneider keine ausreichende Schmerzbehandlung gewähren können, weil sie keine Anästhesie durchführen dürfen.
Beschneidung II: lto.de (Claudia Kornmeier) interviewt die Anwältin und Grünen-MdB Katja Keul, die den Gesetzentwurf der Bundesregierung für verfassungswidrig hält und mit 65 anderen Abgeordneten einen Alternativentwurf einbrachte. Danach sollen Jungen über ihre Beschneidung selbst entscheiden – ab dem religionsmündigen Alter von 14 Jahren.
PID: Der Ethikrat rügt die PID-Rechtsverordnung der Bundesregierung, der noch der Bundesrat zustimmen muss. Die Präimplantationsdiagnostik werde in der Verordnung nicht nur ausnahmsweise zugelassen, wie es das Gesetz vorsehe, sondern sehr weitgehend. Darüber berichtete die Samstags-FR (Katja Tichomirova). Die FAS (Christiane Hoffmann) stellte ablehnende Stellungnahmen von CDU-Abgeordneten und Kirchenvertretern zusammen.
Zoophilie: Die schwarz-gelbe Koalition plant Sex mit Tieren generell zu verbieten, weil Tiere hier zu artwidrigem Verhalten gezwungen würden, berichtet die Montags-taz (Christian Rath). Es sollen Bußgelder bis 25.000 Euro angedroht werden. In einem Interview mit der Montags-taz (Christian Rath) kündigt der Zoophilie-Aktivist Michael Kiok eine Verfassungsbeschwerde an und begründet, warum der "beidseitig befriedigende sexuelle Kontakt von Mensch und Tier" nicht verboten werden sollte.
Inkasso: Die Montags-FAZ (Joachim Jahn) berichtet über eine Studie der Wirtschaftsprüfer-Gesellschaft Deloitte, die die von der Bundesregierung geplante Deckelung von Inkasso-Mahngebühren kritisiert: "Die Beitreibung von Forderungen könnte sich dann auf Gerichtsverfahren verlagern."
Verfassungsschutz: welt.de (Martin Lutz) stellt die Vorschläge der Unionsminister zur Reform des Verfassungsschutzes vor. Unter anderem soll ein zentrales V-Leute-Register eingerichtet werden. Die Führung von V-Leuten soll nach bundeseinheitlichen Leitlinien erfolgen. V-Mann-Führer sollen alle fünf Jahre wechseln. Die Vorschläge werden bei der Innenministerkonferenz Anfang Dezember beraten. Außerdem stellt welt.de (Karsten Kammholz) die vierköpfige Bund-Länder-Kommission vor, die Lehren aus dem NSU-Ermittlungs-Desaster ziehen soll und bei der IMK einen Zwischenbericht vorlegen will.
Weitere Themen - Justiz
BAG zu kirchlicher Kündigung: Der katholische Kirchenmusiker Bernhard Schüth, der wegen Ehebruchs entlassen wurde, bekommt kein neues Gerichtsverfahren, obwohl er beim Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Erfolg hatte. Das entschied laut Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) das Bundesarbeitsgericht. Die neu geschaffene Möglichkeit der Restitutionsklage kann Schüth nicht nutzen, weil sein Fall vor dem Stichtag rechtskräftig wurde.
EuGH zu Zuständigkeits-Entscheidungen: Der Anwalt Thomas Utzerath stellt auf lto.de ein aktuelles Urteils des Europäischen Gerichtshofs vor. Danach sind Gerichte an Zuständigkeits-Entscheidungen von Gerichten aus anderen EU-Staaten gebunden. Verbindlich sei nicht nur der Tenor, sondern auch die Begründung.
OLG München zu Double-Opt-In-Mails: Der Anwalt Markus Robak kritisiert auf lto.de ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Danach sei die Mail, mit der ein Newsletter-Versender prüft, ob tatsächlich unter der angegebenen Email-Adresse ein Newsletter-Bezug gewünscht ist, eine unerlaubt zugesandte Werbung. Robak empfiehlt, diese Praxis beizubehalten, weil es keine sinnvolle Alternative gebe.
Fußballer klagt gegen U-Haft: Der (noch nicht rechtskräftig) wegen Brandstiftung verurteilte brasilianische Fußball-Profi Breno (Bayern München) wehrt sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine U-Haft. Das berichtet kurz der Spiegel. Es bestehe keine Fluchtgefahr. Vielmehr könne Breno für den 1. FC Nürnberg spielen.
Mollath-Affaire: Thomas Stadler (internet-law.de) versucht eine Zwischenbilanz in der Affäre um den psychiatrisch untergebrachten Gustl Mollath. Jener hatte die Schwarzgeld-Praxis einer Bank angeprangert und wohl auch seine bei der Bank arbeitende Frau angegriffen. "Der Fall Mollath könnte in der Tat ein großer Justizskandal sein. Aber auch wenn man die Spekulationen beiseite lässt, legt er den Blick auf eine Justiz frei, die stur und starrsinnig an einer einmal getroffenen Entscheidungen festhält, obwohl offenkundig ist, dass ein Teil der Tatsachengrundlagen, auf die man sich anfangs gestützt hat, weggebrochen ist."
Weitere Themen – Recht in der Welt
Ägypten – Richter gegen Staatschef: Die Montags-SZ (Tomas Avenarius) stellt die "Verfassungsklärung" vor, mit der sich Ägyptens Präsident Mohammed Mursi bis auf weiteres jeder gerichtlichen Kontrolle zu entziehen versucht. In einem zweiten Artikel beschreibt die SZ (Tomas Avenarius), wie Teile der "extrem politisierten" Richterschaft dagegen Widerstand ankündigen.
Schweden – lebenslang für rassistischen Mörder: Der Mann der von 2003 bis 2010 immer wieder aus dem Hinterhalt auf dunkelhäutige Menschen geschossen hat und dabei zwei Morde verübte, muss lebenslang ins Gefängnis. Dieses Strafmaß legte laut spiegel.de jetzt das Gericht in Malmö fest, das den Mann schon im Juli verurteilt hatte.
Italien – Urteil gegen Handy-Krebs: Die Samstags-SZ (Christopher Schrader) beschreibt ein Urteil des italienischen Kassationsgerichts, das den Ohrtumor eines Vieltelefonierers auf dessen Gebrauch von Handys und schnurlosen Telefonen zurückführte. Die zugrundeliegende Studie sei allerdings umstritten.
Sonstiges
Lehmann-Insolvenzverwalter: Der Anwalt Michael Frege, der den Konkurs der deutschen Tochter von Lehman Brothers abwickelt, hat Anspruch auf Gebühren von bis zu 800 Millionen Euro, was zu Protesten führte. Spiegel.de (Christian Teevs) teilt aber auch mit, dass bei Freges Kanzlei CMS Hasche Sigle seit 2008 rund hundert Anwälte und Experten durchgehend mit der Abwicklung befasst seien.
Das Letzte zum Schluss
Vereinigt im Namen: spiegel.de (Barbara Hans) stellt einen neuen Trend aus England vor. Danach stellen Ehepaare ihren gemeinsamen Ehenamen aus Bestandteilen ihrer ursprünglichen Nachnamen zusammen. "Aus Miss Griffin und Mister Pugh werden die Puffins." Im ohnehin sehr liberalen englischen Namensrecht sei das zulässig.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 24. - 26. November 2012: Schweigt Zschäpe wirklich? – Dürfen Tiere Sex mit Menschen haben? – Ist ein Insolvenzverwalter 800 Millionen Euro Wert? . In: Legal Tribune Online, 26.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7636/ (abgerufen am: 19.07.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag