Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. August 2013: NSA hörte UN-Zentrale ab – BSG zu Berufskrankheit – Bo Xilai vor Gericht

26.08.2013

Die NSA hört wirklich überall mit – sogar in der Zentrale der Vereinten Nationen. Außerdem in der Presseschau: Der Innenminister verteidigt die Sicherheitsgesetze, die Justizministerin die Freiheitsrechte, das BSG rollt Lösungsmittel-Fall neu auf, Bo Xilai weist Korruptionsvorwürfe zurück und die niedersächsische Oberfinanzdirektion kommt unverhofft zu einem Pferd.

NSA hörte UN ab: Nach Informationen des Spiegel (Laura Poitras/Marcel Rosenbach/Holger Stark, Zusammenfassung auf spiegel.de) hat der US-Geheimdienst NSA auch die Zentrale der Vereinten Nationen abgehört. Im Sommer 2012 sei es der NSA gelungen in die interne Videokonferenzanlage einzudringen. Das gehe aus Dokumenten des Whistleblowers Edward Snowden hervor. Die Spionage verstoße gegen ein Abkommen der USA mit der UNO, wonach sich die USA verpflichtet hätten, keine verdeckten Aktionen zu unternehmen. Die Papiere zeigten zudem, wie die USA Institutionen der EU, die internationale Atomenergiebehörde und verschiedene Staaten ausspionierten.

NSA und Völkerrecht: Die Montags-taz (Christian Rath) befasst sich mit den Plänen der Bundesregierung die "digitale Privatsphäre" völkerrechtlich zu schützen. Demnach hätten Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Außenminister Guido Westerwelle (beide FDP) ein Zusatzprotokoll zu Artikel 17 des UN-Zivilpakts vorgeschlagen. Der Völkerrechtler Markus Krajewski halte das für "kontraproduktiv": Der UN-Zivilpakt schütze bereits vor Eingriffen in den Schriftverkehr - das umfasse auch E-Mails. In einem gesonderten Kommentar kritisiert Christian Rath (Montags-taz) die "zweigleisige" Politik der Bundesregierung. Sie erkläre einerseits den NSA-Skandal für beendet und mache andererseits mit wirkungslosen Vorschlägen Wahlkampf.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Sicherheitsgesetze: Die Empfehlungen der Regierungskommission zu den Anti-Terror-Gesetzen werden in der Koalition offenbar unterschiedlich aufgenommen. Wie die Samstags-SZ (Susanne Höll/Wolfgang Janisch) berichtet, sprach sich Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für eine umfassende Reform der Sicherheitsgesetze aus, während sich Bundesinnenminister Friedrich (CSU) nicht äußern wollte, bevor die Empfehlungen am Mittwoch offiziell vorgestellt werden. Thomas Stadler (Internet-law.de) meint, Vorschläge wie eine parlamentarische Kontrolle des Bundeskriminalamtes würden nicht zu mehr Rechtsstaatlichkeit führen. Das Problem sei vielmehr die "massive Ausweitung" der BKA-Befugnisse in den letzten Jahren.

Friedrich im Interview: Der Spiegel (Jörg Schindler/Martin Doerry/Hubert Gude, Zusammenfassung auf spiegel.de) spricht mit Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) über Sicherheitspolitik. Friedrich versichert, die amerikanischen Geheimdienste würden sich grundsätzlich an deutsche Gesetze halten, verteidigt die Anti-Terror-Gesetze und spricht sich für europäische Datenschutzregeln aus, um Unternehmen wie Google und Facebook in die Schranken zu weisen.

Leutheusser-Schnarrenberger Freiheitsrechten: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schreibt in einem Gastbeitrag für die FR über das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit. In einem liberalen Rechtsstaat dürfe dieses Verhältnis nicht einseitig zu Gunsten der Sicherheit und damit zu Lasten der Freiheit aufgelöst werden.

Korruption im Gesundheitswesen: Wie die Samstags-FAZ (Andreas Mihm) berichtet, wollen die SPD-geführten Länder im Bundesrat das Präventionsförderungsgesetz kurz vor der Bundestagswahl in den Vermittlungsausschuss überweisen und damit scheitern lassen. Das Gesetz soll Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich fördern und Korruption schärfer bekämpfen. Die Länder fordern mehr Mitsprache bei der Finanzierung der geplanten Präventionsprogramme, der Bund hält die Vorschläge der Länder jedoch für verfassungswidrig.

Wahlrecht für Betreute: Behinderte und psychisch kranke Menschen, die in allen Angelegenheiten rechtlich betreut werden, dürfen nicht wählen. Verbände und Experten fordern seit langem diese Ausschlussregel zu streichen. Bis zur kommenden Bundestagswahl ist aber wohl keine entsprechende Änderung des Bundeswahlgesetzes in Sicht, kritisiert Oliver Tolmein im Feuilleton der Montags-FAZ. "Verweigerungsspielenden Kollegen" empfiehlt er, statt das Nichtwählen zu verteidigen, lieber ihre Stimme an Betroffene zu verschenken.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. bis 26. August 2013: NSA hörte UN-Zentrale ab – BSG zu Berufskrankheit – Bo Xilai vor Gericht . In: Legal Tribune Online, 26.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9430/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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