Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2013: Chodorkowskij "unfair" behandelt – Kein Zwangsruhestand für Lehrer – NSA bleibt mächtig

26.07.2013

Weitere Themen – Justiz

OLG Hamburg – Iran-Deals: Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hat am Donnerstag der Prozess gegen vier Männer begonnen, denen die embargowidrige Lieferung von Spezialventilen für Atomreaktoren an den Iran vorgeworfen wird. spiegel.de (Tobias Brunner) berichtet über den Prozess, der die "Vorlage für einen Thriller über Sanktionen, Atombomben und Iran" sein könnte.

StA Erfurt – Anzeige gegen Ministerpräsidentin: Der Landesvorstand der thüringischen Grünen hat Strafanzeige gegen die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) gestellt – wegen Untreue. Sie hatte Anfang Juli ihren Regierungssprecher und Staatssekretär Peter Zimmermann in den einstweiligen Ruhestand versetzt, obwohl dieser freiwillig habe ausscheiden wollen – und ihm so potentielle Versorgungsleistungen gesichert, berichtet die SZ (Cornelius Pollmer).

Opferrechte im Strafprozess: Die SZ (Wolfgang Janisch) zeichnet vor dem Hintergrund des von den Nebenklägern stark mitgeprägten NSU-Prozesses die Entwicklung der Opferrechte im Strafprozess nach. "Brisant": Eine empirische Studie komme zu dem Ergebnis, dass es in Verfahren mit Nebenklägern weniger Freisprüche und höhere Strafen gebe.

LG Hamburg zu Care Energy: Der Stromanbieter Care Energy hat vor dem Landgericht Hamburg eine Niederlage einstecken müssen, die laut Handelsblatt (Sönke Iwersen) sein gesamtes Geschäftsmodell in Frage stellen dürfte. Dieses beruhe darauf, dass sich der Anbieter als "Netzbetreiber" der Hausnetze seiner Kunden verstehe und deswegen die Zahlung der EEG-Umlage verweigere – was ihm jedenfalls das Hamburger Gericht nicht habe durchgehen lassen.

LAG Hamm zu Scheinwerkvertrag: Auf lto.de bespricht die Rechtsanwältin Sandra Urban-Crell ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom Mittwoch, in dem das Gericht die fast vierjährige Überlassung eines Arbeitnehmers an ein Fremdunternehmen als Scheinwerkvertrag wertet – und ihm Gehaltsnachzahlungen und eine unbefristete Anstellung zuspricht. Die Entscheidung stehe im Zusammenhang mit der anhaltenden Diskussion um Zeitarbeit und die Flucht aus dieser "Schmuddelecke des Arbeitsrechts" in "Werkvertragslösungen".

Markus Stoffels (blog.beck.de) meint, dass sich die Entscheidung von der "bislang eher großzügigen Rechtsprechung" des Bundesarbeitsgerichts zu dem Thema tendenziell abhebe. Stoffels hofft auf eine Sensibilisierung der Instanzgerichte.

OVG Koblenz zu Schüler-Fahrtkosten: Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat laut lto.de entschieden, dass einem Schüler seine durch den Besuch einer Schule mit Sportförderung erhöhten Fahrtkosten vom Land Rheinland-Pfalz nicht erstattet werden müssen – sondern nur die bis zur nächstgelegenen Schule. Die Ungleichbehandlung gegenüber Schülern von Sprachförderschulen, die ihre erhöhten Fahrtkosten erstattet bekommen, beruhe auf sachlichen Gründen – nämlich dem "in der Verfassung festgeschriebenen 'klassisch humanistischen Bildungsideal'".

VG Frankfurt zu Zwangsruhestand: Die Zwangsversetzung in den Ruhestand ab einem bestimmten Alter stelle eine Form der Altersdiskriminierung dar und sei deswegen rechtswidrig. Das hat laut spiegel.de das Verwaltungsgericht Frankfurt auf den Eilantrag eines 65-jährigen Lehrers hin entschieden. Dieser dürfe nun zunächst weiter unterrichten.

LG Hamburg – Nonnenmacher-Prozess: zeit.de (Heinz-Roger Dohms/Meike Schreiber) berichtet vom Prozess gegen Dirk Jens Nonnenmacher und weitere fünf Ex-Vorstände der HSH Nordbank vor dem Hamburger Landgericht. Der Fall stehe "stellvertretend für eine Finanzkrise, die nie juristisch aufgearbeitet wurde".

Sven Prange (Handelsblatt) sieht durch den Prozess den Rechtsstaat an seine Grenzen gebracht. Kaum mehr jemand verstehe, um was es eigentlich gehe. Prange folgert, dass die Finanzwirtschaft nachvollziehbare Regeln brauche.

LG Regensburg – Fall Mollath: Zur Ablehnung einer Wiederaufnahme durch das Landgericht Regensburg im Fall Mollath veröffentlicht lto.de (Claudia Kornmeier) ein Interview mit dem Strafrechtler Henning Ernst Müller, der den Fall auf dem Beck-Blog begleitet. Der Beschluss des Gerichts überzeuge ihn nicht; er hoffe nun auf ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts.

Wolfgang Janisch (SZ) meint denn auch, bei der Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag habe es sich ohnehin nur um das "drittwichtigste von drei Verfahren" gehandelt. Wichtiger für die Beendigung seiner Unterbringung in der Psychiatrie sei die laufende Prüfung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth sowie die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerde.

Währenddessen setzt Mollaths Verteidiger laut einer Meldung auf lto.de auf eine rasche Beschwerde-Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg.

ArbG Stuttgart zu Kärcher-Betriebsrat: Die FAZ (Susanne Preuss) berichtet über die Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart zur Auflösung des Kärcher-Betriebsrats und den dahinter stehenden Konflikt zwischen IG Metall und gewerkschaftsunabhängigen Betriebsratsmitgliedern.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Juli 2013: Chodorkowskij "unfair" behandelt – Kein Zwangsruhestand für Lehrer – NSA bleibt mächtig . In: Legal Tribune Online, 26.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9225/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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