Die juristische Presseschau vom 26. Februar 2014: Gauck'sche Redefreiheit – "Börsen-Guru" verurteilt – Italien schützt Geheimdienstler

26.02.2014

Recht in der Welt

Italien – Freispruch für Geheimdienstler: Der Kassationsgerichtshof in Rom hat fünf italienische Geheimdienstmitarbeiter letztinstanzlich freigesprochen. Ihnen war vorgeworfen worden, an der Entführung eines ägyptischen Imams durch die CIA beteiligt gewesen zu sein. Anders als die Vorinstanz habe das Gericht das belastende Material aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichts als Staatsgeheimnis eingestuft und deswegen für unverwertbar gehalten, berichtet die taz (Michael Braun).

Ukraine – Janukowitsch soll vor IStGH: Das ukrainische Parlament hat am Dienstag beschlossen, dass sich Ex-Präsident Viktor Janukowitsch vor dem Internationalen Strafgerichtshof für die gewalttätigen Auseinandersetzungen in Kiew verantworten soll. Das berichtet die SZ und zeit.de.

Russland – Haft für Oppositionelle: Ein Moskauer Gericht hat einem Bericht der FAZ (Friedrich Schmidt) zufolge mehrere oppositionelle Demonstranten zu mehrtägigen Haftstrafen verurteilt. Ihnen sei vorgeworfen worden, am Montag an einer nicht genehmigten Demonstration in Moskau teilgenommen zu haben.

Südafrika – Pistorius-Prozess live: Der am kommenden Montag beginnende Prozess gegen den südafrikanischen Paralympics-Star Oscar Pistorius darf mit Ausnahme der Vernehmung des Angeklagten selbst live im Fernsehen übertragen werden. Das habe das Gericht nach Protesten der Verteidigung entschieden, berichtet die FAZ (Thomas Scheen, Zusammenfassung), die mit "einem der spektakulärsten Gerichtsprozesse in der Geschichte der südafrikanischen Justiz" rechnet. Der Sportler sei angeklagt, weil er seine Freundin durch die Badezimmertür hindurch erschossen haben soll. Er selbst berufe sich darauf, sie für einen Einbrecher gehalten zu haben.

CAS – Dopingsperre: Die SZ (Thomas Kistner) berichtet im "Sport"-Teil noch einmal ausführlich über das Doping-Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs CAS gegen den Radprofi Patrick Sinkewitz. Der eigentlichen "Kernfrage" des Prozesses, wie verlässlich der "von Experten angezweifelte" Test auf das Wachstumshormon HGH sei, sei das Gericht dabei aber nicht nachgegangen.

Sonstiges

Suizidbeihilfe: Die taz (Heike Haarhof) stellt die Ergebnisse einer Umfrage zu den Regelungen der jeweiligen Landesärztekammern zur Suizidbeihilfe vor. Das ärztliche Standesrecht sei demnach bundesweit sehr unterschiedlich; am liberalsten seien Berlin und die süddeutschen Länder. In vielen Bundesländern riskierten Ärzte dagegen die Approbation, wenn sie Suizidbeihilfe leisteten.

In einem gesonderten Kommentar kritisiert Haarhof das System als "ähnlich absurd wie das föderale Bildungssystem" und plädiert dafür, die Entscheidung für oder gegen Suizidbeihilfe dem Gewissen der jeweiligen Ärzte zu überlassen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie in der Printausgabe oder im jeweiligen E-Paper.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/thd

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Februar 2014: Gauck'sche Redefreiheit – "Börsen-Guru" verurteilt – Italien schützt Geheimdienstler . In: Legal Tribune Online, 26.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11167/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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