Die juristische Presseschau vom 26. Februar 2014: Gauck'sche Redefreiheit – "Börsen-Guru" verurteilt – Italien schützt Geheimdienstler

26.02.2014

Justiz

EuGH zu Hyperlinks und Urheberrecht: Die Veröffentlichung eines Hyperlinks auf ein im Internet veröffentlichtes, urheberrechtlich geschütztes Werk ist auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof im Fall "Svensson" entschieden, den Rechtsanwalt Fabian Seip auf dem Handelsblatt Rechtsboard vorstellt.

BGH zu anteiligem GmbH-Verkauf: Auf der "Recht und Steuern"-Seite der FAZ stellt Rechtsanwalt Klaus J. Müller eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum anteiligen Verkauf von GmbH-Anteilen vor. Das Gericht habe dabei keine strengen Anforderungen an die Bestimmtheit des Gesellschafterbeschlusses gestellt, der die Übertragung gestattet.

BGH zu Anwaltskosten im Spruchverfahren: Ein Rechtsanwalt, der sich selbst in einem sogenannten Spruchverfahren gegen eine Aktiengesellschaft vertritt, kann dafür keine Rechtsanwaltsgebühren geltend machen. Das hat laut FAZ (Joachim Jahn) der Bundesgerichtshof entschieden.

BGH zu Schufa-Scoring: Die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs zum Schufa-Scoring liegt nun vor. Thomas Stadler (internet-law.de) hat sie gelesen und vertieft seine Kritik an der Entscheidung.

LG Frankfurt zu Börsenschwindler: Der ehemals als "Börsen-Guru" bezeichnete frühere TV-Moderator und Buchautor Markus Frick ist vom Landgericht Frankfurt wegen der Manipulation von Aktienkursen zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Der Verurteilte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und müsse nun möglicherweise mit dem Widerruf der Bewährungsaussetzung einer früheren Strafe rechnen, berichten SZ (Markus Zydra) und FAZ (Helmut Schwan/Joachim Jahn). Auch die FR (Sebastian Wolff) berichtet.

AG München – Landtagsabgeordneter verurteilt: Der SPD-Landtagsabgeordnete Harald Güller ist vom Münchner Amtsgericht wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 27.000 Euro verurteilt worden, weil er seinen Stiefsohn in seinem Büro beschäftigt hatte. Über das erste Urteil in der "sogenannten Verwandtenaffäre" berichtet die SZ (Stefan Mayr/Frank Müller).

LG Hannover – Olaf Glaeseker: Die FAZ (Robert von Lucius) berichtet, dass der frühere Sprecher von Ex-Bundespräsident Christian Wulff (CDU), Olaf Glaeseker, im Korruptionsprozess vor dem Landgericht Hannover von mehreren Zeugen entlastet worden sei.

StA Hannover – Edathy-Ermittlungen: Christian Bommarius (FR) kritisiert, dass bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover gegen Sebastian Edathy (SPD) offenbar die Unschuldsvermutung "außer Kraft gesetzt" und durch "das Recht der Ankläger ersetzt" worden sei, "die Presse detailliert auf dem Laufenden zu halten". Edathy bleibe gar nichts anderes übrig, als sich dagegen jetzt mit einer Strafanzeige zu wehren.

LG München zu GEMA vs. Youtube: Die GEMA hat vor dem Münchner Landgericht einen Sieg gegen die Online-Videoplattform Youtube und deren Betreiber Google errungen. Diese muss künftig ihren Hinweis abändern, mit dem sie auf in Deutschland wegen des Urheberrechts gesperrtes Material hinweist. Der bislang verwendete Hinweistext sei eine "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zu Lasten der GEMA", zitiert lawblog.de (Udo Vetter) aus der Pressemitteilung des Gerichts.

Kirch-Prozesse: Die Kirch-Erben haben als Folge des geschlossenen Vergleichs nicht nur alle Gerichtsverfahren zurückgenommen, sondern auch sämtliche Vorwürfe gegen die Deutsche Bank und deren ehemaligen Chef Rolf-Ernst Breuer zurückgezogen. Das könnte Auswirkungen auf die Beteiligung der Berufshaftpflichtversicherung Breuers an der Vergleichszahlung und auch anhängige staatsanwaltliche Ermittlungen haben, berichtet die FAZ (Joachim Jahn). Auch sämtliche Strafanzeigen seien zurückgezogen worden, was Verfahrenseinstellungen erleichtern könnte.

VG Berlin zu Prügelei nach Hänseln: Auch wer durch Hänselei provoziert wird, kann von seiner Schule einen Verweis und eine Ordnungsstrafe erhalten, wenn er sich dagegen mit Gewalt wehrt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Fall entschieden, in dem eine Schule nach einer so provozierten Prügelei beide beteiligten Schüler entsprechend sanktioniert hatte, meldet die SZ.

VG Köln zu E-Zigarette: Das Konsumieren von E-Zigaretten ist in nordrhein-westfälischen Gaststätten nicht verboten. Das hat laut lto.de das Verwaltungsgericht Köln auf die Klage eines Wirts entschieden, weil die E-Zigarette nicht im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes "geraucht" werde.

Erbrechts-Urteile: focus.de (Catrin Gesellensetter) präsentiert die "20 wichtigsten Urteile zum Erbrecht".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. Februar 2014: Gauck'sche Redefreiheit – "Börsen-Guru" verurteilt – Italien schützt Geheimdienstler . In: Legal Tribune Online, 26.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11167/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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