Die juristische Presseschau vom 25. September 2015: Dünne Luft für VW - Schieds­ver­fahren gegen Deut­sch­land - Praxis der Siche­rungs­ver­wah­rung

25.09.2015

Recht in der Welt

Vattenfall vs. Deutschland: Vor dem Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionstreitigkeiten (ICSID) in Washington/USA wird gegenwärtig eine milliardenschwere Forderung des Energieunternehmens Vattenfall gegen die Bundesrepublik verhandelt. Das Unternehmen fordert Entschädigung wegen der Abschaltung der AKW Krümmel und Brunsbüttel. Nach Informationen der SZ (Markus Balser) steht das Verfahren vor einer Wende: Auf eigenen Antrag habe sich die Europäische Kommission als sogenannter Amicus Curiae oder Streithelfer eingeschaltet. Die Kommission beharre darauf, dass Streitfälle innerhalb der EU "im Rahmen des Binnenmarkts gelöst werden".

Frankreich – Bankenchef: Ein Pariser Gericht hat den Vorstandsvorsitzenden der Bankengruppe BPCE, Francois Perol, vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, als wichtigster Wirtschaftsberater des früheren Präsidenten Nicolas Sarkozy die Entstehung der nun von ihm geleiteten Gruppe maßgeblich vorangetrieben und bei der Übernahme seines jetzigen Amtes eine dreijährige Karenzzeit für derartige Wechsel missachtet zu haben, so die FAZ (Christian Schubert). Der Vorwurf habe sich nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht nachweisen lassen.

Sonstiges

Sicherungsverwahrung: Die Praxis der seit 2013 reformierten Sicherungsverwahrung untersucht die SZ (Thomas Hahn) bei einem Besuch in der niedersächsischen JVA Rosdorf. Ein weiterer Beitrag der SZ (Wolfgang Janisch) zeichnet die durch wegweisende Gerichtsentscheidungen gekennzeichnete Entwicklung der Sicherungsverwahrung nach. In Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stellte das Bundesverfassungsgericht 2011 klar, dass die Maßnahme zuvörderst dem Schutz der Allgemeinheit diene. Betroffenen müsste "möglichst viel Freiheit in der Unfreiheit" gewährt werden.

Leistungsschutzrecht: Eine Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts hat in einer Stellungnahme die Höhe der von der Verwertungsgesellschaft Media von Google geforderten prozentualen Umsatzbeteiligung für die Anzeige von Textausschnitten beanstandet. Eine grundsätzliche Zahlungspflicht Googles bestehe aber nach leistungsschutzrechtlichen Grundsätzen, berichtet zeit.de (Torsten Kleinz). Dagegen sollten Textausschnitte mit bis zu sieben Wörtern weiterhin kostenlos bleiben. Vertreter beider Akteure werteten die Entscheidung als vorläufigen Sieg.

Das Bundeskartellamt sehe auch weiterhin keinen Anlass, gegen den Suchmaschinenbetreiber vorzugehen, schreibt internet-law.de (Thomas Stadler) unter ausführlicher Wiedergabe des entsprechenden Beschlusses. Damit sorge das Leistungsschutzrecht "weiter für Rechtsunsicherheit".

Das Letzte zum Schluss

Batmobil: "Happy Birthday" ist nun zwar gebührenfreies Allgemeingut, wer wie der dunkle Ritter Batman bei der Verfolgung Krimineller stilecht in einem Batmobil unterwegs sein will, muss nach der Entscheidung eines kalifornischen Gerichts erst bei den Rechteinhabern um Erlaubnis bitten. Das Fahrzeug besitze eine einzigartige Persönlichkeit, die es von anderen Fahrzeugen unterscheide, zitiert spiegel.de Richterin Sandra Ikuta. Die hatte in ihre Urteilsbegründung auch gleich noch ein Batman-Zitat verpackt: "In unserer ordentlichen Gesellschaft ist der Schutz des Privateigentums unentbehrlich."

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. September 2015: Dünne Luft für VW - Schiedsverfahren gegen Deutschland - Praxis der Sicherungsverwahrung . In: Legal Tribune Online, 25.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17006/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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