Die juristische Presseschau vom 25. September 2015: Dünne Luft für VW - Schieds­ver­fahren gegen Deut­sch­land - Praxis der Siche­rungs­ver­wah­rung

25.09.2015

Justiz

EuGH – Facebook: Rechtsanwalt Carlo Piltz setzt sich auf lto.de ausführlich mit der Argumentation des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs im Fall "Schrems gegen Facebook" auseinander. Er bezweifelt, dass durch eine Ungültigerklärung der Safe Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission "ein großer Gewinn für den transatlantischen Datenschutz erzielt würde". Vielmehr seien Rechtsunsicherheit und Rechtsbrüche zu erwarten.

BGH zu Vaterschaft bei künstlicher Befruchtung: Die "nicht überraschende" Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Unterhaltspflicht eines Mannes gegenüber einem durch künstliche Befruchtung gezeugten Kindes fasst Rechtsprofessor Herbert Grziwotz für lto.de zusammen. Der Autor erkennt gleichwohl nach wie vor Risiken für unverheiratete und lesbische Mütter von durch Samenspende gezeugten Kindern und appelliert an den Gesetzgeber, "das der Lebenswirklichkeit nicht mehr entsprechende deutsche Abstammungsrecht der Kinderwunscherfüllung im Wege der modernen Fortpflanzungsmedizin anzupassen".

BGH zu Farbmarke Rot: Der Bundesgerichtshof hat das vom deutschen Sparkassen- und Giroverband angestrengte Markenverletzungsverfahren zum Streit über die Verwendung der Farbe Rot an das Oberlandesgericht Hamburg zurückverwiesen. Die Rechtsanwälte Andrea Renvert und Markus Rettig zeichnen auf lto.de das Verfahren und die relevanten Rechtsprobleme nach.

BGH zu Brechreiz: Ob ein durch Anspucken ausgelöster Brechreiz eines Polizisten für eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung ausreicht, muss nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom August erneut ermittelt werden. Die mit der Sache befasste Vorinstanz habe einen diesbezüglichen Vorsatz des Angeklagten nicht festgestellt, schreibt beck.blog.de (Carsten Krumm).

OLG München – NSU: Im Verfahren gegen Beate Zschäpe u.a. vor dem Oberlandesgericht München wurde ein Sachverständiger für DNA-Analytik vernommen. Den Wert dieser Aussage, unter anderem zu DNA-Spuren einer bislang unbekannten Frau stellte Verteidiger Wolfgang Stahl in Frage, schreibt spiegel.de (Wiebke Ramm).

OLG Celle zu Sitzungspolizei: Einer Zuschauerin im sogenannten Gröning-Verfahren vor dem Landgericht Lüneburg war die Mitnahme bestimmter Schreibutensilien unter Berufung auf eine sitzungspolizeiliche Anordnung des Gerichts versagt worden. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Celle in einem Beschluss vom Juni, über den Detlef Burhoff (blog.burhoff.de) nun berichtet, entschied. Die eingelegte Beschwerde wurde als unzulässig verworfen, weil der Maßnahme eine über die Dauer der Hauptverhandlung hinausgehende Wirkung nicht zukomme und Grundrechte auch nicht dauerhaft berührt worden seien. Auch die Begründetheit der Anordnung wäre gegeben gewesen, weil sie einen zulässigen Zweck verfolgt hätte.

OLG Köln zu Meinungsfreiheit vor Gericht: Rechtsanwalt Jens Ferner (ferner-alsdorf.de) schreibt zu einer erfolgreich eingelegten Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln gegen ein gerichtlich verhängtes Ordnungsgeld wegen ungebührlichen Verhaltens eines Angeklagten. Dieser war nach Wiedereintritt nach einer Mittagspause sitzengeblieben und erklärte auf Vorhaltungen des Gerichts, dass es sich den geforderten Respekt erst einmal verdienen müsse. Weil er hiermit auch Unmut über seine Haftsituation zum Ausdruck bringen wollte, könne sein Verhalten "nicht ohne weiteres als zielgerichtete und allein bezweckte Diffamierung des Gerichts bewertet werden", so das OLG Köln.

LG Frankfurt – S&K: Über den Prozessauftakt im Strafverfahren gegen Manager des S&K-Unternehmens vor dem Landgericht Frankfurt/M. berichtet die SZ (Markus Zydra). Sechs Angeklagten wird schwerer gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen, die Anklageschrift umfasse mehr als 3.000 Seiten. Deren Verlesung wurde durch einen Befangenheitsantrag einer Nebenbeteiligten verzögert, das Verfahren wird am Dienstag fortgesetzt. FAZ (Denise Peikert) und Handelsblatt (M. Brächer/K. Schneider) berichten ebenfalls.

LG Potsdam zu Verzweiflungstat: Wegen Totschlags hat das Landgericht Potsdam einen Landwirt zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte einen Mitarbeiter des Veterinäramtes erschossen, weil ihm die Beschlagnahmung seiner Tiere drohte, schreibt spiegel.de.

GStA Frankfurt – Maple Bank: Zu Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. gegen die deutsche Niederlassung der kanadischen Maple Bank schreibt die SZ (Klaus Ott). Gegenständlich seien sogenannte Cum-Ex-Deals, mit denen eine mehrfache Erstattung der Kapitalertragsteuer erreicht wurde. Durch diese soll die Bank einen Steuerschaden von 450 Millionen Euro verursacht haben, weit mehr als in bislang bekannt gewordenen vergleichbaren Fällen.

Schönheitsreparaturen: Einen Überblick mehrerer mieterfreundlicher Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Schönheitsreparaturen bringt die SZ (Andrea Nasemann) in ihrer Mietmarkt-Beilage.

Peter Müller: Die FAZ (Reinhard Müller) gratuliert Peter Müller, Richter am Bundesverfassungsgericht, zum 60. Geburtstag am heutigen Freitag. Der frühere saarländische Ministerpräsident habe sich "unbefangen und nach außen bescheiden in Karlsruhe eingefügt". Sein Wechsel sei "geglückt", auch wenn er hin und wieder von Verfahren ausgeschlossen sei, wie etwa bei der kürzlich ergangenen Entscheidung zur Besetzung der Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses.

Kurt Schrimm: Die Badische Zeitung (Franz Schmider) porträtiert Staatsanwalt Kurt Schrimm. Als Leiter der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen ermittelte der baldige Pensionär zu Nazi-Verbrechen. Der Artikel geht auch auf die Arbeit der Zentralstelle und ihre unklare Zukunft ein.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. September 2015: Dünne Luft für VW - Schiedsverfahren gegen Deutschland - Praxis der Sicherungsverwahrung . In: Legal Tribune Online, 25.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17006/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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