Die juristische Presseschau vom 25. September 2015: Dünne Luft für VW - Schieds­ver­fahren gegen Deut­sch­land - Praxis der Siche­rungs­ver­wah­rung

25.09.2015

Die Abgas-Affäre stellt VW in den USA vor große Probleme. Außerdem in der Presseschau: Flüchtlingsgipfel erreicht Kompromiss, Theorie und Praxis der Sicherungsverwahrung und Batman zum Privateigentum.

Thema des Tages

VW: Neben einem immensen Imageschaden droht dem Autokonzern VW wegen der Abgas-Affäre in den USA nun auch handfester juristischer Ärger. Neben einer Geldstrafe in Milliardenhöhe durch die Umweltbehörde EPA seien es vor allem Sammelklagen, die den VW-Managern Sorgen bereiteten, schreibt die FAZ (Corinna Budras) und erläutert, welche Gruppen hierbei als Kläger in Frage kämen. Neben Autokäufern seien dies geprellte Anleger und "Menschen mit allerlei Gesundheitsschäden". Gerade letztere dürften bei allen Schwierigkeiten konkreter Nachweise das größte Bedrohungsszenario aufweisen. Denn die bloße Anzahl von Klägern erhöhe deren Chancen auf einen außergerichtlichen Vergleich. Im vorprozessualen "Discovery"-Verfahren seien Beteiligte zur absoluten Transparenz und Offenlegung jeglicher Informationen verpflichtet. Dies scheuten klagebedrohte Firmen häufig zugunsten einer kostspieligen Einigung. bild.de berichtet, dass sich der Autokonzern die Dienste der namhaften Kanzlei Kirkland & Ellis gesichert habe. Als Vertreterin des Ölkonzerns BP im Verfahren zur explodierten Plattform Deepwater Horizon sei diese skandalerfahren.

Der Ermittlungseifer US-amerikanischer Behörden ist Thema des Kommentars von Caspar Busse (SZ). Dortige Justizbehörden seien "keineswegs zimperlich" und griffen gern auch zu in Europa unmöglichen "drastischen Maßnahmen". Zu Hilfe käme ihnen dabei die Möglichkeit, Unternehmen als solche zu belangen. Der Verdacht, dass sie ihre Tätigkeit dabei auch im Interesse der heimischen entfalteten, bliebe allerdings bestehen.

Rechtspolitik

Flüchtlinge: Über den beim sogenannten Flüchtlingsgipfel erreichten Kompromiss, nach dem sich der Bund gegenüber den Ländern ab dem kommenden Jahr zu einer bedarfsentsprechenden Kostenübernahme verpflichtet, berichten unter anderem SZ (Stefan Braun/Cerstin Gammelin) und spiegel.de (Florian Gathmann).

Weil hiermit nun auch Verschärfungen im Leistungsbezug für Flüchtlinge verbunden sind, hält Heribert Prantl (SZ) das Ergebnis für "ein schnelles Sammelsurium". Deutschland habe die Chance verpasst, "Standards, die vorbildlich für einen einheitlichen europäischen Asylraum sein könnten", zu setzen.

Asylrecht: lto.de (Marcel Schneider) fasst die Kritik des Deutschen Anwaltvereins am aktuellen Gesetzentwurf zum Asylrecht zusammen.

Zwangsvermietung: Der Berliner Senat hat mehrere Immobilien von privaten Eigentümern beschlagnahmt, um sie für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen. Dies schreibt die FAZ (Joachim Jahn u.a.) unter Nennung mehrerer Beispiele. Die Hamburger Regierung plane derweil eine Änderung der entsprechenden polizeirechtlichen Bestimmungen, um die "strengen Vorgaben, die Gerichte sonst beim staatlichen Zugriff auf privaten Wohnraum machen", zu lockern. Zu den Hamburger Plänen stellt spiegel.de (Ansgar Siemens/Jens Witte) in Frage-und-Antwort-Form die Voraussetzungen einer Wohnungsbeschlagnahme dar, einen vergleichbaren Artikel bringt die Welt (Michael Fabricius).

Joachim Jahn (FAZ) bereitet Sorgen, dass die Maßnahmen auf Kosten sozial schwacher Mieter gehen. Deren Lage habe der Großen Koalition "als Argument für eine Zwangsbewirtschaftung durch die sogenannte Mietpreisbremse" gedient. Nunmehr würde Vermietern nicht mehr nur die Höhe des Mietzinses vorgeschrieben, sondern auch, wen sie einziehen zu lassen hätten.

Bauvertragsrecht: Das Bundesjustizministerium arbeitet an einer Reform des Bauvertragsrechts und hat einen Entwurf an Verbände verschickt. Kern des Anliegens sei ein verbesserter Rechtsschutz für bauwillige Verbraucher, schreibt die SZ (Thomas Öchsner). Daneben sollen aber auch Haftungsfragen bei Mängeln neu und in Übereinstimmung mit Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs geregelt werden. Die FAZ (Joachim Jahn) berichtet ebenfalls.

Erbschaftsteuer: Am heutigen Freitag beginnt die parlamentarische Beratung des Regierungsentwurfs zur Reform der Erbschaftsteuer. Ein Bericht der FAZ (Manfred Schäfers) stellt die zugrundeliegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom vergangene Dezember und die Position Christian von Stettens (CDU), von seiner Fraktion zum Berichterstatter bestimmt, dar. Die SZ (Marc Beise) berichtet zu einer Studie des Kronberger Kreises, dem wissenschaftlichen Beirat der Stiftung Marktwirtschaft. Das mit Ökonomen und Juristen besetzte Gremium schlägt als Alternative zum jetzigen Gesetzentwurf einen einheitlichen Steuersatz für alle Erbschaften vor.

Facebook-Hetze: Die Badische Zeitung (Christian Rath) befragt die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Strafbarkeit hetzerischer Beiträge auf Facebook und möglichen Lösungsansätzen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. September 2015: Dünne Luft für VW - Schiedsverfahren gegen Deutschland - Praxis der Sicherungsverwahrung . In: Legal Tribune Online, 25.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17006/ (abgerufen am: 03.07.2024 )

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