Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2014: Äußerungsbefugnisse des Staatsoberhaupts – Beweismittel Steuer-CD – OLG zu Wasserpreisen

25.02.2014

Justiz

EGMR - "Lösegeld"-Erstattung: Die SZ (Christiane Schlötzer) berichtet aus Anlass des bevorstehenden Griechenland-Besuchs Joachim Gaucks über eine vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anhängig gemachte Klage der Jüdischen Gemeinde von Thessaloniki gegen die Bundesrepublik, mit der die Erstattung von 50 Millionen Euro gefordert wird. Während der Besatzung durch NS-Truppen hatte der örtliche Befehlshaber von der Gemeinde mehrere Milliarden Drachmen "Lösegeld" für Freistellungen von Zwangsarbeit gefordert. Obwohl ein überwiegender Teil der Forderung bezahlt wurde, überlebte nur ein kleiner Teil der Betroffenen. Vor griechischen Gerichten sei die Forderung unter Berufung auf den Grundsatz der Staatenimmunität abgewiesen worden, dieses Schicksal drohe auch der nun jetzigen Klage.

BVerfG zum Rückwirkungsverbot: In einem in der letzten Woche veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch die gesetzgeberische "Klarstellung" dem verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbot unterfällt. Rechtsanwalt Gunnar Knorr stellt für lto.de die Entscheidung, ihren Hintergrund und den Unterschied zwischen echter und unechter Rückwirkung vor.

VerfGH Rheinland-Pfalz zu Steuer-CDs: Steuerfahnder dürfen sich bei ihren Ermittlungen auch auf angekaufte CDs mit Steuerdaten stützen, entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz nach Bericht der taz (Christian Rath). Allerdings sei im Einzelfall zu prüfen, ob sich Beamte bei der Beschaffung von Daten strafbar gemacht hätten, das rechtswidrige Handeln Dritter könne dem Staat unter bestimmten Voraussetzungen zugerechnet werden. Die Beschäftigung mit dem Ankauf von Steuer-CDs weise inhaltlich über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 hinaus.

OLG Düsseldorf zu Wasserbetrieb: Die vor zwei Jahren vom Bundeskartellamt verfügte Preissenkung bei den Berliner Wasserbetrieben erfolgte rechtmäßig. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf nach einem Bericht der FAZ (Helmut Bünder/Jan Hauser) im Wirtschafts-Teil. Gegen das von der Aufsichtsbehörde verwendete Vergleichskonzept zur Festlegung der Höhe der Preissenkung sei nach Ansicht des Gerichts "methodisch und rechnerisch" nichts einzuwenden. Auch die taz-Berlin (Sebastian Heiser) berichtet.

LG Hannover – Olaf Glaeseker: Die SZ (Marc Widmann) schreibt über das vor dem Landgericht Hannover laufende Verfahren gegen Olaf Glaeseker, den ehemaligen Sprecher Christian Wulffs (CDU), wegen Bestechlichkeit. Zur Sachaufklärung nur wenig beigetragen habe die Vernehmung Günther Oettingers (CDU), der als damaliger Ministerpräsident Baden-Württembergs gemeinsam mit Wulff die Schirmherrschaft über die in Frage stehende Veranstaltung übernommen hatte. Dagegen habe ein schwäbischer Unternehmer beschrieben, wie er – durch Glaeseker und Wulff animiert – einen "schwäbische Betrag" von 10.000 Euro für die Veranstaltung überwies. Dem Bericht der Welt (Ulrich Exner) ist zu entnehmen, dass eine Entscheidungs-Prognose "im Gegensatz zum Wulff-Prozess" nicht möglich sei.

StA Bochum – UBS: Die Schweizer Bank UBS steht offenbar davor, eine Strafzahlung von bis zu 200 Millionen Euro für die Einstellung der Ermittlungen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu akzeptieren, berichtet die SZ (Klaus Ott). Die von der Staatsanwaltschaft Bochum geführten Ermittlungen gegen die Bank beruhten auf Erkenntnissen einer 2012 vom Land Nordrhein-Westfalen angekauften CD.

Redtube: Die SZ (Johannes Boie) gibt in ihrem Panorama-Teil einen Überblick zum gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse über die Redtube-Abmahnungen. Sie nennt sechs Hauptverantwortliche für die massenhaft verschickten Abmahnungen und zeichnet den möglichen Weg der Sammlung von IP-Adressen durch ein mutmaßliches "Schnüffelprogramm" nach. Ein weiterer Beitrag (Johannes Boie) erklärt die unterschiedliche rechtliche Bewertung von Streams und Downloads und behauptet, dass sich der Download von mp3-Musikdaten "rechtssicher überwachen und beweisen" lasse.

Terror-Reisende: Mit den juristischen Mitteln, "radikale Islamisten an einer Reise nach Syrien zu hindern", befasst sich die FAZ (Reinhard Müller). So stellt ein 2009 verabschiedetes Gesetz die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat unter Strafe, in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei bei der Anwendung jedoch ein gewisser Inlandsbezug nötig. Auch wenn sich dieser etwa durch die deutsche Staatsbürgerschaft der Betroffenen herstellen lasse, sei eine Entscheidung des Kammergerichts beachtlich, nach der eine "wenigstens im Groben konkretisierte Planung" einer Tat nachzuweisen sei. Bei offensichtlichen Absichten könne auf das Gefahrenabwehrrecht zurückgegriffen und eine gefährliche Person an der Ausreise gehindert werden.

Edathy: Wie FAZ (Günter Bannas/Majid Sattar) und taz (Ulrich Schulte) berichten, hat Sebastian Edathy (SPD) eine weitere Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft Hannover gestellt. Hintergrund seien in der FAS zitierte Auszüge aus den Ermittlungsakten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2014: Äußerungsbefugnisse des Staatsoberhaupts – Beweismittel Steuer-CD – OLG zu Wasserpreisen . In: Legal Tribune Online, 25.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11148/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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