Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2014: Äußerungsbefugnisse des Staatsoberhaupts – Beweismittel Steuer-CD – OLG zu Wasserpreisen

25.02.2014

Darf ein Bundespräsident von Spinnern reden und womöglich NPD-Anhänger meinen? Das BVerfG verhandelt. Außerdem in der Presseschau: Kritik am Nacktbilder-Vorschlag, VerfGH zu Steuer-CDs, Wasserpreis-Senkung rechtens, Günther Oettinger zu Gast bei Olaf Glaeseker, neue Edathy-Anzeige, Homosexualität in Uganda und der BGH zur gefährlichen Verhütungsmethode Kondom.

Thema des Tages

BVerfG – Joachim Gauck: Im vergangenen Jahr bewegten Proteste gegen ein Asylbewerberheim in Berlin-Hellersdorf die Öffentlichkeit und den Bundespräsidenten Joachim Gauck. Bei einem Auftritt in einem Oberstufenzentrum äußerte er in Bezug auf die Proteste, dass es Bürger brauche, "die auf die Straßen gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufweisen." Ob er hiermit, nur einen Monat vor der Bundestags-Wahl, gegen das Gebot der parteipolitischen Neutralität verstoßen hat oder gar die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit der NPD, die ein Organstreitverfahren anstrengte, verletzt hat, wird am heutigen Dienstag in einer mündlichen Verhandlung vom Bundesverfassungsgericht erörtert.

Die Berichte von Welt (Claudia Kade) und SZ (Constanze von Bullion) halten dabei grundsätzliche Erwägungen des Gerichts zu den Äußerungsbefugnissen des Staatsoberhauptes für möglich. Ein unmittelbar nach der Äußerung angestrengtes Eilverfahren der Partei blieb zum damaligen Zeitpunkt erfolglos. Nach einer Stellungnahme Gaucks konnte davon ausgegangen werden, dass er sich "der Gefährdungslage bewusst" sei und nicht zu erwarten gewesen sei, dass er sich anlässlich der Wahl zugunsten oder zulasten einer Partei äußern würde. Ein persönlicher Auftritt des Bundespräsidenten werde nicht erwartet.

Rechtspolitik

Nacktbilder: Der Forderung nach einer Verschärfung der Strafbestimmungen zum Handel mit Nacktbildern von Kindern als Konsequenz aus den Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundestags-Abgeordneten Sebastian Edathy (SPD) entgegnet Udo Vetter (lawblog.de) mit der dringenden Empfehlung, einen Blick in das Kunsturhebergesetz zu werfen. Der dortige § 22 verbiete die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen, "unabhängig vom Alter der Betroffenen" und "unabhängig vom Grad der Bekleidung", § 33 des Gesetzes bestrafe die Zuwiderhandlung. Spiegel.de (Dietmar Hipp) schreibt über die Kritik von Experten, die etwa die Einordnung von Nacktbildern als Persönlichkeitsrechtsverletzung befürworten.

Rassismus: Die SZ (Javier Caceres) berichtet über einen am heutigen Dienstag vorgestellten Deutschland-Bericht der Antirassismus-Kommission des Europarats. Die Kommission fordere, rassistische Beweggründe einer Tat als erschwerenden Umstand bei der Festlegung der Strafe zu berücksichtigen. Auch solle der Volksverhetzungs-Paragraf reformiert werden, weil der Nachweis einer Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens in der Praxis nur schwierig zu führen sei. Lobend erwähne der Bericht dagegen die "rasche und konsequente Reaktion" auf Verfehlungen von Sicherheitsbehörden im Zusammenhang der NSU-Mordserie.

Bahnreform: Am morgigen Mittwoch stimmt das EU-Parlament über ein Gesetzespaket zum europäischen Bahnmarkt ab. Die FAZ (Michael Stabenow) stellt in ihrem Wirtschafts-Teil einzelne Regelungen der Reform, die den Wettbewerb erhöhen soll, vor. So zum Beispiel die von der Deutschen Bahn bis zuletzt bekämpfte klare Trennung von Infrastruktur und Betrieb. Die ebenfalls vorgesehene Festschreibung eines von Bahnanbietern zu sichernden "Mindestleistungsniveaus" wertet Eva Völpel (taz) in ihrem Kommentar als Einschränkung des Streikrechts der im Schienenbereich Beschäftigten.

Schiedsgerichte: Das Handelsblatt (Catrin Gesellensetter) erläutert die Praxis von Schiedsgerichten und lässt hierzu mehrere Experten zu Wort kommen. Speziell Unternehmen, die international tätig seien, hielten die Vereinbarung von Schiedsgerichtsklauseln, die vertrauliche Verfahren ohne die "oft starren nationalen Prozessordnungen" ermöglichen würden, für sinnvoll zum Zwecke befriedigender Streitbeilegung.

Selbstanzeige: In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt spricht sich Michael Sell, Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium, für die Beibehaltung der Selbstanzeige im Steuerrecht aus. Das 1919 eingeführte Instrument sei "ein rechtsstaatlicher, fiskalischer und verwaltungsökonomischer Erfolg."

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. Februar 2014: Äußerungsbefugnisse des Staatsoberhaupts – Beweismittel Steuer-CD – OLG zu Wasserpreisen . In: Legal Tribune Online, 25.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11148/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen