Jörg Kachelmann gibt nicht auf. Er will, dass ihm die Justiz bescheinigt, dass er völlig unschuldig ist. Das ist erneut gescheitert. Außerdem in der Presseschau: Staat darf Defizite von öffentlichen Kliniken begleichen, Tom Cruise verzichtet auf 50 Millionen Dollar von deutschem Verlag, Kunstsammler Gurlitt wird unter rechtliche Betreuung gestellt - und warum Diebe kein Strychnin klauen sollten.
Thema des Tages
LG Frankfurt/Main zu Kachelmann: 2011 hatte das Landgericht Mannheim den Wettermoderator Jörg Kachelmann vom strafrechtlichen Vorwurf der Vergewaltigung seiner Geliebten Claudia D. freigesprochen, "im Zweifel für den Angeklagten". Jetzt wollte Kachelmann beim Landgericht Frankfurt zivilrechtlichen Schadensersatz von Claudia D. erstreiten. Konkret ging es um mehr als 13.000 Euro für Gutachterkosten. Das Landgericht lehnte die Klage aber ab. Kachelmann habe nicht bewiesen, dass Claudia D. ihn wissentlich falsch beschuldigte. Kachelmann will in Berufung gehen. Es berichten spiegel.de (Gisela Friedrichsen), focus.de und lto.de.
Rechtspolitik
Zwangsprostitution: Im Koalitionsvertrag heißt es, dass für die Opfer von Menschenhandel das Aufenthaltsrecht verbessert werden soll. spiegel.de (Lisa Schnell) schildert, wie dies in der Koalition unterschiedlich ausgelegt wird - ob zum Beispiel die Aussage vor Gericht eine Voraussetzung für ein Aufenthaltsrecht sein soll oder nicht.
Justiz
LG Tübingen zu Krankenhausfinanzierung: Landkreise und Kommunen dürfen auch weiter die Defizite staatlicher Krankenhäuser übernehmen. Das Landgericht Tübingen lehnte in einem Pilotverfahren um die Übernahme von Defiziten durch den Landkreis Calw eine Klage des Bundesverbands deutscher Privatkliniken ab. Im Urteil heiße es, der Landkreis sei zum einen gesetzlich zum Betrieb der Kreiskliniken verpflichtet, außerdem gehöre deren Betrieb zur Daseinsvorsorge. Es berichten die SZ (Detlef Esslinger) und lto.de. In einem separaten Kommentar prognostiziert Detlef Esslinger (SZ), dass der Streit um die angebliche Benachteiligung von Privatkliniken noch viele Richter, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, beschäftigen werde.
BAG zu Aids als Behinderung: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Alexander Tischbirek bespricht auf dem Verfassungsblog ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von voriger Woche. Danach gilt auch die symptomlose HIV-Infektion als Behinderung, die Diskriminierungschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auslöst. "Neben einer gewissen Dauer der nachteiligen körperlichen oder seelischen Kondition kommt es entscheidend darauf an, ob zusätzlich Barrieren bestehen, die eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe hindern."
BVerfG - Betreuungsgeld: Hamburg hält nach einem Bericht der taz (Christian Rath) an seiner abstrakten Normenkontrolle gegen das Betreuungsgeldgesetz fest - obwohl die SPD jetzt eine Koalition mit der CDU/CSU bildet und bei den Koalitionsverhandlungen eine Beibehaltung des Betreuungsgeldes vereinbart wurde.
Fall Mollath: Die FR (Christian Bommarius) schaut zurück auf den Fall von Gustl Mollath, der "als Justizfarce begonnen, sich aber mit den Jahren zu einem Alptraum für alle Beteiligten entwickelt hatte". Immerhin habe der Fall " die Schwächen des Paragrafen 63 Strafgesetzbuch, der die Zwangsunterbringung [in der Psychiatrie] regelt, ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gehoben".
StA Frankfurt/Main zu Chodorkowskij-Geldwäsche: Die SZ (Hans Leyendecker) stellt dar, wie 2010 bei der Schweizer Privatbank Julius Bär Gelder des russischen Häftlings Michail Chodorkowskij gefunden wurden. Daraufhin seien Geldwäsche-Ermittlungen gegen die Bank eingeleitet, jetzt aber von der Staatsanwaltschaft Frankfurt wieder eingestellt worden. Es fehle zum einen an einer geeigneten Vortat durch Chodorkowskij, zum anderen seien die Prozesse in Russland auch nicht fair gewesen.
Redtube-Abmahnungen: focus.de (Marion Lenke) und zeit.de (Kai Biermann) geben Überblicke über die aktuelle Diskussion zu den Abmahnungen der Anwaltskanzlei Urmann und Collegen, die versucht, das Betrachten eines nicht lizenzierten Streams im Netz als Urheberrechtsverletzung einzustufen. Während focus.de vor allem fragt, ob man von der Kanzlei Schadensersatz verlangen kann, referiert zeit.de vornehmlich eine juristische Analyse des Richters Ulf Buermeyer.
Recht in der Welt
Ägypten - Urteile gegen Demonstranten: Drei Aktivisten der Demokratiebewegung wurden in Ägypten erstinstanzlich zu je drei Jahren Haft wegen Teilnahme an einer ungenehmigten Demonstration verurteilt, berichtet die SZ (Sonja Zekri). Die EU habe gegen die Urteile protestiert.
USA - Tom Cruise und Bauer vergleichen sich: Amerikanische Zeitungen der deutschen Bauer-Verlagsgruppe haben US-Schauspieler Tom Cruise vorgeworfen, er habe seine Tochter nach der Trennung von seiner Frau im Stich gelassen. Cruise klagte daraufhin auf 50 Millionen Dollar Schadensersatz. Jetzt hat er sich mit Bauer außergerichtlich verglichen. Bauer musste dabei erklären, dass in den umstrittenen Berichten nicht angedeutet werden sollte, dass Tom Cruise ein schlechter Vater sei. Beide Seiten sollen ihre Anwaltskosten selbst zahlen, was für Bauer günstig ist, so FAZ.net (Jan Hauser).
Sonstiges
Weihnachtsamnestien: Der Richter Lorenz Leitmeier stellt auf lto.de das Phänomen der Weihnachtsamnestie vor, bei der Häftlinge ein paar Tage vor Weihnachten entlassen werden, wenn der Entlasszeitpunkt auf Weihnachten oder die Zeit kurz danach fällt. Derartiges gebe es in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen. Die Regelungen seien unterschiedlich und damit willkürlich, Gnade lasse sich aber nicht verrechtlichen.
Betreuung für Gurlitt: Der Kunstsammler Cornelius Gurlitt, der eine große Sammlung an Nazi-Raubkunst besaß, wurde vom Amtsgericht München aus gesundheitlichen Gründen unter vorläufige Betreuung gestellt, berichtet zeit.de. Eine endgültige Entscheidung soll nächste Woche fallen.
Das Letzte zum Schluss
Gestohlenes Strychnin: Safeknacker haben in Tschechien aus einem Tresor nicht nur Bargeld, sondern auch ein Fläschchen hochgiftiges Strychnin entwendet. Aus Spuren im Fluchtfahrzeug weiß die Polizei, dass das Fläschchen bereits geöffnet wurde. Jetzt warnt die Polizei die Einbrecher öffentlich vor ihrer Beute, berichtet spiegel.de.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.
Am Freitag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/chr
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 24. Dezember 2013: Kein Schadensersatz für Kachelmann – Tom Cruise vergleicht sich – Betreuung für Gurlitt . In: Legal Tribune Online, 24.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10470/ (abgerufen am: 21.07.2024 )
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