Die juristische Presseschau vom 24. Dezember 2013: Kein Schadensersatz für Kachelmann – Tom Cruise vergleicht sich – Betreuung für Gurlitt

24.12.2013

Justiz

LG Tübingen zu Krankenhausfinanzierung: Landkreise und Kommunen dürfen auch weiter die Defizite staatlicher Krankenhäuser übernehmen. Das Landgericht Tübingen lehnte in einem Pilotverfahren um die Übernahme von Defiziten durch den Landkreis Calw eine Klage des Bundesverbands deutscher Privatkliniken ab.  Im Urteil heiße es, der Landkreis sei zum einen gesetzlich zum Betrieb der Kreiskliniken verpflichtet, außerdem gehöre deren Betrieb zur Daseinsvorsorge. Es berichten die SZ (Detlef Esslinger) und lto.de. In einem separaten Kommentar prognostiziert Detlef Esslinger (SZ), dass der Streit um die angebliche Benachteiligung von Privatkliniken noch viele Richter, bis hin zum Bundesverfassungsgericht, beschäftigen werde.

BAG zu Aids als Behinderung: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Alexander Tischbirek bespricht auf dem Verfassungsblog ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts von voriger Woche. Danach gilt auch die symptomlose HIV-Infektion als Behinderung, die Diskriminierungschutz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auslöst. "Neben einer gewissen Dauer der nachteiligen körperlichen oder seelischen Kondition kommt es entscheidend darauf an, ob zusätzlich Barrieren bestehen, die eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe hindern."

BVerfG - Betreuungsgeld: Hamburg hält nach einem Bericht der taz (Christian Rath) an seiner abstrakten Normenkontrolle gegen das Betreuungsgeldgesetz fest - obwohl die SPD jetzt eine Koalition mit der CDU/CSU bildet und bei den Koalitionsverhandlungen eine Beibehaltung des Betreuungsgeldes vereinbart wurde.

Fall Mollath: Die FR (Christian Bommarius) schaut zurück auf den Fall von Gustl Mollath, der "als Justizfarce begonnen, sich aber mit den Jahren zu einem Alptraum für alle Beteiligten entwickelt hatte". Immerhin habe der Fall " die Schwächen des Paragrafen 63 Strafgesetzbuch, der die Zwangsunterbringung [in der Psychiatrie] regelt, ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gehoben".

StA Frankfurt/Main zu Chodorkowskij-Geldwäsche: Die SZ (Hans Leyendecker) stellt dar, wie 2010 bei der Schweizer Privatbank Julius Bär Gelder des russischen Häftlings Michail Chodorkowskij gefunden wurden. Daraufhin seien Geldwäsche-Ermittlungen gegen die Bank eingeleitet, jetzt aber von der Staatsanwaltschaft Frankfurt wieder eingestellt worden. Es fehle zum einen an einer geeigneten Vortat durch Chodorkowskij, zum anderen seien die Prozesse in Russland auch nicht fair gewesen.

Redtube-Abmahnungen: focus.de (Marion Lenke) und zeit.de (Kai Biermann) geben Überblicke über die aktuelle Diskussion zu den Abmahnungen der Anwaltskanzlei Urmann und Collegen, die versucht, das Betrachten eines nicht lizenzierten Streams im Netz als Urheberrechtsverletzung einzustufen. Während focus.de vor allem fragt, ob man von der Kanzlei Schadensersatz verlangen kann, referiert zeit.de vornehmlich eine juristische Analyse des Richters Ulf Buermeyer.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Dezember 2013: Kein Schadensersatz für Kachelmann – Tom Cruise vergleicht sich – Betreuung für Gurlitt . In: Legal Tribune Online, 24.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10470/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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