Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2013: "Dr. No" vor Gericht – Anwälte sollen sich mit Ärzten verpartnern dürfen – US-Notwehrrecht doch nicht so krass

24.07.2013

Weitere Themen – Recht in der Welt

USA – Stand your ground: lto.de (Constantin Baron van Lijnden) vergleicht das deutsche Notwehrrecht mit der in zahlreichen US-Staaten geltenden Stand-your-ground-Doktrin und kommt zum Schluss, dass das deutsche Notwehrrecht sogar weiter geht.

Ungarn – Mord an Roma: spiegel.de (Keno Verseck) schildert ein Gerichtsverfahren gegen Rechtsradikale, die mehrere Roma ermordet haben. Das Land und die Politik interessierten sich nicht sehr dafür.

Russland – Homosexuellen-Propaganda: Ein Gericht in Murmansk hat vier Niederländer ausgewiesen, weil sie sich vor Minderjährigen  positiv über Homosexualität geäußert haben sollen, berichtet zeit.de. Angewandt wurde dabei ein im Juni verabschiedetes neues Gesetz.

EGMR – Malta: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Malta wegen der erniedrigenden Unterbringung von Flüchtlingen in einem Asylgefängnis verurteilt, meldet die taz.

Sonstiges

Supergrundrecht Sicherheit: Der SWR-Radioreport Recht (Michael Reissenberger) sprach mit Ex-Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem über den Ausspruch des Bundesinnenministers von einem Supergrundrecht auf Sicherheit. Sicherheit sei eine Staatsaufgabe, aber kein Obergrundrecht. Er beschreibt Reaktionsmöglichkeiten der Bundespolitik auf den NSA-Skandal auf nationaler, europäischer und globaler Ebene.

Juniorprofessor Jasper Finke meint im Juwiss-Blog, dass es um die Verfassungstreue des Innenministers nicht gut stehe. Die Einführung eines Supergrundrechts Sicherheit würde gegen die Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes verstoßen. Im Übrigen erläutert Finke die aktuelle Verfassungslage.

Geschwindigkeitskontrollen: In NRW können Kommunen inzwischen ohne Rücksprache mit der Polizei entscheiden, wo sie Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Verkehrsrechtler Adolf Rebler befürchtet auf lto.de, dass dabei fiskalische Aspekte eine zu große Rolle spielen und vergleicht die Rechtslage mit anderen Bundesländern.

Notarkosten: Der Anwalt Harald Gesell schildert in der FAZ, wann sich Notarkosten bei Unternehmens-Umstrukturierungen durch das Zweite Kostenmodernisierungsgesetz ermäßigen und wann sie sich erhöhen.

Das Letzte zum Schluss

Kein Bild der Königin: Richter in Den Haag haben dafür gesorgt, dass im Justizpalast keine Portraitbilder der neuen Königin Maxima hängen. Grund: Die Urteile werden in den Niederlanden "im Namen des Staatschefs" verkündet und das sei der neue König Willem-Alexander und nicht seine angeheiratete Frau. Das berichten SZ und taz.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Juli 2013: "Dr. No" vor Gericht – Anwälte sollen sich mit Ärzten verpartnern dürfen – US-Notwehrrecht doch nicht so krass . In: Legal Tribune Online, 24.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9202/ (abgerufen am: 21.07.2024 )

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