Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Juni: Hans Herbert von Arnim – BVerfG will Auskunft zu Mollath – Fragen zur Menschenwürde

24.06.2013

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BVerfG verlangt Auskunft zu Mollath: Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium und die Bundesanwaltschaft gebeten, bis zum 23. Juli Stellungnahmen zum Fall Mollath abzugeben. Das berichtet die Samstags- SZ (Olaf Przybilla/Uwe Ritzer). Bereits im Januar 2012 hatte der Freiburger Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack Verfassungsbeschwerde eingereicht. Heribert Prantl (Montags-SZ) begrüßt den "Katastropheneinsatz" aus Karlsruhe. Die kurze Frist deute darauf hin, dass das Verfassungsgericht Zweifel daran habe, ob Mollath rechtmäßig in der Psychiatrie untergebracht ist.

Mollaths Verteidiger: Wie kanzlei-hoenig.de (Carsten R. Hoenig) berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen den Verteidiger Gustl Mollaths, Gerhard Strate, eingeleitet. Strate wird vorgeworfen, mit seiner Dokumentation des Mollath-Falles verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen veröffentlicht zu haben. internet-law.de (Thomas Stadler) weist auf einen Schriftsatz von Strate an das Landgericht Regensburg hin. Demnach habe Mollaths Ex-Frau offenbar versucht, Mollath einzuschüchtern, indem sie ihm schon vor ihrer Strafanzeige einen falschen ärztlichen Attest faxte.

Kommentar zu Justizirrtümern: Hans Holzhaider (Samstags-SZ) erinnert im Leitartikel an weitere Justizirrtümer neben dem Fall Mollath und sinniert über die Schwierigkeit, Fehler einzugestehen.

BVerwG zu Sportwettenmonopol: Der Rechtsanwalt Oliver Brock erläutert auf lto.de ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom Donnerstag, wonach das Sportwettenmonopol in Nordrhein-Westfalen jedenfalls bis 2012 gegen Unionsrecht verstoßen hatte. Mittlerweile ist ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft.

OLG Schleswig-Holstein zu Helmpflicht: Die Montags-taz (Julia Lauter) führt ein Interview mit dem Rechtsreferenten des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC), Roland Huhn. Er kritisiert das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein, wonach eine Radfahrerin ohne Helm Mitschuld an einem Unfall trug. Entgegen der Ansicht des Gerichts sei es keine allgemeine Überzeugung unter Radfahrern, im Alltag einen Helm zu tragen: "Jede Wette: Der Bundesgerichtshof wird das Urteil aufheben", so Huhn.

LG München zu Abfindung für HRE-Aktionäre: Das Landgericht München hat am Freitag eine Klage von rund 270 ehmaligen Anlegern der Hypo Real Estate abgewiesen, die nach der Zwangsverstaatlichung der Immobilienbank eine höhere Abfindung verlangt hatten. 1,30 Euro pro Aktie sei jedoch sachgerecht. Die Samstags-Welt bringt einen Agenturbericht zu dem Prozess. Auch das Handelsblatt (Julian Mertens) berichtet.

AG Hamburg zu A.C.A.B.: Das Amtsgericht Hamburg hat einen 23-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt, weil er eine Mütze mit dem Schriftzug "A.C.A.B." trug, was nach Ansicht des Gerichts für "All Cops Are Bastards" stehe. Damit sei der Mann gezielt auf eine Gruppe Polizisten zugegangen und habe sie herabwürdigen wollen. Die Samstags-taz (Andrej Reisin) schildert den Fall im Nord-Teil und geht auch auf die Auffassung des Karlsruher Anwalts Benedikt Klas ein, der darin eine Verletzung der Meinungs- und Bewegungsfreiheit sieht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. bis 24. Juni: Hans Herbert von Arnim – BVerfG will Auskunft zu Mollath – Fragen zur Menschenwürde . In: Legal Tribune Online, 24.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8992/ (abgerufen am: 02.07.2024 )

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